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Fachtagung „Patientenrechte in der Diskussion" im Deutschen Hygiene-Museum in Dresden

Am 28. und 29.September 2001 veranstaltete das Deutsche Hygiene-Museum eine bundesweite Fachtagung, auf der Politiker, Wissenschaftler und Vertreter von Patienten- und Ärzteverbänden über Patientenrechte im deutschen Gesundheitssystem diskutierten.

Die Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Frau Schaich-Walch, gab ihrer Überzeugung Ausdruck, dass informierte Patienten in einem gegenseitigen Lernprozess mit Ärzten und anderen Anbietern im Gesundheitssystem mehr Qualität ins System bringen werden. Sie bezog sich dabei auf die Qualität der Aufklärung, Diagnostik und Therapie. Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden sich auf eine selbstbewusstere Generation von Patienten einstellen müssen: „Das ist nicht bequem, das wird richtig knirschen."

Individuelle Patientenrechte:
In Deutschland gibt es noch kein Patientenschutzgesetz. In verschiedenen Gesetzen, wie dem Haftungsrecht, dem ärztlichen Berufsrecht und den Regelungen zur Sicherheit (z.B. Arzneimittelrecht und Krankenversicherungsrecht) sind individuelle Patientenrechte jedoch gut fixiert, wie der Rechtwissenschaftler Professor Hart feststellte. Allerdings wies er auf eine erhebliche Diskrepanz zwischen der rechtlichen Normativität und der Normalität in der Praxis hin.

Zur wirksamen Sicherung der Patientenrechte wurde die Notwendigkeit betont, eine flächendeckende Struktur unabhängiger Patientenberatung zu schaffen. 31 Modelleinrichtungen werden gegenwärtig im Zusammenhang mit der Einführung des § 65 Abs.1 SGB V von den Krankenkassen finanziell gefördert. Dies ist ein Anfang, von dem sich die Beteiligten Breitenwirkung erhoffen.

Als einen ganz wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Patientenrechte bezeichnete die Staatssekretärin eine angemessene Beweislastverteilung im Arzthaftpflichtprozess und hält daher eine Beweislastumkehr für verfassungsrechtlich geboten. Im Hinblick auf den Umgang mit den Krankenakten stellte sie fest, dass noch Defizite bei der Dokumentationsverpflichtung des Arztes beseitigt werden müssen. Sie sprach dabei den Schutz der Patientenakten vor nachträglicher Veränderung an, der durch die elektronischen Medien in einer anderen Form als bei der Verwendung schriftlicher Unterlagen gewährleistet werden muss. Von Patientenseite wurde vorgeschlagen, dass Patienten die Eintragungen des Arztes in geeigneter Form bestätigen sollten und das Recht haben sollten, gegebenenfalls Ergänzungen beizufügen. Die Staatssekretärin will diesen Vorschlag in ihrem Hause prüfen lassen.

Einen Schwerpunkt der Tagung bildete das Patientenrecht auf Information. Vor dem Hintergrund möglicher Genomanalysen wurde von Professor Geisler, Mitglied der Enquetekommission „Recht und Ethik der modernen Medizin" des Deutschen Bundestages, das Spannungsverhältnis zwischen dem Recht auf Nichtwissen und der haftungsrechtlich sanktionierten ärztlichen Aufklärungspflicht diskutiert. Einschränkungen des Rechtes auf Wissen seien grundsätzlich rechtfertigungsbedürftig.

Die wachsende Rolle medizinischer Informationen aus dem Internet macht ihre Qualitätssicherung notwendig. Qualitätskriterien und Anbieter qualitätsgeprüfter Informationen wurden vorgestellt. Deutlich wurde aber auch, dass Patienten von Gesundheitsinformationen ohne jede Qualitätskontrolle aus Zeitschriften unterschiedlichster Herkunft wesentlich einfacher erreicht werden.

Auch auf dieser Tagung wurde die fehlende Integration zwischen den verschiedenen Bereichen des Gesundheitssystems, insbesondere der ambulanten und stationären Versorgung, als ein Grund für mangelnde Transparenz, Qualitätsmängel und hohe Kosten der Gesundheitsversorgung genannt. Als Beispiel zur Überwindung dieses Mangels wurde das Gesundheitstelefon der DKV vorgestellt. Hier werden Patienten auf Anfrage umfassend beraten und erhalten beispielsweise Informationen über Leistungsdaten und Qualität der Anbieter. So wird eine intelligente Nutzung des Systems zum Wohle der Patienten ermöglicht.

Kollektive Patientenrechte:
Im Gegensatz zu den individuellen Patientenrechten bezeichnete Professor Hart die kollektiven als unterentwickelt. Die Versicherten und Patienten seien von der Weiterentwicklung des Gesundheitssystems so gut wie ausgeschlossen, stellte Professor Badura, Gesundheitswissenschaftler aus Bielefeld, fest. Zur Verbesserung dieser Situation wird eine Patientenbeteiligung an Gutachter- und Schlichtungskommissionen besonders dringlich gefordert. Rheinland Pfalz erprobt als erstes Land ein Beteiligungsmodell, nach dem medizinische oder juristische Fachleute als Patientenvertreter für solche Gremien legitimiert werden können. Die Mitarbeit von Patienten bei der Festlegung von Behandlungsstandards wurde ebenfalls angesprochen, denn informierte Patienten könnten einen effektiven Beitrag zur Therapieoptimierung leisten, sofern man ihre Erfahrung einbezieht. Auf lokale und regionale Gesundheitskonferenzen als ein geeignetes Mittel zur Bürgerbeteiligung im Gesundheitswesen wurde während der Tagung mehrfach hingewiesen.

Bürgerbeteiligung im Gesundheitswesen wird von Professor Hart als Entdeckungsverfahren bezeichnet: Es ist ein Lern-, Überzeugungs- und Erfahrungsprozess. Ihre Wirkungen sind kaum vorhersagbar und planbar. Bürgerbeteiligung könnte die Koalitionsbildung im Gesundheitswesen beeinflussen und vielleicht sogar neu strukturieren.

Aus der Sicht von Patientenvertretern sind Weiterbildungen und Schulungen ihrer Interessenvertreter wesentliche Voraussetzung dafür, dass sich Bürgerbeteiligung im Gesundheitswesen institutionalisieren kann und dass ihre Vertreter auch von den anderen Professionen anerkannt werden. Nach der Überzeugung der Staatssekretärin wird diese Aufgabe von den Dachverbänden der Selbsthilfebewegung für ihren Bereich bereits kompetent wahrgenommen.

Zusammenarbeit der Akteure
Zum Abschluss der Tagung wurde von den Tagungsteilnehmern betont, dass themenbezogene Allianzen zwischen Patientenvertretungen und Selbsthilfe, den Leistungsanbietern, insbesondere den Hausärzten, und den Kostenträgern zur Verbesserung der Patientenrechte notwendig und möglich sind. Die Tagung hat gemeinsame Interessen, beispielsweise die Zugänglichkeit zu Informationen über Leistungsdaten der Leistungsträger, sichtbar gemacht. Es wurde übereinstimmend der Wunsch für eine themenbezogene Zusammenarbeit der genannten Akteure betont, denn bei der Verwirklichung von Patientenrechten und Bürgerbeteilung geht es vor allem auch um mehr Qualität und die Bezahlbarkeit des Gesundheitswesens.

Quelle: Mitteilung des Deutschen Hygiene-Museums Dresden vom 31.1.2002