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BVMed-Workshop zu Nadelstichverletzungen (NSV)/Neue Regeln für den Arbeitsschutz:

Innovative Medizinprodukte können Anwender wirkungsvoll schützen und Kosten in Millionenhöhe einsparen

Frankfurt/Berlin.
Die neuen Arbeitsschutz-Regeln TRBA und BGR 250 nehmen die Arbeitgeber im Gesundheitswesen in die Pflicht. Mit Aufklärungsmaßnahmen und Investitionen zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen (NSV) soll das erhebliche Gefährdungspotenzial für medizinisches Personal und Patienten sowie Reinigungs- und Entsorgungskräfte gesenkt werden. Dies haben Experten aus Wissenschaft und Behörden auf dem BVMed-Workshop „Nadelstichverletzungen: Ursachen, Wirkung und Vermeidung" im Oktober in Frankfurt gefordert. Der medizinisch-soziale und letztlich auch der ökonomische Nutzen der Prävention von Nadelstichverletzungen, beispielsweise durch neue Sicherheitsprodukte, sei unbestritten und durch zahlreiche Studien belegt, so das Ergebnis des BVMed-Workshops mit über 40 Vertretern der Berufsgenossenschaften, der Gesetzlichen Unfallversicherungen und der Industrie.

Mit der neuen Regel über "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" erhält die Problematik der Nadelstichverletzungen einen größeren Stellenwert. Im Rahmen einer Kooperation des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) und der Berufsgenossenschaften wurde die Vorschrift gleichzeitig als Technische Regel TRBA 250 und als Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 250 vorgelegt. Sie sieht vor, dass bei Tätigkeiten, bei denen grundsätzlich von einer Infektionsgefährdung ausgegangen werden kann, „spitze, scharfe oder zerbrechliche Arbeitsgeräte (...) durch solche geeigneten Arbeitsgeräte oder -verfahren ersetzt werden, bei denen keine oder eine geringe Gefahr von Stich- oder Schnittverletzungen besteht". Hierdurch werden die Arbeitgeber, also beispielsweise die Kliniken, ganz konkret in die Pflicht genommen.

Im stationären Versorgungsbereich werden in Deutschland jährlich über 500 Mio. Kanülen, Katheter und Venensets verwendet. Die Zahl der Stich-, Schnitt- und Kratzverletzungen im Krankenhausbereich wird auf mindestens 500.000 im Jahr geschätzt. Die Dunkelziffer ist deutlich höher, Experten gehen sogar davon aus, dass nur 10 Prozent der Vorfälle gemeldet werden. Wirksamen Schutz der Beschäftigten im Gesundheitswesen vor Infektionen durch Nadelstichverletzungen bieten neue Medizinprodukte mit integrierten Sicherheitsvorrichtungen. US-Studien zufolge würde die konsequente Verwendung solcher Sicherheitsprodukte im Zusammenspiel mit organisatorischen Maßnahmen 84 Prozent aller Nadelstichverletzungen vermeiden. Das ist auch ökonomisch sinnvoll, denn NSV verursachen alleine in Deutschland jährlich Folgekosten von mindestens 12 Mio. Euro, schätzen die Berufsgenossenschaften. Prof. Dr. Dr. Friedrich Hofmann von der Universität Wuppertal sprach in seinem Vortrag sogar von mindestens 30 Mio. Euro: „Hier ergeben sich also gewaltige Einsparsummen durch den Einsatz von Sicherheitsprodukten." Deshalb appellierten die Experten des Workshops wie Dr. Gregor Buschhausen-Denker vom Hamburger Arbeitsschutzamt, Sicherheitsprodukte im Gesundheitswesen einzusetzen, die Nadelstichverletzungen zu vermeiden helfen.

Prof. Dr. Holger F. Rabenau vom Institut für medizinische Virologie der Universität Frankfurt gab folgende Definition für Nadelstichverletzungen: „Jegliche Stich-, Schnitt- und Kratzverletzungen der Haut durch Nadeln, Messer etc., die mit Patientenmaterial verunreinigt waren, unabhängig davon, ob die Wunde geblutet hat oder nicht." In rund der Hälfte der Fälle der durch Nadelstichverletzungen verursachten viralen Infektionskrankheiten handelt es sich um Hepatitis B und Hepatitis C, die Leberentzündungen verursachen, sowie HIV. Die Infektionswahrscheinlichkeit nach Nadelstichverletzungen wird allgemein mit etwa 30 % für Hepatitis B, 3 % für Hepatitis C und 0,3 % für HIV angegeben. Je tiefer die Verletzung ist, desto höher ist das Infektionsrisiko. Die Stichverletzungen seien überwiegend durch Hohlnadeln verursacht. 50 Prozent der Verletzungen ereignen sich dabei nach der Verwendung des Produkts. Prof. Rabenaus Fazit: „Nadelstichverletzungen erfordern unverzügliches Handeln. Der beste Schutz erfolgt durch Aufklärung der Mitarbeiter und damit die Vermeidung von NSV, durch HBV-Impfung sowie – bei eingetretenen Fällen – durch die Postexpositionsprophylaxe."

