Mieterbund und KDA fordern Mindeststandards und Rechtssicherheit für
das Betreute Seniorenwohnen
Neuer Ratgeber klärt über Anforderungen an Wohnen, Service, Preise und Verträge zum Betreuten Seniorenwohnen auf
Für die vielfältigen und verwirrenden Angebote auf dem wachsenden Markt
des Betreuten Seniorenwohnens müsse es dringend verbindliche Mindeststandards,
Rechtssicherheit und mehr Markttransparenz geben. Das forderten heute Klaus Grossjohann,
Geschäftsführer des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), und Franz-Georg Rips,
Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), vor der Presse in Berlin. Damit Ältere
und ihre Angehörigen sich besser zurechtfinden, haben das Kuratorium und der Mieterbund
gemeinsam den "Ratgeber Betreutes Wohnen - Service, Preise, Verträge - Worauf
müssen Sie achten?" herausgegeben. Das 192-seitige Buch, das heute in Berlin
vorgestellt wurde, enthält unter anderem Mindeststandards für Service-Wohnungen sowie
gesonderte Musterverträge für die Miete und Betreuung.
"Immer mehr ältere Menschen möchten ihr Leben in einer
abgeschlossenen Wohnung selbstständig führen und gleichzeitig Sicherheit, Geborgenheit
und - bei Bedarf - auch Hilfe und Betreuung in Anspruch nehmen", erläuterte
KDA-Geschäftsführer Grossjohann. Das Angebot für solche Wohnungen mit Service habe sich
in den letzten zehn Jahren mehr als verdreifacht und es sei mit einem weiteren Wachstum zu
rechnen.
"Etliche Mogelpackungen auf dem Markt"
Mindestens 150.000 ältere Menschen leben nach Schätzungen des KDA bereits heute in
betreuten Wohnanlagen. Viele Ältere sähen darin eine Alternative zum Heim und hätten -
nicht zuletzt auch durch vollmundige Versprechungen in Werbeprospekten - hohe Erwartungen
an das Betreute Wohnen. Doch vielfach würden diese Erwartungen enttäuscht.
"Auf dem unübersichtlichen Markt des Betreuten Wohnens gibt es viele Mogelpackungen
und etliche schwarze Schafe", sagte DMB-Bundesdirektor Rips. So würden nicht
vermarktbare Wohn-oder Bürogebäude kurzfristig - und ohne altersgerechten Umbau - in
Seniorenimmobilien umgewandelt. Auch gebe es vielfach betreute Wohnungen, deren Mieten
weit über den ortsüblichen Vergleichsmieten liegen, und die minimale
Betreuungsleistungen zu maximalen Preisen bieten.
"Bei der Grundbetreuung schwanken die Preise zwischen neun und 1.800 Mark im Monat.
Dabei muss man in verschiedenen Wohnanlagen für dieselbe Leistung zum Teil das Doppelte
oder Dreifache zahlen", erklärte KDA-Geschäftsführer Klaus Grossjohann. Ein
weiteres Problem: Nicht selten werben Anbieter zwar damit, dass Bewohner bis zum
Lebensende in ihrer betreuten Wohnung bleiben können. "Wenn sie dann allerdings auf
Dauer pflegebedürftig werden, bleibt ihnen oft nur ein Umzug in eine
Pflegeeinrichtung", berichtete Grossjohann. In den Verträgen mancher Anlagen - so
Franz-Georg Rips - gelte eine "Verschlechterung des Gesundheitszustandes" und
"Pflegebedürftigkeit" sogar als Kündigungsgrund. "Nach dem Mietrecht kann
und darf der Gesundheitszustand aber gar kein Grund zur Kündigung sein", stellte der
Mieterbund-Direktor fest.
"Für das Betreute Wohnen gibt es bisher weder verbindliche Standards noch ist der
Begriff gesetzlich geschützt", erläuterte KDA-Geschäftsführer Grossjohann. Im
Grunde könne jeder Anbieter selbst bestimmen, welche Leistungen er unter so vielfältigen
Begriffen wie "Betreutes" oder "Begleitetes Wohnen", "Wohnen mit
Service", "Wohnen Plus" oder "Seniorenresidenz" anbietet.
"Deshalb brauchen wir zum Schutz der Bewohner, aber auch zur Sicherheit der Anbieter
unbedingt eine klare Definition des Leistungsangebots, qualitative Mindeststandards,
Vertragssicherheit und eine umfassende Aufklärung der älteren Menschen", forderten
das Kuratorium Deutsche Altershilfe und der Deutsche Mieterbund in Berlin.
Mit dem Ratgeber in vier Schritten zur passenden Service-Wohnung
Mit Hilfe des neuen Ratgebers, den die beiden Organisationen gemeinsam erarbeit haben,
können Ältere und ihre Angehörigen in vier Schritten das für sie passende Angebot
auswählen und testen. Im ersten Schritt kann jeder persönlich für sich herausfinden, ob
das Betreute Wohnen überhaupt die passende Wohnform ist. Im zweiten Schritt werden Hilfen
für wesentliche Vorentscheidungen gegeben:
- Wie viel Betreuung wird gesucht und gebraucht?
