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Damit der letzte Wille nicht zum Erbstreit führt
Aktualisierter Ratgeber „Erbschaften" hilft Erben und Erblasser

Sterben macht Erben. Allein im Jahr 2002 sind in Deutschland 841 673 Menschen verstorben. Das hinterbliebene Vermögen fällt den Erben zu. Man schätzt, dass durch Erbschaften allein im Zeitraum zwischen 2001 und 2010 Immobilien, Geldvermögen oder Gebrauchsgegenstände im Wert von insgesamt zwei Billionen Euro die Besitzer wechseln. Doch wer bekommt welchen Anteil von dem Vermögen und wie ist für den Erblasser gesichert, dass auch alles nach seinem Willen geschieht? Viele verdrängen das Thema Erben, nach dem Motto: Wer ein Testament macht, der stirbt früher. Doch wer kein Testament macht, lässt seine Erben oft mit einer Fülle von Problemen allein. Hilfen, um Streit unter den späteren Erben zu verhindern, bietet der aktualisierte Ratgeber „Erbschaften".

Auf 152 Seiten erfährt der Leser, was bei der Erbfolge zu beachten ist, was der Gesetzgeber vorschreibt und wie ein wirksames Testament oder ein Erbvertrag abgefasst wird. Denn wer über die rechtlichen Rahmenbedingungen Bescheid weiß, vermeidet schwerwiegende Fehler, die am Ende dazu führen können, dass eben nicht alles nach seinem wirklichen letzten Willen geschieht. Neben zahlreichen Tipps für diejenigen, die beizeiten an ihr Ableben denken, enthält der Ratgeber auch nützliche Hinweise für die Erben, für die der Todesfall eines nahen Angehörigen schon bitter genug ist und die sich plötzlich einer völlig ungewohnten Situation gegenübersehen. So kann es zum Beispiel auch sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen. Informiert wird außerdem darüber, was bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu beachten ist und wie sich auf legalem Weg möglichst viel Steuer sparen lässt.
Der Ratgeber „Erbschaften" (152 Seiten, 10. Auflage 2003) kann zum Preis von 9, 80 Euro inklusive Versand- und Portokosten gegen Rechnung bestellt werden unter www.ratgeber.vzbv.de