Privatdozent und Arbeitsmediziner Dr. Nenad Kralj vom Fachbereich Sicherheitstechnik der Universität Wuppertal zeigte auf, dass HBV, HCV und HIV bei Beschäftigten in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ein sehr großes Gesundheitsrisiko darstellen. Zu Verletzungen kommt es sehr häufig bei der Durchführung von chirurgischen Eingriffen, in der Zahnmedizin und bei der Blutentnahme. Bemerkenswert sei die ausgesprochen hohe Dunkelziffer: Die Anzahl der tatsächlichen Nadelstichverletzungen betrage vermutlich das zehnfache der bestehenden Melderate. Das Arbeiten unter Stress-Bedingungen, z. B. im Rettungsdienst, und in der Nacht sowie die Unerfahrenheit bei Berufsanfängern führen zu einer erheblichen Steigerung der NSV-Häufigkeit. Zu ihrer Prävention ist es deshalb absolut notwendig, jegliche Kontakte mit infektiösem Material zu unterbinden: „Mit einfachen organisatorischen Maßnahmen kann man die Zahl der Nadelstichverletzungen minimieren und durch den Einsatz von Sicherheitsprodukten und persönlichen Schutzausrüstungen können sie nahezu eliminiert werden." Nach potenziell infektiösen Blutkontakten sollen die Maßnahmen zur „postexpositionellen Prophylaxe" eingeleitet werden. „Deswegen ist es wichtig, dass alle Kanülenstichverletzungen bei den zuständigen arbeitsmedizinisch tätigen Ärzten gemeldet, weiter verfolgt und epidemiologisch ausgewertet werden", so Dr. Kralj.

Prof. Dr. Dr. Friedrich Hofmann von der Bergischen Universität Wuppertal stellte immunologische Maßnahmen vor. Beim Hepatitis B-Virus ist es wichtig, die Risikogruppen entsprechend zu impfen. Die Simultanimpfung von Nichtimmunen nach einer Infektion ist mit Kosten von knapp 1.000 Euro sehr teuer. Beim Hepatitis C-Virus ist eine Impfung nicht möglich. Bei Ausbruch einer Hepatitis C sollte sofort ein Arzneimittel gegeben werden. In den nächsten Jahren werde es wohl keine großen Verbesserungen bei den Impfstoffen geben. „Nadelstichverletzungen werden damit – wenn sie nicht vermieden werden – neben Erkrankungen auch hohe Kosten verursachen." Bei der ökonomischen Bewertung von Nadelstichverletzungen kam Prof. Hofmann durch eine Modellrechnung auf Kosten in Höhe von 30 Mio. Euro durch Nadelstichverletzungen. Hinzu kämen Kosten durch weitere Übertragungsfälle der Infizierten. Alleine im nichtchirurgischen Bereich kam Prof. Hofmann in seiner Berechnung auf 4,7 Mio. Euro Kosten bei HBV und 1,4 Mio. Euro bei HCV-Infektionen. Der chirurgische Bereich sei bei den Kosten noch weitaus bedeutsamer, wenn man von einem 10%-igen Risiko einer Handschuhperforation für alle Beteiligten und rund 8,3 Mio. Eingriffen ausgeht. Fazit: „Wir müssen dafür sorgen, dass solche Infektionen zukünftig nicht mehr passieren."

Sicherheitstechnische Maßnahmen zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen beleuchtete Dipl.-Ing. Andreas Wittmann, Fachkraft für Arbeitssicherheit an der Universität Wuppertal. Der technische Infektionsschutz geschieht vorrangig durch sichere Instrumente und sichere Arbeitsumgebung. Bei den organisatorischen Maßnahmen sei der Einsatz von Abwurfbehältern wichtig, um die Kanüle nicht manuell entfernen zu müssen. Von großer Bedeutung sei der Einsatz von Instrumenten mit integrierten Sicherheitsvorrichtungen, beispielsweise retraktive Kanülen, Produkte mit Schutzschildvorrichtungen am Spritzenkörper oder der Kanüle sowie Entschärfungsmechanismen. Eine Studie von 1998 belege, dass nach Einführung von Sicherheitsprodukten die NSV-Zahl signifikant reduziert werden konnte. Seitdem seien die Produkte noch besser geworden. „Ich bin mir sicher, dass durch sichere Produkte kaum noch etwas passiert", so Wittmann. Zur internationalen Lage merkte er an, dass in den USA ein Gesetz seit dem Jahr 2000 den obligatorischen Einsatz von Sicherheitsprodukten zur technischen Prävention von NSV vorschreibe. Zudem muss das medizinische Personal in die Evaluation dieser Produkte einbezogen werden. Auf europäischer Ebene arbeitet die EU derzeit an der Weiterentwicklung neuer Direktiven zum Thema Infektionsgefahren für Beschäftigte im Gesundheitswesen.

Organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen stellte Dr. Thomas Weber vom Institut für Arbeitsmedizin, Prävention und Gesundheitsförderung der Horst-Schmidt-Kliniken in Wiesbaden dar. Die Ausgangssituation ist, dass Nadelstichverletzungen mit Abstand die häufigste Ursache für Arbeitsunfälle in einem Großklinikum sind. Eine hohe Verletzungsgefahr besteht dabei nicht nur für das behandelnde medizinische Personal, sondern auch für die Arbeitskräfte im Reinigungs- und Entsorgungsbereich. Für organisatorische Maßnahmen schlägt Weber im Sinne von Qualitätsmanagement prozesshaftes Vorgehen und das Prinzip der kontinuierlichen Verbesserung vor. Dies bedeute eine Risikoanalyse und –strategie, den optimierten Einsatz verschiedener Interventionsmaßnahmen, Überprüfung des Vorgehens anhand gewonnener Daten und erforderliche Prozessänderungen. Ein Problem dabei ist, dass das Risikobewusstsein bei den Beschäftigten gering ist und NSV nur zum Teil gemeldet werden. Wichtig ist deshalb die Aufklärung der Mitarbeiter durch Schulungen, Merkblätter und individuelles Coaching, insbesondere aber auch der Einsatz sicherer Instrumente. Darüber hinaus kämen weitere Präventionsinstrumente wie Impfen, Postexpositionsprophylaxe, Vorsorgeuntersuchungen und Unfall- bzw. Berufskrankheiten-Meldungen zum Einsatz. Erfolgversprechend sei nur der kombinierte und nachhaltige Einsatz der verschiedenen Instrumente.

Aus der Pflegepraxis berichtete Johanna Knüppel, Krankenschwester und Referentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK). Entscheidend für die ungebrochen hohe Anzahl von Nadelstichverletzungen ist der Zeit- und Kostendruck im Praxisalltag. Probleme sind z. B. der Einsatz von unzureichend vorbereiteten Mitarbeitern mit geringer Qualifikation, Appelle an das Kostenbewusstsein der Mitarbeiter beim Umgang mit Verbrauchsmaterialien, der Wegfall von Schulungsmaßnahmen, der moralische Druck auf die Mitarbeiter, Stichverletzungen nicht zu melden, weil sie Kosten verursachen sowie der Verzicht auf Sicherheitsprodukte wie Medizinprodukte mit Sicherheitsvorrichtungen und sichere Abwurfbehälter. Bei der Anschaffung der Produkte werde der Anwender nicht gefragt. „Das wird rein aus ökonomischen Gesichtspunkten entschieden." Die Pflichten bei der NSV-Vermeidung seien wechselseitig, so Frau Knüppel. Nicht nur Arbeitgeber sind gefordert, sondern auch die Mitarbeiter. Aufgaben der Stationsleitung sind u. a. die Unterweisung der Arbeitskräfte und die Einhaltung von Schutzmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik, Hygiene und Arbeitsmedizin.

Dr. Gregor Buschhausen-Denker vom Hamburger Amt für Arbeitsschutz präsentierte die neue TRBA 250 als Handlungsauftrag an die Arbeitgeber, wie z.B. die Krankenhäuser. Diese Technische Regel, die ab November 2003 gültig sein wird, gilt grundsätzlich für alle Einrichtungen, in denen Menschen oder Tiere untersucht, behandelt oder gepflegt werden, sowie Bereiche, bei denen Kontakte mit biologischen Arbeitsstoffen bestehen, z. B. bei Reinigung, Desinfektion oder Entsorgung. Eine Neuheit in der technischen Regel sei der Abschnitt 4.2.4. Dort heißt es: „Spitze, scharfe oder zerbrechliche Arbeitsgeräte sollen durch solche geeigneten Arbeitsgeräte oder -verfahren ersetzt werden, bei denen keine oder eine geringere Gefahr von Stich- oder Schnittverletzungen besteht. Der Einsatz soll vorrangig dann erfolgen, wenn mit besonderen Gefährdungen zu rechnen ist." Diese Regelung soll dazu führen, dass die Verantwortlichen mehr gegen Nadelstichverletzungen unternehmen. Sollte es zu einem Haftungsfall kommen, so müsste der Arbeitgeber jetzt begründen, warum entsprechende technische Geräte oder Produkte nicht eingesetzt werden.

In der anschließenden Podiumsdiskussion wurde gefordert, die Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen stärker zu sensibilisieren, damit sie mehr Sicherheit für sich selbst einfordern. Ein Krankenhaus mit sicheren Arbeitsbedingungen könne künftig auch einen Wettbewerbsvorteil geltend machen. Die Berufsgenossenschaften setzen sich dafür ein, das Sicherheitsbewusstsein auch bei den Krankenhausverantwortlichen zu schärfen und suchen dabei auch die Kooperation der Hersteller. Mit der neuen TRBA 250 dürfte dafür ein gutes Instrumentarium gefunden sein.

Mehr Informationen zum Thema gibt es im Internet unter www.nadelstichverletzung.de.

Hinweis an die Medien:
Digitale Bilder zur Veranstaltung können im Internet unter www.bvmed.de (Bilder - Veranstaltungen) abgerufen werden. 300-dpi-Bilder können bei der BVMed-Pressestelle (Mail an beeres@bvmed.de) angefordert werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 31.10.2003

Bundesverband Medizintechnologie e.V.