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Würzburg/Essen, den 14. Oktober 2003

Medizinischer Dienst:
Pflegerische Aspekte bei „Medizinschäden" stärker beachten
Reform der Pflegeversicherung muss Rahmen für gute Pflege verbessern

Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. (MDS) fordert die Erfassung, Analyse sowie Auswertung aller Medizinschäden. „Nur so können „Fehlermuster" entdeckt undPräventionsstrategien entwickelt werden", erklärte Prof. Dr. Martin Hansis, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des MDS, zur Eröffnung des Symposiums „Medizinschäden in der Pflege – Brauchen wir neue Konzepte?" am 14./15. Oktober in Würzburg. Im pflegerischen Bereich dürften zudem Medizinschäden nicht länger tabuisiert werden. „In der Diskussion um Medizinschäden steht bisher fast ausschließlich das ärztliche Handeln im Vordergrund", so Hansis. Die Pflege sei aber keine Hilfswissenschaft der Medizin, sondern ein eigenständiger Bereich. „Die Zuweisung der Verantwortung zwischen ärztlicher und pflegerischer Seite muss klarer geregelt werden", erklärte Hansis.

Der MDS spricht sich darüber hinaus für eine bessere Planung und Organisation in Pflegediensten und -heimen aus. „Durch eine Optimierung der Pflegeabläufe und deren Dokumentation lassen sich viele Pflegefehler vermeiden", betonte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, vor den rund 130 Expertinnen und Experten aus Medizin, Krankenversicherung, Politik und Versicherungswesen. Von der angekündigten Reform der Pflegeversicherung erwartet Pick eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine gute Pflege. Vordringlich sind verbesserte Leistungen für Demente und weitere Anstrengungen zu Qualitätsverbesserungen.

„Erfahrungen aus anderen Bereichen haben gezeigt, dass sich durch beschriebene Abläufe die Hälfte aller Fehler oder Fehlervorwürfe vermeiden lassen", sagte Hansis. Er appellierte zudem an die gesetzlichen Krankenkassen, sich mit allen Formen von Medizinschäden intensiver auseinander zu setzen. Insbesondere müssten diese bei auffälligen Schäden und Schadenshäufungen nachhaken, inwieweit diese durch „medizinische Behandlungsfehler" entstanden seien oder ggf. durch mangelnde Sorgfalt vergrößert wurden.

Unter „Medizinschäden" werden alle Arten von unerwünschten Nebeneffekten medizinischer und pflegerischer Maßnahmen im weitesten Sinne verstanden: Schäden und Begleiterscheinungen

  • als (un)mittelbare Folge von Krankheiten (z.B. Gelenkversteifungen bei schwersten neurologischen Erkrankungen),
  • als unerwünschte Begleiterscheinung in Zusammenhang mit diagnostischen/ therapeutischen Maßnahmen (z.B. bakterielle Fehlbesiedelungen in Zusammenhang mit einer vollständigen intravenösen Ernährung),
  • die bei ausreichender Sorgfalt von ärztlicher und pflegerischer Seite vermeidbar gewesen wären (z.B. die Luftembolie durch unsachgemäße Handhabung eines zentralen Venenkatheters).

Der Medizinische Dienst ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Er fertigt bundesweit über 10.000 Gutachten pro Jahr bei vermuteten Behandlungsfehlern an. Von 1997 bis 2002 hat er bundesweit circa 15.500 Qualitätsprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.10.2003
Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkasse