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Die Gesundheitsreform 2000 - die wesentlichen Änderungen im Überblick

Mit dem im Dezember 1999 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung sind ab dem 1. Januar 2000 einige Neuregelungen in Kraft, die hiermit in Kürze vorgestellt werden:

Integrationsversorgung
Mit der Reform ist der Weg freigemacht für eine verstärkte Zusammenarbeit im Gesundheitswesen: zur richtigen Zeit beim richtigen Arzt die richtige Behandlung nach dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens, das wird in Zukunft Wirklichkeit werden. Die Zusammenarbeit zwischen den Berufen des Gesundheitswesens und zwischen ambulanter und stationärer Versorgung wird verbessert. So können z.B. Verträge für die besondere Behandlung von Diabetikern durch ein Netz von Haus- und Fachärzten und einem Krankenhaus in einer Region vereinbart werden. Die abgestimmte Arbeitsteilung und verbesserte Kommunikation der Beteiligten führt zu einer optimaleren Versorgung der Patienten. Die Diabetes könnte, um bei dem Beispiel zu bleiben, früher erkannt und schlimme Begleiterkrankungen dadurch verhindert werden.

Lotsenfunktion des Hausarztes
Die medizinische Versorgung wird sich mehr als bisher nach den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten richten. Menschlichkeit statt Bevormundung und Verwaltung soll die Richtschnur werden. Patientinnen und Patienten brauchen Ärzte, die Zeit und ein offenes Ohr für ihre Probleme haben. Dafür sind die Weichen gestellt. Deshalb wird die Position der Hausärzte deutlich verbessert. Ihre Funktion, "Lotse" für Patienten im Medizinbetrieb zu sein, wird gestärkt. So erhält der Hausarzt - bei Einwilligung des Patienten - z.B. eine erweiterte Dokumentationsbefugnis und kann Befunde und Berichte zeitnah von anderen Leistungserbringern verlangen und weitergeben. Dadurch wird die Versorgung der Patienten besser koordiniert. Für diese Tätigkeiten ist für Hausärzte ein angemessener Anteil im Rahmen der kassenärztlichen Gesamtvergütung vorzusehen. Der Patient wird im Hausarzt einen gestärkten Ansprechpartner bei gesundheitlichen Problemen und Fragen haben.

Mehr Patientenrechte
Die Patienten brauchen mehr Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen und müssen vor allem besser informiert werden. Deshalb sollen die Krankenkassen künftig ihre Versicherten bei Schadenersatzforderungen beraten und unterstützen. Sie sollen ihre Mitglieder umfassend informieren, beraten und aufklären. Unabhängige Einrichtungen der Patientenberatung werden gefördert und ausgebaut. Die Rechtsstellung der Patientinnen und Patienten soll gestärkt werden.

Bessere Gesundheitsförderung und mehr Prävention
Es wird eine bessere Gesundheitsförderung und Prävention geben. Hier werden völlig neue Akzente gesetzt. Leistungen der Gesundheitsvorsorge werden wieder eingeführt. Krankenkassen erhalten z.B. die Möglichkeit, anerkannte Programme - z.B. Ernährungsberatung - der Gesundheitsförderung und die betriebliche Gesundheitsförderung zu finanzieren. Gruppenprophylaktische Maßnahmen in der Zahnmedizin sind für Risikogruppen künftig auch über das 12. Lebensjahr hinaus möglich. Die Leistungen bei Vorsorge und Rehabilitation werden verbessert und die Zuzahlungen bei der Rehabilitation gesenkt. Statt der starren dreiwöchigen Regeldauer der Reha-Maßnahmen wird es künftig eine indikationsabhängige Dauer geben. Selbsthilfeinitiativen werden in Zukunft nachhaltig gefördert. Prävention und Rehabilitation bekommen damit einen zentralen Stellenwert.

Verbesserte Qualitätssicherung
Statt massiver Zuzahlungserhöhungen und Leistungskürzungen setzt die Gesundheitsreform der Bundesregierung auf einen verantwortlichen Umgang mit den vorhandenen Finanzmitteln. Die Qualitätssicherung ist bisher beschränkt auf einige Berufsgruppen oder Versorgungsbereiche. Das wird nun anders. Die Qualitätssicherung wird zum durchgängigen Gestaltungsprinzip. Es wird ein umfassendes System der Qualitätssicherung und eine Bewertung von Kosten und Wirtschaftlichkeit von medizinischen Technologien eingeführt. So wird z.B. auch für Ärzte/Zahnärzte, Krankenhäuser sowie stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen - wie in der Industrie - Qualitätsmanagement verpflichtend. Die konkrete Umsetzung und Gestaltung dieser gesetzlichen Vorgabe in Form von Richtlinien und Verträgen bleibt den Verantwortlichen der Selbstverwaltung überlassen.

Mehr Transparenz im Krankenhaus
Im Krankenhausbereich wird es in Zukunft mehr Transparenz bei Leistungen und Preisen geben. Die Selbstverwaltung von Krankenhäusern und Krankenkassen soll ein umfassendes Preissystem für Krankenhäuser bis zum 1. Januar 2003 einführen. Die bisher geltenden Fallpauschalen, Sonderentgelte sowie Abteilungs- und Basispflegesätze lassen eine leistungsorientierte Bewertung von Krankenhausleistungen nur in Ansätzen zu. Eine Vergleichbarkeit von eindeutig zuzuordnenden Leistungen ist nicht möglich. Dies hat bisher die Transparenz insbesondere für Patienten, aber auch für die Krankenkassen und die Budgetverhandlungen erschwert. Dies wird sich durch das neue Preissystem grundlegend ändern.

Stabile Beiträge für alle
Die Gesundheitsreform sichert den finanziellen Zuwachs und sorgt dafür, dass jede Mark dahin fließt, wo sie den Patientinnen und Patienten nutzt. Es wird keine neuen Zuzahlungen geben und die Beitragssätze bleiben stabil. Das Gesetz hält an der Begrenzung des Ausgabenwachstums fest. Wie in der Vergangenheit dürfen auch in Zukunft die Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung nur um die Lohnzuwächse steigen. Von dieser Begrenzung kann bei Gefährdung der notwendigen medizinischen Versorgung abgewichen werden.

ICD-10
Mit Wirkung vom 1. Januar 2000 ist im übrigen eine für Zwecke der Abrechung mit den Krankenkassen überarbeitete Fassung der ICD-10 ("ICD-10-SGB V") in Kraft gesetzt. Danach sind Krankenhäuser und Vertragsärzte ab 1. Januar 2000 verpflichtet, in ihren Leistungsabrechnungen mit den Krankenkassen die Diagnosen nach der "CD-10-SGB V" zu verschlüsseln.

Durch die Codierung der Diagnosen und die damit ermöglichte Verarbeitung dieser anonymisierten Daten auf elektronischen Datenträgern können für die Sicherung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorung im System der gesetzlichen Krankenversicherung notwendige Datengrundlagen geschaffen werden.

Der vollständige Text des ab 01.01.2000 maßgeblichen Sozialgesetzbuch (SGB) V - Gesetzliche Krankenversicherung - ist im Internet abrufbar unter http://www.bmgesundheit.de/gesetze/sgb/sgb/htm