Die Knochendichtemessung bleibt Kassenleistung für Osteoporose-Patienten
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am
10.12.1999 die Osteodensitometrie (Knochendichtemessung) als Kassenleistung im Rahmen der
ambulanten Krankenbehandlung bestätigt. Die Anwendung der Osteodensitometrie als
GKV-Leistung wird jedoch zukünftig auf solche Patienten begrenzt, die einen Knochenbruch
ohne entsprechendes Trauma (wie zum Beispiel durch einen Unfall oder einen Sturz) erlitten
haben und bei denen gleichzeitig aufgrund der persönlichen Krankengeschichte und der
Untersuchungsbefunde ein begründeter Verdacht auf Osteoporose besteht. Nur in diesen
Fällen ist der medizinische Nutzen der Osteodensitometrie nach derzeitigem Stand der
wissenschaftlichen Erkenntnisse nachgewiesen. Zur allgemeinen Vorbeugung
osteoporose-bedingter Knochenbrüche ist der medizinische Nutzen der Osteodensitometrie,
wenngleich bisher häufig angewendet und propagiert, derzeitig wissenschaftlich nicht
zuverlässig belegt.
Der Bundesausschuss hatte die Osteodensitometrie nach § 135 Abs. 1 SGB V
zu überprüfen, weil diese Diagnostik bisher im breiten Umfang in der ambulanten
ärztlichen Versorgung durchgeführt wurde, obwohl sie seit Jahren heftig umstritten ist.
Die Osteodensitometrie wird kritisiert, weil ein Zusammenhang zwischen den Messwerten und
den tatsächlich eintretenden osteoporose-bedingten Knochenbrüchen für den einzelnen
Patienten bisher nicht gesichert ist. Vor allem als Entscheidungshilfe für die sinnvolle
Anwendung vorbeugender Maßnahmen, wie zum Beispiel jahrelange Hormonsubstitution, ist der
medizinische Nutzen der Osteodensitometrie national wie international nicht nachgewiesen.
In der umfassenden Prüfung des Bundesausschusses konnte der medizinische
Nutzen der Osteodensitometrie bei solchen Patienten bestätigt werden, die bereits
aufgrund ihrer Osteoporose Knochenbrüche erlitten haben. Bei diesen Patientinnen ist die
Osteodensitometrie geeignet, zum einen diejenigen zu identifizieren, bei denen durch eine
anschließende medikamentöse Therapie bis zu 30 Prozent der zu erwartenden Knochenbrüche
verhindert werden können. Zum anderen kann man feststellen, welche Brüche nicht
osteoporose-bedingt sind. Bei diesen Patientinnen ist eine osteoporosebezogene
Arzneimitteltherapie, die auch Nebenwirkungen hat und mit Risiken behaftet ist,
medizinisch nicht notwendig (Quelle: Pressemitteilung des Bundesausschusses der Ärzte und
Krankenkassen vom 10.12.1999).
Werner Schell
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