»Krankenkassen verabschieden Grundsätze zu Selbsthilfeförderung«
Umsetzung des Gesundheitsreformgesetzes 2000
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn
Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
Bundesknappschaft, Bochum
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
sowie
Vertreter der Selbsthilfe
Bundesarbeitsgemeinschaft für Behinderte (BAGH)
Der Paritätische-Gesamtverband
Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG)
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben sich auf
gemeinsame Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe verständigt. Darin werden Kriterien
für die finanzielle Förderung der gesundheitsbezogenen Aktivitäten der
Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen durch die gesetzlichen
Krankenkassen benannt und Voraussetzungen, Inhalt und Formen dieser Förderung geregelt.
Ziel ist es, zu einer einheitlichen Rechtsanwendung zu kommen, mehr Transparenz bezüglich
der Förderkriterien zu schaffen und eine gerechte Verteilung der Fördermittel zu
gewährleisten. Bei der Entstehung der Grundsätze waren Vertreter der Selbsthilfe
beteiligt.
Die Spitzenverbände setzen damit die Regelungen des Gesundheitsreformgesetzes 2000 zur
Förderung der Selbsthilfe um, wonach Selbsthilfeförderung von einer Ermessensleistung zu
einer Pflichtaufgabe der Krankenkassen geworden ist: Die Förderung von
Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen soll dann erfolgen, wenn ihre
Aktivitäten auf die Prävention oder Rehabilitation bei bestimmten Erkrankungen zielen.
Die Ausgaben der Krankenkassen sollen 1 DM je Versicherten pro Jahr umfassen.
Die Krankenkassen begrüßen die Stärkung der Selbsthilfe. Selbsthilfe kann die
professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung ergänzen. Selbsthilfe entsteht
aus Betroffenheit und in Eigeninitiative mit dem Ziel, die persönlichen Lebensumstände
zu verändern. Sie wird ehrenamtlich erbracht, nicht von professionellen Helfern geleitet
und ist nicht gewinnorientiert. Selbsthilfe stellt somit einen möglichen Weg bei der
Bewältigung von Krankheit und deren Folgen für einen Teil der chronisch kranken und
behinderten Menschen dar.
Selbsthilfe ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Ein stärkeres finanzielles Engagement der
Krankenkassen bei der Förderung darf auf keinen Fall zu einem Rückzug der öffentlichen
Hand sowie anderer Sozialleistungsträger führen. Diese Auffassung teilt auch der
Gesetzgeber. Die Spitzenverbände der Krankenkassen gehen deshalb davon aus, dass sich vor
allem die Länder und Kommunen aber auch die Renten- und Unfallversicherung sowie die
private Krankenversicherung (PKV) an der Förderung der Selbsthilfe beteiligen
(Pressemitteilung vom 13.03.2000).
Kontakt: IKK Bundesverband Friedrich-Ebert-Straße (TechnologiePark),
51429 Bergisch Gladbach.
Werner Schell (17.3.2000)
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