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Kommentar zum neuen Infektionsschutzgesetz Das Infektionsschutzgesetz, Nachfolger des Bundesseuchengesetzes, soll den Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten sicherstellen. Das vorliegende Werk kommentiert das Infektionsschutzgesetz ausführlich. Es zeigt auf, wo die Unterschiede zum Bundes-Seuchengesetz liegen und wo das alte Recht ganz oder teilweise übernommen wurde. Soweit die amtliche Begründung für das Verständnis von Vorschriften von wesentlicher Bedeutung ist, wird diese zitiert. Die aktuelle seuchen-rechtliche Literatur und Rechtsprechung ist verwertet. In die Kommentierung sind auch Verbindungen und Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten – insbesondere Bestimmungen des allgemeinen Rechts der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – miteinbezogen. Im Anhang des Kommentars sind die Adressen der nationalen Referenzzentren sowie für den Gesetzesvollzug bedeutsame Vorschriften abgedruckt, wie die EU-Richtlinie über ein Frühwarn- und Reaktionssystem, das Freiheitsentziehungsgesetz und Passagen aus dem Transfusionsgesetz. Der Autor, Helmut Erdle, ist Regierungsdirektor im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit. Er ist Dozent für das Seuchenrecht an der bayerischen Akademie für das öffentliche Gesundheitswesen und wirkte auf Landesebene an dem Gesetzentwurf mit. Der Erfolg des neuen Gesetzes werde wesentlich davon abhängen, mit welchem Engagement es in die Praxis umgesetzt wird, so Helmut Erdle in seinem Vorwort zu dem Buch. Dabei werde es im Bereich des neu strukturierten Meldewesens von entscheidender Bedeutung sein, ob es gelingt, die meldepflichtigen Ärzte und Labors zur sorgfältigen Mitwirkung zu motivieren. Die Beschaffung des kommentierten Infektionsschutzgesetzes empfiehlt sich
für Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter, Bezirksregierungen, Ministerien),
Ordnungs-behörden, Kreisverwaltungsbehörden, Gewerbeaufsichtsämter,
Arztpraxen, Labors und Untersuchungsämter, Krankenhäuser, Hygienebeauftragte,
Lebensmittelbetriebe, Schulen und Kindergärten, Sanitätsdienststellen der
Bundeswehr und Polizei sowie für Anwaltskanzleien und Gerichte. |