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Gastkommentar von Rudolf Loibl, Unternehmensberater für Ärzte (übermittelt am 6.2.2003):

Was Sie schon immer über Ihren Hausarzt wissen wollten

Jeder Berufsstand kämpft mit Vorurteilen: Beamte sind immer müde, Handwerker stets unpünktlich und Ärzte alle steinreich. Für einzelne wenige Beamte, Handwerker oder Ärzte mag dies stimmen, für den allergrößten Teil der jeweiligen Berufsgruppe aber sicherlich nicht. Damit Sie als Patient auch ein klein wenig hinter die Kulissen des Berufsstandes der Ärzte schauen können, haben wir für unsere Leser einen kompetenten Fachmann gebeten, über Ärzte und deren tägliche Sorgen zu schreiben. Vor allem wollen wir Probleme behandeln, die Sie als Patient direkt betreffen.

Der Straubinger Wirtschaftswissenschaftler und Fachautor Rudolf Loibl arbeitet seit vielen Jahren als selbständiger Unternehmensberater für Ärzte. Er kann als „Kenner der Szene" bezeichnet werden.

Ärzte machen Kasse

Warum muss ich beim Arzt für manche Leistungen Geld bezahlen?

Leider lesen wir in der sog. Publikumspresse – Sie wissen schon, in der Zeitung mit den vier großen Buchstaben – über Skandale, in die Ärzte verstrickt sind. Da werden billige Herzklappen oder Kontaktlinsen teuer abgerechnet oder es werden den Kassen Leistungen in Rechnungen gestellt, die gar nicht erbracht wurden. Schwarze Schafe gibt es in jeder Gesellschaftsschicht, also auch bei den Ärzten. Und jetzt verlangt Ihr Hausarzt auch noch Geld für ein Attest, dass Sie für Ihre Tauchprüfung oder den Führerschein brauchen. Ist er jetzt auch unter die Abzocker gegangen? NEIN !! Und ich werde Ihnen auch sagen, warum das so ist.

Arztpraxen sind ganz einfach medizinische Dienstleistungsunternehmen. Um wirtschaftlich überleben zu können, brauchen Arztpraxen Einnahmen, um die Kosten (Personal, medizintechnische Geräte, usw.) bezahlen zu können. Wie in jedem Unternehmen gibt es auch bei Arztpraxen quasi eine Preisliste, was welche Leistung kostet. Diese „Preisliste" wird mit den Krankenkassen verhandelt. Ärzte und Krankenkassen haben sich auf einen bestimmten Leistungskatalog verständigt, der – einfach ausgedrückt - die Leistung Ihres Arztes honoriert, die er erbringt um Ihre Krankheit zu lindern oder einer Krankheit vorzubeugen. Und glauben Sie ja nicht, dass Ihr Arzt z.B. bei einem Besuch um drei Uhr früh bei Schnee- und Eisglätte Hunderte von Euro erhält. Dafür gibt es etwa 10,-- Euro. Sie sehen, es sind Ihrem Arzt hier sehr enge Grenzen gesetzt.

Keine Vollkasko

Die Krankenkassen zahlen auch nicht jede Leistung, die sich der Patienten wünscht. Entscheidend ist, was Ihr Arzt – und der ist schließlich der Fachmann - für medizinisch notwendig hält. Wenn sich beispielsweise eine Schwangere bei jeder Untersuchung ihr Baby am Sonographiegerät anschauen will, dann wird dies nicht von der Kasse bezahlt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass diese Sonographien nur dreimal in einer Schwangerschaft notwendig sind. Alle darüber hinaus gehenden Untersuchungen sind Wunschleistungen der Versicherten, die sie selber bezahlen müssen. Genauso verhält es sich, wenn Sie der Meinung sind, Sie brauchen eine CT- oder MR-Untersuchung. Wir sind eben nicht Vollkasko versichert.

Kein unfairer Wettbewerb

Alle anderen Leistungen, die nicht in dem oben beschriebenen Leistungskatalog enthalten sind, darf der Arzt zwar erbringen, muss aber – und nicht nur aus betriebswirtschaftlichen Zwängen heraus – Geld dafür verlangen. Ärzte unterliegen nämlich auch strengen Wettbewerbsregeln. Verlangt ein Arzt z.B. für ein bestimmtes Attest nichts, für das die anderen Ärzte etwas verlangen, dann handelt er entgegen dieser Wettbewerbsregeln und kann mit Sanktionen rechnen. Machen Sie Ihren Arzt auch nicht zu einem Betrüger, indem Sie ihm vorschlagen, er soll doch eine andere Leistung aufschreiben, damit Sie Ihre Tauchuntersuchung nicht selber zahlen müssen. Wenn die Krankenkasse dahinter kommt, kann es sein, dass Sie sich bald einen anderen Arzt suchen müssen, wenn die Praxis geschlossen wird.

Anbei habe ich für Sie einen Auszug aus der sog. IGEL-Liste (IGEL = Individuelle Gesundheitsleistungen) zusammengestellt, für Leistungen die Sie bei Ihrem Arzt bezahlen müssen. Diese IGEL-Liste wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Berufsverbänden der Ärzte zusammengestellt und enthält ca. 80 Untersuchungs-, Behandlungs- und Beratungsleistungen, die eben nicht von dem Leistungskatalog der Krankenkassen abgedeckt sind und für die Sie beim Arzt bezahlen müssen.

Rudolf Loibl, Unternehmensberatung für Aerztehttp://www.loibl-online.de

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