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Delegation der Echokardiographie Stellungnahme: Siehe auch die „Qualitätsleitlinien in der Echokardiographie"; unter Dort ist u.a. ausgeführt: In der Regel wird die Untersuchung von einem qualifizierten Arzt durchgeführt. In Ausnahmefällen können Krankenschwestern, Arzthelferinnen und Medizinisch Technische Assistentinnen, die entsprechend angeleitet werden, echokardiographische Untersuchungen unter Aufsicht durch einen Arzt durchfuhren. Die Ausbildung muss durch einen Arzt, der die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, erfolgen. Grundsätzlich ist die Beurteilung und kritische Wertung der ausreichend dokumentierten Ultraschallaufzeichnungen durch den Facharzt oder Arzt mit Zusatzbezeichnung obligat. Für die Zukunft ist die Erarbeitung von Richtlinien wünschenswert, die geeignet sind, den Ausbildungsberuf "Ultraschallassistent/-in" analog zur Berufsbezeichnung MTA oder MRTA grundlegend zu definieren. |