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Die Knochendichtemessung bleibt Kassenleistung für Osteoporose-Patienten

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 10.12.1999 die Osteodensitometrie (Knochendichtemessung) als Kassenleistung im Rahmen der ambulanten Krankenbehandlung bestätigt. Die Anwendung der Osteodensitometrie als GKV-Leistung wird jedoch zukünftig auf solche Patienten begrenzt, die einen Knochenbruch ohne entsprechendes Trauma (wie zum Beispiel durch einen Unfall oder einen Sturz) erlitten haben und bei denen gleichzeitig aufgrund der persönlichen Krankengeschichte und der Untersuchungsbefunde ein begründeter Verdacht auf Osteoporose besteht. Nur in diesen Fällen ist der medizinische Nutzen der Osteodensitometrie nach derzeitigem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse nachgewiesen. Zur allgemeinen Vorbeugung osteoporose-bedingter Knochenbrüche ist der medizinische Nutzen der Osteodensitometrie, wenngleich bisher häufig angewendet und propagiert, derzeitig wissenschaftlich nicht zuverlässig belegt.

Der Bundesausschuss hatte die Osteodensitometrie nach § 135 Abs. 1 SGB V zu überprüfen, weil diese Diagnostik bisher im breiten Umfang in der ambulanten ärztlichen Versorgung durchgeführt wurde, obwohl sie seit Jahren heftig umstritten ist. Die Osteodensitometrie wird kritisiert, weil ein Zusammenhang zwischen den Messwerten und den tatsächlich eintretenden osteoporose-bedingten Knochenbrüchen für den einzelnen Patienten bisher nicht gesichert ist. Vor allem als Entscheidungshilfe für die sinnvolle Anwendung vorbeugender Maßnahmen, wie zum Beispiel jahrelange Hormonsubstitution, ist der medizinische Nutzen der Osteodensitometrie national wie international nicht nachgewiesen.

In der umfassenden Prüfung des Bundesausschusses konnte der medizinische Nutzen der Osteodensitometrie bei solchen Patienten bestätigt werden, die bereits aufgrund ihrer Osteoporose Knochenbrüche erlitten haben. Bei diesen Patientinnen ist die Osteodensitometrie geeignet, zum einen diejenigen zu identifizieren, bei denen durch eine anschließende medikamentöse Therapie bis zu 30 Prozent der zu erwartenden Knochenbrüche verhindert werden können. Zum anderen kann man feststellen, welche Brüche nicht osteoporose-bedingt sind. Bei diesen Patientinnen ist eine osteoporosebezogene Arzneimitteltherapie, die auch Nebenwirkungen hat und mit Risiken behaftet ist, medizinisch nicht notwendig (Quelle: Pressemitteilung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 10.12.1999).

Werner Schell