- Welche Angebots-Formen des Betreuten Wohnens kommen dafür in Frage?
- Wie viel kann man dafür ausgeben?
- Welche finanziellen Hilfen gibt es?
Im dritten Schritt erläutert der Ratgeber, wo man die richtigen
Informationen über das Angebot vor Ort erhält und wie man die Angaben aus den Prospekten
kritisch überprüfen kann.
Wer bestimmte Angebote in die engere Wahl gezogen hat, kann diese Häuser mit Hilfe des
Buches testen. Im vierten Schritt erklärt das Buch ausführlich, worauf im Einzelnen zu
achten ist. Zum Beispiel beim:
Wohnangebot:
Eine abgeschlossene (mit eigener Haustür, Klingel, Briefkasten) und vollständige Wohnung
(mit Küche, Bad/ WC, Wohn-/ Schlafbereich) sollte barrierefrei (nach DIN 18 025, Teil 2)
sein und die Privatsphäre der Bewohner garantieren. Wichtig sind auch die technischen
Voraussetzungen für den Anschluss an eine Notrufeinrichtung (Telefonanschluss oder
Verkabelung) in der Wohnung sowie Räume für Gemeinschaftsaktivitäten und die
persönliche Beratung. Die Wohnanlage sollte altengerecht gestaltet und zentral gelegen
sein. Zumindest sollte die Entfernung zur nächsten Bus- oder (Strassen-)Bahnhaltestelle
nicht mehr als etwa 300 Meter betragen. Für die haustechnische Versorgung (Winter- und
Gartenarbeiten, Reinigung und Pflege der Gemeinschaftsräume, Herausstellen der
Mülltonnen, Wartung der technischen Anlagen, Kleinreparaturen) sollte stets der Vermieter
zuständig sein.
Diese Wohn-Leistungen sollten in gemieteten betreuten Seniorenwohnungen über die Miete
(und Mietnebenkosten) abgerechnet werden. Sie sollte sich an dem vergleichbaren
ortsüblichen Niveau orientieren. Gemeinschaftsräume (z.B. Cafeteria, Fitnessraum,
Gästezimmer, Pflegebad) und eine hochwertige bauliche Ausstattung können bei der
ortsüblichen Vergleichsmiete zusätzlich berücksichtigt werden.
Grundbetreuungsangebot:
Zu den Mindestleistungen bei der Betreuung sollte eine regelmässige Beratung bei Fragen
zur Wohnsituation und alltäglichen Lebensführung gehören. Ausserdem sollten Hilfen bei
der Antragstellung für Leistungen zur Pflege, Betreuung und ärztlichen Versorgung
gegeben und über die Möglichkeiten zur Notrufsicherung sowie Dienstleistungs- und
Freizeitangebote für Ältere vor Ort informiert werden. Bei Bedarf sollten auch konkrete
Hilfen und Dienstleistungen vermittelt werden.
Diese Grundbetreuungsleistungen sollten - unabhängig von der Inanspruchnahme - über eine
Grundpauschale von allen Bewohnern finanziert werden. Wenn diese Leistungen durch eine
regelmässig anwesende Betreuungskraft erbracht werden, seien monatliche Pauschalen
zwischen 80 und 120 Mark angemessen, heisst es in dem Ratgeber. Insgesamt sollten im
Grundleistungspaket nur wenige wichtige Betreuungsleistungen enthalten sein und von allen
Bewohnern bezahlt werden.
Zusätzlich wählbare Sicherheitspakete:
- Beim Anschluss an einen 24-Stunden-Notrufdienst müssten zusätzlich zwischen 30 und 60
Mark pro Monat kalkuliert werden, so der Ratgeber.
- Bei Krankheit sollten - zum Beispiel für drei Tage im Quartal - Hilfen im Haushalt und
bei der körperlichen Grundpflege gewährt werden. Zu diesem Sicherheitspaket sollten auch
Hilfen bei einem Krankenhausaufenthalt sowie Unterstützung beim Umzug in eine
Pflegeeinrichtung gehören.
Diese Servicepakete sollten nur von den Bewohnern, die diese Leistungen
gewählt haben, über einen festgelegten Zeitraum über eine Pauschale finanziert werden.
Zusätzlich wählbare Serviceleistungen: Weitere Serviceleistungen sollten nur bei
Inanspruchnahme bezahlt werden. Dazu gehören beispielsweise:
- hauswirtschaftliche Dienste (Wohnungsreinigung, Wäscheversorgung)
- kleine technische Dienste in der Wohnung (zB Glühbirnen austauschen, Transport und Aufstellen von Einrichtungsgegenständen)
- Mahlzeitendienste
- Fusspflege
- pflegerische Dienste
Die Bewohner sollten das Recht haben, diese Leistungen nach freier Wahl
bei verschiedenen Anbietern in Anspruch zu nehmen erhalten beim:
Quelle: Pressemitteilung Kuratorium Deutsche Altershilfe - Wilhelmine Lübke
Stiftung eV, An der Pauluskirche 3, 50677 Köln. Weitere Informationen unter www.kda.de (Juli 2000).
Werner Schell (27.7.2000)
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