Die Gesundheitsreform 2000 - die wesentlichen Änderungen im Überblick
Mit dem im Dezember 1999 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur
Reform der gesetzlichen Krankenversicherung sind ab dem 1. Januar 2000 einige
Neuregelungen in Kraft, die hiermit in Kürze vorgestellt werden:
Integrationsversorgung
Mit der Reform ist der Weg freigemacht für eine verstärkte Zusammenarbeit im
Gesundheitswesen: zur richtigen Zeit beim richtigen Arzt die richtige Behandlung nach dem
aktuellen Stand des medizinischen Wissens, das wird in Zukunft Wirklichkeit werden. Die
Zusammenarbeit zwischen den Berufen des Gesundheitswesens und zwischen ambulanter und
stationärer Versorgung wird verbessert. So können z.B. Verträge für die besondere
Behandlung von Diabetikern durch ein Netz von Haus- und Fachärzten und einem Krankenhaus
in einer Region vereinbart werden. Die abgestimmte Arbeitsteilung und verbesserte
Kommunikation der Beteiligten führt zu einer optimaleren Versorgung der Patienten. Die
Diabetes könnte, um bei dem Beispiel zu bleiben, früher erkannt und schlimme
Begleiterkrankungen dadurch verhindert werden.
Lotsenfunktion des Hausarztes
Die medizinische Versorgung wird sich mehr als bisher nach den Bedürfnissen der
Patientinnen und Patienten richten. Menschlichkeit statt Bevormundung und Verwaltung soll
die Richtschnur werden. Patientinnen und Patienten brauchen Ärzte, die Zeit und ein
offenes Ohr für ihre Probleme haben. Dafür sind die Weichen gestellt. Deshalb wird die
Position der Hausärzte deutlich verbessert. Ihre Funktion, "Lotse" für
Patienten im Medizinbetrieb zu sein, wird gestärkt. So erhält der Hausarzt - bei
Einwilligung des Patienten - z.B. eine erweiterte Dokumentationsbefugnis und kann Befunde
und Berichte zeitnah von anderen Leistungserbringern verlangen und weitergeben. Dadurch
wird die Versorgung der Patienten besser koordiniert. Für diese Tätigkeiten ist für
Hausärzte ein angemessener Anteil im Rahmen der kassenärztlichen Gesamtvergütung
vorzusehen. Der Patient wird im Hausarzt einen gestärkten Ansprechpartner bei
gesundheitlichen Problemen und Fragen haben.
Mehr Patientenrechte
Die Patienten brauchen mehr Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen und müssen vor
allem besser informiert werden. Deshalb sollen die Krankenkassen künftig ihre
Versicherten bei Schadenersatzforderungen beraten und unterstützen. Sie sollen ihre
Mitglieder umfassend informieren, beraten und aufklären. Unabhängige Einrichtungen der
Patientenberatung werden gefördert und ausgebaut. Die Rechtsstellung der Patientinnen und
Patienten soll gestärkt werden.
Bessere Gesundheitsförderung und mehr Prävention
Es wird eine bessere Gesundheitsförderung und Prävention geben. Hier werden völlig neue
Akzente gesetzt. Leistungen der Gesundheitsvorsorge werden wieder eingeführt.
Krankenkassen erhalten z.B. die Möglichkeit, anerkannte Programme - z.B.
Ernährungsberatung - der Gesundheitsförderung und die betriebliche Gesundheitsförderung
zu finanzieren. Gruppenprophylaktische Maßnahmen in der Zahnmedizin sind für
Risikogruppen künftig auch über das 12. Lebensjahr hinaus möglich. Die Leistungen bei
Vorsorge und Rehabilitation werden verbessert und die Zuzahlungen bei der Rehabilitation
gesenkt. Statt der starren dreiwöchigen Regeldauer der Reha-Maßnahmen wird es künftig
eine indikationsabhängige Dauer geben. Selbsthilfeinitiativen werden in Zukunft
nachhaltig gefördert. Prävention und Rehabilitation bekommen damit einen zentralen
Stellenwert.
Verbesserte Qualitätssicherung
Statt massiver Zuzahlungserhöhungen und Leistungskürzungen setzt die Gesundheitsreform
der Bundesregierung auf einen verantwortlichen Umgang mit den vorhandenen Finanzmitteln.
Die Qualitätssicherung ist bisher beschränkt auf einige Berufsgruppen oder
Versorgungsbereiche. Das wird nun anders. Die Qualitätssicherung wird zum durchgängigen
Gestaltungsprinzip. Es wird ein umfassendes System der Qualitätssicherung und eine
Bewertung von Kosten und Wirtschaftlichkeit von medizinischen Technologien eingeführt. So
wird z.B. auch für Ärzte/Zahnärzte, Krankenhäuser sowie stationäre Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen - wie in der Industrie - Qualitätsmanagement verpflichtend.
Die konkrete Umsetzung und Gestaltung dieser gesetzlichen Vorgabe in Form von Richtlinien
und Verträgen bleibt den Verantwortlichen der Selbstverwaltung überlassen.
Mehr Transparenz im Krankenhaus
Im Krankenhausbereich wird es in Zukunft mehr Transparenz bei Leistungen und Preisen
geben. Die Selbstverwaltung von Krankenhäusern und Krankenkassen soll ein umfassendes
Preissystem für Krankenhäuser bis zum 1. Januar 2003 einführen. Die bisher geltenden
Fallpauschalen, Sonderentgelte sowie Abteilungs- und Basispflegesätze lassen eine
leistungsorientierte Bewertung von Krankenhausleistungen nur in Ansätzen zu. Eine
Vergleichbarkeit von eindeutig zuzuordnenden Leistungen ist nicht möglich. Dies hat
bisher die Transparenz insbesondere für Patienten, aber auch für die Krankenkassen und
die Budgetverhandlungen erschwert. Dies wird sich durch das neue Preissystem grundlegend
ändern.
Stabile Beiträge für alle
Die Gesundheitsreform sichert den finanziellen Zuwachs und sorgt dafür, dass jede Mark
dahin fließt, wo sie den Patientinnen und Patienten nutzt. Es wird keine neuen
Zuzahlungen geben und die Beitragssätze bleiben stabil. Das Gesetz hält an der
Begrenzung des Ausgabenwachstums fest. Wie in der Vergangenheit dürfen auch in Zukunft
die Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung nur um die Lohnzuwächse steigen. Von
dieser Begrenzung kann bei Gefährdung der notwendigen medizinischen Versorgung abgewichen
werden.
ICD-10
Mit Wirkung vom 1. Januar 2000 ist im übrigen eine für Zwecke der Abrechung mit den
Krankenkassen überarbeitete Fassung der ICD-10 ("ICD-10-SGB V") in Kraft
gesetzt. Danach sind Krankenhäuser und Vertragsärzte ab 1. Januar 2000 verpflichtet, in
ihren Leistungsabrechnungen mit den Krankenkassen die Diagnosen nach der "CD-10-SGB
V" zu verschlüsseln.
Durch die Codierung der Diagnosen und die damit ermöglichte Verarbeitung
dieser anonymisierten Daten auf elektronischen Datenträgern können für die Sicherung
der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorung im System der
gesetzlichen Krankenversicherung notwendige Datengrundlagen geschaffen werden.
Der vollständige Text des ab 01.01.2000 maßgeblichen Sozialgesetzbuch
(SGB) V - Gesetzliche Krankenversicherung - ist im Internet abrufbar unter http://www.bmgesundheit.de/gesetze/sgb/sgb/htm
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