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Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Krankenpflegegesetz (KrPflG) wurde am 23.5.2003 auch vom Bundesrat verabschiedet und kann damit in Kraft treten

Krankenpflegeausbildung wird modernisiert

Der Bundesrat hat am 23.5.2003 die Novellierung der Krankenpflegeausbildung verabschiedet. „Eine optimale und zeitgemäße Ausbildung ist immens wichtig, denn Patientinnen und Patienten brauchen gut ausgebildete Fachkräfte, damit sie optimal behandelt werden können", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Marion Caspers-Merk, in Berlin. Für das Gesetz, mit dem die Ausbildung in der Krankenpflege modernisiert und den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen angepasst wird, gibt es einen breiten Konsens. Bereits im April 2003 war es im Bundestag mit den Stimmen der Opposition verabschiedet worden.

Die novellierte Krankenpflegeausbildung wird die qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung unter den veränderten Rahmenbedingungen auch in Zukunft sicher stellen. Der Pflegeberuf wird damit für junge Menschen attraktiver, wodurch einem allgemeinen Fachkräftemangel vorgebeugt werden soll. In die Ausbildung wird künftig ein erweitertes Verständnis von Pflege einfließen.

„Die Modernisierung ist dringend nötig, denn seit 18 Jahren hat sich auf diesem Gebiet nichts getan", sagte Marion Caspers-Merk. Die Pflege gewinne in einer alternden Gesellschaft rapide an Bedeutung. Und auch die pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse müssen in die Ausbildung einbezogen werden (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 23.5.2003).

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sind:

1. Es bleibt bei zwei Berufsbildern für die Kranken- und Kinderkrankenpflege. Allerdings enthält die Ausbildung künftig weitgehend gemeinsame Ausbildungsanteile. Den besonderen Erfordernissen einer kindgerechten Versorgung wird Rechnung getragen.
2. Die neuen Berufsbezeichnungen „Gesundheits- und Krankenpfleger/in" und „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in" unterstreichen bereits sprachlich den erweiterten Ansatz in der Krankenpflege.
3. Die Ausbildungsziele werden den neuen Anforderungen angepasst. Dabei wird der eigenständige Aufgabenbereich der Pflege hervorgehoben. Und es wird klargestellt, dass die Pflege nicht auf den kurativen Aspekt beschränkt ist. Krankenpflege beinhaltet fortan auch präventive, rehabilitative und palliative Maßnahmen und unterliegt somit einem umfassenden Ansatz.
4. Die praktische Ausbildung findet nicht mehr nur in Krankenhäusern, sondern auch in geeigneten ambulanten oder stationären Pflege- oder Reha-Einrichtungen statt.
5. Lehrkräfte und die Schulleitungen der Krankenpflegeschulen benötigen künftig einen Hochschulabschluss. Dadurch werden auch die an den Hochschulen vermittelten Kenntnisse der Pflegewissenschaft in die Ausbildung eingebracht.

Die schulische und die praktische Ausbildung werden mehr als bisher vernetzt und stehen fortan unter der Gesamtverantwortung der Schulen. Zudem gibt es verbindliche Regelungen zur Unterstützung der praktischen Ausbildung durch Praxisbegleitung der Schulen und Praxisanleitung in den Einrichtungen.

Den Krankenhäusern werden durch die bessere Ausbildung zwar Mehrkosten entstehen; diese werden aber im Rahmen der Krankenhausfinanzierung durch die Gesetzliche Krankenversicherung finanziert.

Das Gesetz wurde in enger Abstimmung mit den Pflegeverbänden und den Ländern entwickelt, um den Pflegeberuf für junge Frauen und Männer attraktiver zu machen. Es tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.

Werner Schell