www.wernerschell.de
Pflege - Patientenrecht
& Gesundheitswesen

www.wernerschell.de

Aktuelles

Forum (Beiträge ab 2021)
Archiviertes Forum

Rechtsalmanach

Pflege

Patientenrecht
Sozialmedizin - Telemedizin
Publikationen
Links
Datenschutz
Impressum

Pro Pflege-Selbsthilfenetzwerk

>> Aktivitäten im Überblick! <<

Besuchen Sie uns auf Facebook

Kurzkommentar zum Statut der Gutachterkommission für ärztliche Behandlung bei der Ärztekammer Nordrhein erschienen

Am 1. Dezember 1975 war es soweit: die "Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein", kurz GAK, wird als erste Einrichtung dieser Art im Bundesgebiet freiwillig gegründet. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber zieht erst 1994 nach und macht die Begutachtung von Behandlungsfehlern zur Pflichtaufgabe der Ärztekammern. Der nun erschienene Kommentar zum Statut der GAK erklärt anhand von 25-jähriger Erfahrung mit rund 14.000 begutachteten Behandlungsfehlervorwürfen die praktische Handhabung dieses schwierigen Gebietes der Arzt-Patienten-Beziehung. Dabei will das Buch auch dazu beitragen, die Arbeit der GAK für das interessierte Publikum transparent zu gestalten.
Bei der Arbeit der GAK stand und steht die "Befriedungsfunktion" sowohl bei der täglichen Arbeit als auch im Statut an prominenter Stelle. Sie will sowohl den Patienten als auch den Ärzten dienen. § 1 Abs. 1 Satz 3 lautet: "Die Ärztekammer verfolgt mit der Errichtung dieser Gutachterkommission das Ziel, durch objektive Begutachtung ärztlichen Handelns dem durch einen Behandlungsfehler in seiner Gesundheit Geschädigten die Durchsetzung begründeter Ansprüche und dem Arzt die Zurückweisung unbegründeter Vorwürfe zu erleichtern." (Das Statut im Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein unter www.aekno.de, Rubrik "ArztInfo/Gutachterkommission")
Dr. jur. H. Dieter Laum, Präsident des Oberlandesgerichts Köln a.D., langjähriges Mitglied der GAK und seit 1999 deren Vorsitzender, hat den Text bearbeitet und seinen Erfahrungsschatz einfließen lassen. Er kommentiert klar und leicht verständlich die zwölf Paragraphen des Statuts und geht grundsätzlich auf das Problem der Schadensersatzansprüche im Arzthaftungsrecht ein. Sowohl diese Erörterung als auch die Erfahrungen aus 25 Jahren gutachtlicher Tätigkeit lassen den Kommentar weit über eine rein normative Betrachtung des Regelwerkes hinauswachsen. Für alle, die sich einen detaillierten Einblick in die Arbeit der Gutachterkommission verschaffen möchten, liefert das vorliegende Buch eine fundierte Grundlage.
Eine Analyse der festgestellten Behandlungsfehler der Jahre 1976 bis 1998, ein übersichtlicher Stichwortkatalog der Entscheidungssammlung, eine Typisierung der Behandlungsfehler, die aktuelle personelle Zusammensetzung der GAK sowie eine Liste weiterer Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei Landesärztekammern runden das Werk ab.
Dieter Laum, Ärztekammer Nordrhein (Hrsg.): Statut der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein. Kurzkommentar nach der Praxis der Kommission. 2000, 186 Seiten, 58,- DM, ISBN 3-504-47086-0, Verlag Dr. Otto Schmidt , Köln.

Quelle: Ärztekammer Nordrhein, Pressemitteilung vom 5.1.2001.