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"Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige" in Nordrhein-Westfalen verabschiedet

Gesundheits- und Familienministerin Birgit Fischer: "Nordrhein Westfalen schafft Regelung zur Entlastung von Angehörigen Demenzkranker"

Das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

"Die Angehörigen Demenzkranker brauchen Entlastung, denn die Pflege der Kranken bringt sie häufig bis an die Grenzen der körperlichen und seelischen Belastung." Dies sagte die nordrhein-westfälische Gesundheits- und Familienministerin Birgit Fischer anlässlich der heute (22.7.2003) vom nordrhein-westfälischen Kabinett verabschiedeten "Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige".

Ministerin Birgit Fischer: "Die Angehörigen dieser Menschen benötigen allerdings meist keine Unterstützung bei der Grundpflege. Sie brauchen vielmehr zeitweilige Entlastung bei der Betreuung der in ihrem Haushalt lebenden demenziell erkrankten Pflegebedürftigen. Diese Betreuungsangebote müssen - wie die Arbeit der Alzheimergesellschaft Nordrhein-Westfalen zeigt - nicht in erster Linie von hoch qualifizierten Pflegefachkräften erbracht werden. Sie können auch von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern geleistet werden, deren Arbeit durch qualifizierte Fachkräfte angeleitet und unterstützt wird."

Seit dem 1. April 2002 haben Pflegebedürftige "mit eingeschränkter Alltagskompetenz" - in der Mehrzahl sind dies Demenzkranke - deshalb einen zusätzlichen Anspruch gegenüber ihrer Pflegekasse von bis zu 460 Euro je Kalenderjahr, der für Betreuungsleistungen im häuslichen Bereich und zur Unterstützung der sie pflegenden Angehörigen abgerufen werden kann.

Zu diesen Betreuungsangeboten gehören:

Betreuungsgruppen für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen,

Helferinnen- und Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich,

Tagesbetreuung in Kleingruppen,

Einzelbetreuung durch anerkannte Helferinnen und Helfer,

familienentlastende und familienunterstützende Dienste sowie

Agenturen zur Beratung und Vermittlung von Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige und der sie Pflegenden.

Ministerin Birgit Fischer: "Um die Arbeit dieser Dienste auf eine verbindliche rechtliche Grundlage zu stellen und damit den betroffenen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu helfen, hat das Land nunmehr durch Rechtsverordnung eindeutige Regelungen getroffen, in welchem Rahmen diese Leistungen zu erbringen sind."

Besonderer Wert wurde - so die Ministerin weiter - auf die Qualitätssicherung dieser Angebote gelegt:

Einbindung von aktiven Berufspraktikern und

Qualifizierungsmaßnahmen für die ehrenamtlichen Kräfte,

Agenturen zur Beratung und Vermittlung von Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige und der sie Pflegenden.

Das Land unterstützt durch diese Maßnahme auch die Kreise und kreisfreien Städte, die grundsätzlich die Verantwortung für die Finanzierung solcher Dienstleistungsangebote haben.

Die Anerkennung der niedrigschwelligen Hilfen erfolgt durch das Versorgungsamt Düsseldorf. Dort wird eine landesweite Liste der unterschiedlichen Angebote geführt, die regelmäßig aktualisiert wird. Sie gibt Auskunft über die in den einzelnen Regionen des Landes verfügbaren Hilfeangebote.

Ministerin Fischer: "Wir fangen bei der Unterstützung pflegender Angehöriger demenziell Erkrankter nicht bei Null an. Mit Unterstützung meines Hauses sind bereits eine Reihe von Modellprojekten auf den Weg gebracht worden:

ein Projekt zur Qualifizierung von Beraterinnen und Beratern der Arbeiterwohlfahrt Östliches Westfalen in Bielefeld;

die Erprobung eines Leitfadens zur Schulung von pflegenden Angehörigen an Demenz Erkrankter des Psychosozialen Zentrums in Sprockhövel;

die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements beim Aufbau von grenzüberschreitenden Strukturen im Bereich der Unterstützung demenzerkrankter Menschen der Europäischen Seniorenakademie in Ahaus;

ein Projekt der Universität Bielefeld zur Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege, das sich insbesondere mit den besonderen Belastungen von Frauen und der Familiensituation bei der Pflege demenziell Erkrankter befasst;

die Gewinnung, Schulung und Begleitung von Ehrenamtlichen für die Entlastung pflegender Angehöriger des Caritasverbandes Tecklenburger Land und

die Beratungsstelle "Demenz im Alter" des Caritasverbandes Dinslaken.

Nach dem vierten Bereicht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland leiden rd. 23 Prozent der Menschen, die älter als 65 Jahre sind, unter psychischen Erkrankungen. Dies bedeutet, dass in Nordrhein-Westfalen derzeit rd. 705.000 demenziell erkrankte Menschen leben.

Quelle: Pressemitteilung vom 22.7.2003