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Panik ist schlechter Ratgeber für Patientenverfügung
Deutsche Hospiz Stiftung: „Mit 12-Punkte-Check Vorsorge für Lebensende treffen"

Dortmund. „Ich will nicht an Schläuchen hängen." – „Ich will, dass mein Sterben durch Intensivmedizin nicht herausgezögert wird." – „Ich verzichte grundsätzlich auf künstliche Ernährung." Diese und ähnliche Formulierungen charakterisieren die Angst eines Großteils der Bevölkerung. Nur: Angst ist der falsche Ratgeber. Deshalb stellte die Deutsche Hospiz Stiftung heute einen neuen „12-Punkte-Check" für Vorsorgedokumente vor. Der Service der Patientenschutzorganisation für Schwerstkranke und Sterbende ist kostenlos.

In den aktuellen 12-Punkte-Check fließt die Erfahrung der Deutschen Hospiz Stiftung aus Tausenden von Gesprächen und Beratungen von Hilfesuchenden am Schmerz- und Hospiztelefon ein. Die Verunsicherung in der Bevölkerung ist sehr groß. Zwar wollen gut achtzig Prozent der Deutschen eine vorsorgende Willenserklärung verfassen. Bisher haben jedoch nur etwa acht Prozent ein solches Dokument erstellt. So herrscht die latente Angst vor, dass beim Sterben die Würde nicht beachtet wird. Die entscheidende Frage: Wie kann ich mich davor schützen? Die Antwort ist eine verbindliche Patientenverfügung. „Viele Verfügungen sind nach Erfahrung der Deutschen Hospiz Stiftung wenig aussagekräftig", erklärt der Geschäftsführende Vorstand Eugen Brysch, „sie haben deshalb keine bindende Wirkung". Die Folge: Ärzte wissen nicht, woran sie sich halten sollen und setzen aus Unsicherheit die intensive Behandlung fort.

Vorsorgedokumente müssen individuell, aussagekräftig und verbindlich sein

Der 12-Punkte-Check ist für Laien leicht verständlich. So ist es auch möglich, vorgedruckte Patientenverfügungen anderer Organisationen selbstständig auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen. Der Check hilft zusätzlich, Texte individuell und aussagekräftig so zu verfassen, dass sie tatsächlich verbindlich sind. Fachleute nennen das Validität (Gültigkeit) und Praktikabilität (Zweckmäßigkeit).

Der 12-Punkte-Check kann im Internetangebot der Hospiz Stiftung unter www.hospize.de angesehen und heruntergeladen werden. Wer spezielle Fragen hat, kann diese mit Hilfe des Ratgebers „Medizinische Patientenanwaltschaft" beantworten. Der Ratgeber kann beim Schmerz- und Hospiztelefon unter 02 31 / 73 80 73 - 0 oder über das Internet angefordert werden.

Kurzfassung des 12-Punkte-Checks für Patientenverfügungen

1. Die individuelle Motivation muss deutlich werden!
2. Der Text muss praxistauglich sein!
3. Es muss zwischen den verschiedenen Verfügungsbereichen unterschieden werden!
4. Fachleute und Vertrauenspersonen sollen einbezogen werden!
5. Schwammige Formulierungen und unbestimmte Begriffe sind zu vermeiden!
6. Voreilige oder generelle Festlegungen und Verzichtserklärungen sollen nicht auftauchen!
7. Als „Mindestbestandteil" sollten die modernen Formen der Sterbebegleitung eingefordert werden!
8. Der Verfasser soll über die Unterschiede zwischen passiver und indirekter sowie über das Verbot aktiver Sterbehilfe informiert sein!
9. Der Text soll sich auf einen konkreten Krankheitszustand beziehen und es soll deutlich werden, dass er nach ausreichender Information wohlüberlegt verfasst wurde!
10. Achten Sie auf die formalen Kriterien wie Handschriftlichkeit, jährliche Aktualisierung und Unterschrift der Bevollmächtigten!
11. Nutzen Sie die Möglichkeit, den Text überprüfen und registrieren zu lassen!
12. Lassen Sie sich, wenn Sie unsicher sind, auf jeden Fall individuell beraten!

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Hospiz Stiftung in Dortmund vom 7. März 2003 - 04-03