www.wernerschell.de
Pflege - Patientenrecht
& Gesundheitswesen

www.wernerschell.de

Aktuelles

Forum (Beiträge ab 2021)
Archiviertes Forum

Rechtsalmanach

Pflege

Patientenrecht
Sozialmedizin - Telemedizin
Publikationen
Links
Datenschutz
Impressum

Pro Pflege-Selbsthilfenetzwerk

>> Aktivitäten im Überblick! <<

Besuchen Sie uns auf Facebook

17 Hausbetreuungsdienste zwischen Bonn und Borken beteiligt
NRW-Gesundheitsministerin Birgit Fischer: "Bundesweit einzigartiges Modellprojekt verbessert ambulante Versorgung sterbender Menschen"

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat gemeinsam mit den Kranken- und Pflegekassen sowie ambulanten Hospizdiensten ein Modellprojekt zur besseren ambulanten Versorgung von schwerkranken sterbenden Menschen gestartet. Die Ministerin sagte am 12. September 2000: "Mit dem Projekt soll eine umfassende pflegerische und psychosoziale Betreuung durch ambulante Hospizdienste erprobt werden, damit schwerkranke Menschen ihre letzte Lebensphase in der vertrauten häuslichen Umgebung verbringen können."
Dieses bundesweit einzigartige Projekt - so Ministerin Birgit Fischer weiter - sei gemeinsam mit den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und den Hospizeinrichtungen entwickelt worden. Es bietet insbesondere Menschen, die an einer fortgeschrittenen Krebserkrankung oder an AIDS im Endstadium leiden, eine umfassende ambulante palliativ-pflegerische Versorgung: psychosoziale Begleitung von Patienten und Angehörigen sowie Massnahmen zur Linderung von Schmerzen und krankheitsbedingten Beschwerden.
An dem Projekt nehmen zwischen Bonn und Borken insgesamt 17 besonders qualifizierte Hausbetreuungsdienste teil, die bereits Erfahrungen in diesem Bereich haben. Sie verfügen über mindestens zwei vollzeit- und zwei teilzeitbeschäftigte Krankenschwestern oder Krankenpfleger mit nachgewiesenen Kenntnissen in der Schmerzbehandlung sowie über mindestens zehn besonders geschulte ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zur Unterstützung der psychosozialen Betreuung von Sterbenden und ihren Angehörigen. Das Modellprojekt ist auf zwei Jahre angelegt, die Gesamtkoordination liegt beim nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium.
Die Kranken- und Pflegekassen tragen die Kosten der durch die Hausbetreuungsdienste erbrachten speziellen palliativen Pflegeleistungen mit einem Pauschalbetrag von bis zu 170 DM pro Patient und Tag.
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die Kosten der wissenschaftlichen Begleitforschung durch das Institut für Pflegewissenschaften an der Universität Bielefeld in Höhe von rund 450.000 DM. Hierbei werden die von den Hausbetreuungsdiensten erbrachten palliativ-pflegerischen und psychosozialen Versorgungsleistungen erhoben und ausgewertet. Auf dieser Grundlage sollen die Voraussetzungen für tragfähige Finanzierungskonzepte geklärt und Kriterien für künftige Standards der ambulanten Hospizversorgung entwickelt werden. Darüber hinaus fördert das Land im Rahmen des Modellprojektes die Weiterqualifizierung der Beschäftigten dieser Dienste mit rund 100.000 DM.
Das Projekt - so Ministerin Birgit Fischer weiter - sei ein weiterer Baustein beim Aufbau einer bedarfsgerechten Versorgungsinfrastruktur für schwerkranke sterbende Menschen und ergänze die langjährige Landesförderung verschiedenster Massnahmen im Hospizbereich, beispielsweise die ambulante psychosoziale Sterbebegleitung, um einen weiteren Eckstein. Nordrhein-Westfalen verfügt über etwa 230 Hospizinitiativen, rund 30 stationäre Hospize und 14 Palliativstationen.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit, Tel.: 0211/855-3107 oder 3108.

Quelle: Pressemitteilung vom 12.09.2000

Werner Schell (16.9.2000)