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Susann Krieger:
Rechtskunde für Heilpraktiker

Sonntag Verlag, Stuttgart, 2001, DM 79,-, ISBN 3 87758 197 8

Was Heilpraktikern in der Praxis erlaubt ist:
Rechtliche Grundlagen und Grenzen

Rund 18.000 Heilpraktiker sind in Deutschland zugelassen. Mit Hilfe von naturheilkundlichen Therapieverfahren wie der Akupunktur, Homöopathie oder Zelltherapie diagnostizieren sie Krankheiten an Menschen, behandeln diese und tragen so zu ihrer Heilung bei. Die Grenzen der Heilpraktiker-Tätigkeit liegen dort, wo die Naturheilkunde nicht helfen kann, weil eine Steuerung und Stärkung der Selbstheilungskräfte nicht mehr möglich ist.

Bei ihrer Tätigkeit müssen Heilpraktiker zahlreiche gesetzliche Regelungen beachten. Sie bestimmen nicht nur, nach welchen Voraussetzungen Heilpraktiker zugelassen werden, sondern auch den Ablauf der täglichen Praxisarbeit. Die wichtigsten Gesetzestexte, Verordnungen und Richtlinien stellt Susann Krieger in dem Ratgeber „Rechtskunde für Heilpraktiker" (Sonntag Verlag, Stuttgart. 2001) vor. Die Juristin und praktizierende Heilpraktikerin kommentiert diese Rechtsgrundlagen, so dass der Inhalt auch juristischen Laien klar und verständlich wird. Zusätzlich beschreibt sie, welche Konsequenzen sich daraus für jeden Heilpraktiker ergeben oder welchen Nutzen sie daraus ziehen können.

Wichtig ist dieses Wissen nicht nur für Heilpraktiker-Anwärter während der Prüfung. Auch praktizierende Heilpraktiker müssen für ihre tägliche Arbeit immer mal wieder ein Blick in das Gesetzbuch werfen. „Insbesondere die Themengebiete ‚Haftungsrecht‘ und ‚Abrechnung‘ sind gewichtige Bereiche im Aufgabenfeld eines Heilpraktikers", sagt die Autorin. So erläutert sie beispielsweise, wie ein Behandlungsvertrag aussehen kann und über welche rechtlichen Situationen der Patient schon vor einer Behandlung aufgeklärt werden muss. „Nicht nur für den Erfolg der eigenen Praxis ist es notwendig, Streitfälle zu vermeiden", erklärt sie, „es leidet auch das Ansehen des ganzen Berufsstandes darunter."

Der Ratgeber enthält außerdem das neue ‚Infektionsschutzgesetz‘, das zum 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist. Sinn des Gesetzes ist es, mit detaillierten Melde- und Behandlungsvorschriften Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre weitere Verbreitung zu verhindern. Da viele ansteckende Krankheiten wie Masern, Tollwut und Diphterie nur noch von Ärzten behandelt werden dürfen, folge aus den Vorschriften, so Krieger, für Heilpraktiker ein weitreichendes Behandlungsverbot.

Quelle:
J. Sonntag, Verlagsbuchhandlung, Postfach 300504, 70445 Stuttgart