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Dr. Karlmann Geiß (Hrsg.): Geburt und Tod sind ewig. Keiner unter den Menschen entgeht ihnen. Über lange Epochen unserer Zivilisation schienen Werden und Vergehen, Beginn und Ende der menschlichen Existenz dem Verständnis klar und festumrissen. Die Zeit unserer Tage indessen ist bestimmt und getrieben von einem ungemein rasanten Zuwachs neuer, grenzüberschreitender Erkenntnisse auf dem Felde medizinisch-naturwissenschaftlicher Forschung, einer Fülle neuer medizinisch-technischer Machbarkeiten und zugleich auch vom Wandel sich fast unmerklich ändernder grundsätzlicher Denkmuster und Denkkategorien in unserer pluralen, in ihren moralisch-religiösen, ethischen und rechtlichen Wertvorstellungen weit divergierenden Gesellschaft. Speziell in den für das Bild des Menschen und für das individuelle Menschsein existentiellen Grundfragen am Beginn und am Ende des Lebens sehen sich so alte Gewissheiten in Frage gestellt, bisherige Grenzen in Zweifel gerückt und verlangen in geänderten Rahmenbedingungen neuerliche Bestätigung oder Neubestimmung in einem umfassenden, höchstmöglichen gesellschaftlichen Konsens. Solchen notwendigen gesellschaftlichen Diskurs zu fördern, war uns in der Veranstaltungsfolge zur 50. Wiederkehr der Errichtung des
Bundesgerichtshofs Anlass zu einer Podiumsdiskussion zum Thema "Sterbehilfe - Sterbebegleitung", in der Moderation des Präsidenten des
Bundesgerichtshofs, Dr. h.c. Karlmann Geiß. Im Mittelpunkt der Diskussion stand der Beitrag der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung der Strafsenate des
Bundesgerichtshofs zur rechtsfortbildenden Konkretisierung des Rahmens rechtlich erlaubter Sterbehilfe im Spannungsbogen der grundlegenden Rechts- und
Verfassungskategorien des Lebensschutzes, des Rechts auf Selbstbestimmung des Menschen und der Gewährleistung menschlicher Würde. Breiten Raum gewann darin
in Sonderheit die Reflektion über die ethischen, moralischen und rechtlichen Problemlagen der richterrechtlich neu normierten indirekte |