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Damit der letzte Wille nicht zum Erbstreit
führt Sterben macht Erben. Allein im Jahr 2002 sind in Deutschland 841 673 Menschen verstorben. Das hinterbliebene Vermögen fällt den Erben zu. Man schätzt, dass durch Erbschaften allein im Zeitraum zwischen 2001 und 2010 Immobilien, Geldvermögen oder Gebrauchsgegenstände im Wert von insgesamt zwei Billionen Euro die Besitzer wechseln. Doch wer bekommt welchen Anteil von dem Vermögen und wie ist für den Erblasser gesichert, dass auch alles nach seinem Willen geschieht? Viele verdrängen das Thema Erben, nach dem Motto: Wer ein Testament macht, der stirbt früher. Doch wer kein Testament macht, lässt seine Erben oft mit einer Fülle von Problemen allein. Hilfen, um Streit unter den späteren Erben zu verhindern, bietet der aktualisierte Ratgeber „Erbschaften". Auf 152 Seiten erfährt der Leser, was bei der Erbfolge zu
beachten ist, was der Gesetzgeber vorschreibt und wie ein wirksames Testament
oder ein Erbvertrag abgefasst wird. Denn wer über die rechtlichen
Rahmenbedingungen Bescheid weiß, vermeidet schwerwiegende Fehler, die am Ende
dazu führen können, dass eben nicht alles nach seinem wirklichen letzten
Willen geschieht. Neben zahlreichen Tipps für diejenigen, die beizeiten an ihr
Ableben denken, enthält der Ratgeber auch nützliche Hinweise für die Erben,
für die der Todesfall eines nahen Angehörigen schon bitter genug ist und die
sich plötzlich einer völlig ungewohnten Situation gegenübersehen. So kann es
zum Beispiel auch sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen. Informiert wird
außerdem darüber, was bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu beachten ist
und wie sich auf legalem Weg möglichst viel Steuer sparen lässt. |