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Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Krankenpflegegesetz (KrPflG) wurde am 23.5.2003 auch vom Bundesrat verabschiedet
und kann damit in Kraft treten
Krankenpflegeausbildung wird modernisiert
Der Bundesrat hat am 23.5.2003 die Novellierung der
Krankenpflegeausbildung verabschiedet. „Eine optimale und zeitgemäße
Ausbildung ist immens wichtig, denn Patientinnen und Patienten brauchen gut
ausgebildete Fachkräfte, damit sie optimal behandelt werden können",
sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für
Gesundheit und Soziale Sicherung, Marion Caspers-Merk, in Berlin. Für das
Gesetz, mit dem die Ausbildung in der Krankenpflege modernisiert und den
aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen angepasst wird, gibt es einen
breiten Konsens. Bereits im April 2003 war es im Bundestag mit den Stimmen der
Opposition verabschiedet worden.
Die novellierte Krankenpflegeausbildung wird die qualitativ hochwertige
pflegerische Versorgung unter den veränderten Rahmenbedingungen auch in Zukunft
sicher stellen. Der Pflegeberuf wird damit für junge Menschen attraktiver,
wodurch einem allgemeinen Fachkräftemangel vorgebeugt werden soll. In die
Ausbildung wird künftig ein erweitertes Verständnis von Pflege einfließen.
„Die Modernisierung ist dringend nötig, denn seit 18 Jahren hat sich auf
diesem Gebiet nichts getan", sagte Marion Caspers-Merk. Die Pflege gewinne
in einer alternden Gesellschaft rapide an Bedeutung. Und auch die
pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse müssen in die Ausbildung einbezogen
werden (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und
Soziale Sicherung vom 23.5.2003).
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sind:
1. Es bleibt bei zwei Berufsbildern für die Kranken- und Kinderkrankenpflege.
Allerdings enthält die Ausbildung künftig weitgehend gemeinsame
Ausbildungsanteile. Den besonderen Erfordernissen einer kindgerechten Versorgung
wird Rechnung getragen.
2. Die neuen Berufsbezeichnungen „Gesundheits- und Krankenpfleger/in" und
„Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in" unterstreichen bereits
sprachlich den erweiterten Ansatz in der Krankenpflege.
3. Die Ausbildungsziele werden den neuen Anforderungen angepasst. Dabei wird der
eigenständige Aufgabenbereich der Pflege hervorgehoben. Und es wird
klargestellt, dass die Pflege nicht auf den kurativen Aspekt beschränkt ist.
Krankenpflege beinhaltet fortan auch präventive, rehabilitative und palliative
Maßnahmen und unterliegt somit einem umfassenden Ansatz.
4. Die praktische Ausbildung findet nicht mehr nur in Krankenhäusern, sondern
auch in geeigneten ambulanten oder stationären Pflege- oder Reha-Einrichtungen
statt.
5. Lehrkräfte und die Schulleitungen der Krankenpflegeschulen benötigen
künftig einen Hochschulabschluss. Dadurch werden auch die an den Hochschulen
vermittelten Kenntnisse der Pflegewissenschaft in die Ausbildung eingebracht.
Die schulische und die praktische Ausbildung werden mehr als bisher vernetzt und
stehen fortan unter der Gesamtverantwortung der Schulen. Zudem gibt es
verbindliche Regelungen zur Unterstützung der praktischen Ausbildung durch
Praxisbegleitung der Schulen und Praxisanleitung in den Einrichtungen.
Den Krankenhäusern werden durch die bessere Ausbildung zwar Mehrkosten
entstehen; diese werden aber im Rahmen der Krankenhausfinanzierung durch die
Gesetzliche Krankenversicherung finanziert.
Das Gesetz wurde in enger Abstimmung mit den Pflegeverbänden und den Ländern
entwickelt, um den Pflegeberuf für junge Frauen und Männer attraktiver zu
machen. Es tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.
Werner Schell
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