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Neue BVMed - Informationskarten zum Patientenwahlrecht und zu Hilfsmitteln im Pflegeheim
Berlin. Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat zwei
neue Informationskarten zu den Themen „Freie Wahl des Leistungserbringers –
Patientenwahlrecht" sowie „Hilfsmittel im Pflegeheim" aufgelegt.
Die BVMed-Infokarte „Freie Wahl des Leistungserbringers –
Patientenwahlrecht" konkretisiert das von der Bundesregierung
verabschiedete Dokument „Patientenrechte in Deutschland" (unter
www.bvmed.de - Glossar - Patientenrechte) für den Bereich der
Hilfsmittelversorgung. Die Karte informiert über das Recht der gesetzlich
Krankenversicherten, den Leistungserbringer – also u. a. Homecare-Unternehmen,
Sanitätshäuser oder Apotheken – frei zu wählen. Krankenkassen dürfen über
ihr allgemeines Informationsrecht hinaus den Patienten nicht bestimmten
Leistungserbringern zuweisen. Ebenso ist es nicht erlaubt, dem Versicherten bei
der Ausübung des freien Wahlrechts Leistungen zu beschränken oder dadurch dem
Versicherten Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
Das Wahlrecht des Versicherten gewinnt besonders dann an Bedeutung, wenn auch
die Intimsphäre des Versicherten bei seiner Hilfsmittelversorgung betroffen
ist. Der Erfolg der Krankenbehandlung kann nur dann sichergestellt werden, wenn
Leistungserbringer und Patient vertrauensvoll die Therapie gestalten können.
Dem Versicherten werden praktische Tipps gegeben, wie er sich gegenüber seiner
Krankenkasse verhalten kann, wenn diese die Versorgung durch einen anderen
Leistungserbringer vorschlägt. Darauf sollten die GKV-Patienten nach der
BVMed-Infokarte u. a. achten:
:: Lassen Sie sich die Vergleichbarkeit der angebotenen Leistungen (Qualität,
Einsatz identischer Produkte, Service, Preis) durch die Krankenkasse schriftlich
belegen.
:: Treffen Sie keine vorschnellen Entscheidungen am Telefon.
:: Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse im Einzelnen die vorgeschlagenen
Versorgungsalternativen erklären und Angebotsunterlagen schicken.
:: Erheben Sie Widerspruch bei Ihrer Kasse, wenn diese auf einen Wechsel des
Leistungserbringers besteht oder Ihnen Mehrkosten in Rechnung stellt. Das
Widerspruchsverfahren ist kostenfrei.
Die BVMed-Infokarte „Hilfsmittel im Pflegeheim" informiert über die
Anspruchsgrundlagen der in Pflegeheimen lebenden Versicherten gegenüber ihren
Krankenkassen. Dabei wird auf die aktuelle BSG-Rechtsprechung Bezug genommen,
mit der klargestellt wird, dass Hilfsmittel, die zur Sicherstellung der
ärztlichen Behandlung notwendig sind und für die eine medizinische Indikation
gegeben ist, von den Krankenkassen zu erstatten sind.
Die Infokarten können beim BVMed, Reinhardtstraße 29 b, 10117 Berlin, info@bvmed.de,
kostenlos bestellt oder im Internet unter www.bvmed.de (Publikationen –
Infokarten) abgerufen werden.
Quelle: Pressemitteilung vom 3.6.2003, Bundesverband Medizintechnologie e.V.
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