www.wernerschell.de
Pflege - Patientenrecht
& Gesundheitswesen

www.wernerschell.de

Aktuelles

Forum (Beiträge ab 2021)
Archiviertes Forum

Rechtsalmanach

Pflege

Patientenrecht
Sozialmedizin - Telemedizin
Publikationen
Links
Datenschutz
Impressum

Pro Pflege-Selbsthilfenetzwerk

>> Aktivitäten im Überblick! <<

Besuchen Sie uns auf Facebook

Zu Punkt I der Tagesordnung: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

Beschlussprotokoll des 104. Deutschen Ärztetages vom 22.-25. Mai 2001 in Ludwigshafen

Auszug

8. Tötung auf Verlangen kein Ausweg
Beschlussprotokoll des 104. Deutschen Ärztetages vom 22.-25. Mai 2001 in Ludwigshafen Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache I-4) fasst der 104. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Tötung auf Verlangen ist kein Ausweg
Tötung auf Verlangen ist keine ärztliche Handlung - sie läuft dem ärztlichen Handlungsauftrag, Kranke zu heilen, Leiden zu lindern, Krankheiten zu verhüten und Sterben zu begleiten, entgegen.
Jede Patientin, jeder Patient, muss sich zu jeder Zeit sicher sein, dass Ärztinnen und Ärzte konsequent für das Leben eintreten und weder wegen wirtschaftlicher, politischer, noch anderer Gründe das Recht auf Leben zur Disposition stellen. Diese Sicherheit ist nur zu garantieren, wenn Ärztinnen und Ärzte das Töten von Patienten kategorisch ablehnen.
Die ärztliche Aufgabe in der Betreuung und Hilfe des todkranken Patienten liegt in der Sterbebegleitung. Leiden zu lindern und Angst zu nehmen, um damit ein selbstbestimmtes, würdevolles Lebensende zu ermöglichen, ist Inhalt des ärztlichen Auftrages.
Die deutsche Ärzteschaft befindet sich damit im Einklang mit den meisten Ärzten dieser Welt!
Der Weltärztebund hat in seiner Deklaration zur Euthanasie, angenommen von der 39. Generalversammlung des Weltärztebundes, Madrid 1987, schon festgestellt:
„Euthanasie, d.h. die absichtliche Herbeiführung des Todes eines Patienten, selbst auf dessen Wunsch oder auf Wunsch naher Angehöriger, ist unethisch. Der Arzt sollte jedoch das Verlangen eines Patienten nach einem natürlichen Sterben im Endstadium einer tödlichen Krankheit respektieren."
Weiterhin stellte der Weltärztebund in seiner Erklärung über ärztliche Hilfe zum Selbstmord, angenommen von der 44. Generalversammlung des Weltärztebundes, Marbella, 1992 fest:
„Ärztliche Hilfe zum Selbstmord ist wie die Euthanasie unethisch und muss von der Ärzteschaft verurteilt werden. Wenn die Hilfe des Arztes sich bewusst und absichtlich darauf richtet, einem Menschen zu er­möglichen, sein Leben selbst zu beenden, handelt der Arzt unethisch. Jedoch ist es ein Grundrecht des Patienten, die ärztliche Behandlung abzulehnen, und der Arzt handelt nicht unethisch, auch wenn die Achtung einer solchen Willensäußerung zum Tode des Patienten führt."
In Reaktion auf die gesetzliche Regelung der Euthanasie durch Ärzte in den Niederlanden hat der Vorstand des Weltärztebundes im Mai 2001 seine feste Überzeugung bekräftigt,

  • dass Euthanasie im Konflikt mit den ethischen Prinzipien der ärztlichen Berufsausübung steht, und
  • fordert deswegen die nationalen Ärzteorganisationen und Ärzte eindringlich auf, sich an Euthanasiemaßnahmen nicht zu beteiligen, auch wenn diese gesetzlich erlaubt oder straffrei sein sollten.

Der 104. Deutsche Ärztetag ruft die Ärzte im Lande auf, sich aktiv gegen jede Euthanasiebestrebungen einzusetzen.
Der 104. Deutsche Ärztetag bekräftigt die „Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung" von 1998 und fordert den weiteren Ausbau der Palliativmedizin und die Unterstützung der Hospizbewegung.

9. Aktive Sterbebegleitung statt Töten auf Verlangen Beschlussprotokoll des 104. Deutschen Ärztetages vom 22.-25. Mai 2001 in Ludwigshafen Auf Antrag von R. Henke, Dr. Mitrenga, Dr. Montgomery (Drucksache I-7) fasst der 104. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Aktive Sterbehilfe ist das vorsätzliche Töten von Menschen. Das niederländische Euthanasiegesetz gibt Ärzten "das Recht zum Töten". Dies steht im krassen Widerspruch zum ärztlichen Auftrag, das Leben zu schützen. Der ärztliche Beruf würde so ein anderer, der Arzt würde zum Vollstrecker werden.
Die Tötung auf Verlangen kann immer auf einer Fehleinschätzung beruhen. Sie ist aber unumkehrbar. Eine Chance zu einer geänderten Meinung gibt es danach nicht mehr. Es wird Kranke geben, die sogar von Ärzten oder Angehörigen überredet werden, ihren Tod zu verlangen.
Bereits die Möglichkeit zur Tötung auf Verlangen erzeugt Druck auf Kranke, sie auch fordern zu müssen. Sich töten zu lassen, wird gesellschaftlich anerkannt und sogar gutgeheißen. Wer trotz seiner Krankheit weiterleben will, muss dies plötzlich besonders begründen. Der Wunsch, getötet zu werden, ist ansteckend.
Das Gesundheitswesen kostet viel Geld. Forderungen nach Kostendämpfung sind verbreitet. Es gibt schon Wissenschaftler, die von "Sterbekosten" sprechen, wenn sie die Behandlung und Hilfe in der Zeit vor dem Tod meinen. Wenn Schwerstkranke schnell und kostengünstig sterben sollen, kommt eine makabere Kostenlogistik in Gang. Aktive Sterbehilfe bahnt den Weg für Willkür und Kostendruck auf unheilbar Kranke.
Das wichtigste Argument gegen aktive Sterbehilfe ist: Es geht auch anders! Auch das Sterben ist Teil des Lebens, und es ist möglich, dieses Stück Leben menschenwürdig zu leben. Dazu sind qualifizierte Schmerztherapie und bestmögliche Pflege, Nähe und Zuwendung nötig. Tötung auf Verlangen ist eine Scheinlösung. Sie verweigert die wirklich gebotene Hilfe.
Die ärztliche Aufgabe in der Betreuung und Hilfe für todkranke Patienten liegt in der aktiven Begleitung. Leiden zu lindern und Angst zu nehmen, um damit ein würdevolles Lebensende zu ermöglichen, ist Inhalt des ärztlichen Auftrages.

10. Stärkung Palliativmedizin und Hospizarbeit Beschlussprotokoll des 104. Deutschen Ärztetages vom 22.-25. Mai 2001 in Ludwigshafen Auf Antrag von R. Henke, Dr. Mitrenga, Dr. Crusius (Drucksache I-15) fasst der 104. Deutsche Ärztetag mit großer Mehrheit folgende Entschließung:

Der 104. Deutsche Ärztetag bekräftigt, dass jede Form der aktiven Sterbehilfe mit dem ärztlichen Ethos nicht zu vereinbaren und gesellschaftlich nicht akzeptabel ist.
Forderungen nach Tötung auf Verlangen finden vor allem dadurch Nahrung, dass es Defizite bei der Betreuung und Begleitung Sterbender gibt.
Der 104. Deutsche Ärztetag setzt sich dafür ein, die Voraussetzungen für eine weitere Verbreitung und Anwendung der Erkenntnisse der Palliativmedizin zu verbessern. Dazu zählen auch eine Intensivierung palliativmedizinischer Forschung und ein höherer Stellenwert der Palliativmedizin in der Ausbildung der Ärzte. Auch in die Ausbildung der Pflegeberufe muss die Palliativmedizin integriert werden.
Darüber hinaus ist die Einrichtung einer angemessenen Zahl von Lehrstühlen für Palliativmedizin sinnvoll.
Ebenso muss die Schmerztherapie weiter verbessert werden. Vernetzung von ambulanter und stationärer Versorgung muss gefördert und – wo bereits modellhaft erprobt – in die Regelversorgung übernommen werden.
Die für Krankenhausplanung zuständigen Ministerien in den Bundesländern werden aufgefordert, bei der Kapazitätsermittlung für die stationäre Versorgung der Bevölkerung die Notwendigkeit für palliativmedizinische Versorgung einzubeziehen.
Der 104. Deutsche Ärztetag weist darauf hin, dass mehr als die Hälfte aller in Deutschland Sterbenden in Krankenhäusern stirbt. Sterbende haben das Recht auf menschenwürdige Bedingungen.
Bei neuen Vergütungssystemen (DRG's) ist darauf zu achten, dass personale Sterbebegleitung nur durch Schwestern, Pfleger und Ärzte sichergestellt werden kann, die für diese Aufgabe auch Zeit haben. Der damit verbundene Aufwand muss ein legitimer Bestandteil der Fallpauschalen werden.
Über die Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung im Krankenhaus hinaus ist auch die weitere Förderung und finanzielle Sicherstellung ambulanter und stationärer Hospizarbeit erforderlich. Dies gilt um so mehr angesichts der soziostrukturellen Entwicklung in Deutschland mit über 50 % Single-Haushalten in Großstädten.
Der 104. Deutsche Ärztetag spricht sich dafür aus, auch in der (Muster-)Weiterbildungsordnung palliativmedizinische Inhalte zu berücksichtigen und so zur Verbesserung ärztlicher Kompetenz bei der Begleitung Sterbender beizutragen.

Der Umgang mit Schwerstkranken und Sterbenden ist ein Gradmesser dafür, wie human eine Gesellschaft ist!

Quelle: Bundesärztekammer

Werner Schell (10.06.2001)