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Delegation der Echokardiographie

Frage:

Bestehen rechtliche Bedenken, dass examiniertes und speziell ausgebildetes Pflegepersonal eigenständig Echokardiographien durchführt?

Stellungnahme:
Die Echokardiographie ist eine Ultraschall-Untersuchung des Herzens. Sie ist heute eine Routinemethode zur Diagnose von Herz-Erkrankungen. Da die Durchführung der Echokardiographie praktisch gefahrlos ist, können m.E. bei entsprechender Delegation die rein technischen Arbeiten durch ausreichend qualifizierte Pflegefachkräfte durchgeführt werden. Für die Bewertung und daraus zu ziehenden diagnostischen bzw. therapeutischen Folgen ist aber allein der Arzt zuständig bzw. verantwortlich.

Siehe auch die „Qualitätsleitlinien in der Echokardiographie"; unter
http://www.dgk.org

Dort ist u.a. ausgeführt:
Echokardiographische Untersuchungen werden von Ärzten durchgeführt, befundet und kritisch bewertet.

In der Regel wird die Untersuchung von einem qualifizierten Arzt durchgeführt. In Ausnahmefällen können Krankenschwestern, Arzthelferinnen und Medizinisch Technische Assistentinnen, die entsprechend angeleitet werden, echokardiographische Untersuchungen unter Aufsicht durch einen Arzt durchfuhren. Die Ausbildung muss durch einen Arzt, der die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, erfolgen.

Grundsätzlich ist die Beurteilung und kritische Wertung der ausreichend dokumentierten Ultraschallaufzeichnungen durch den Facharzt oder Arzt mit Zusatzbezeichnung obligat.

Für die Zukunft ist die Erarbeitung von Richtlinien wünschenswert, die geeignet sind, den Ausbildungsberuf "Ultraschallassistent/-in" analog zur Berufsbezeichnung MTA oder MRTA grundlegend zu definieren.