Gesundheitshandwerker fordern gesetzliche Regelung
Der Gesetzgeber muss dafür Sorge tragen, dass es wieder zu einer klaren
Trennung zwischen medizinischer Versorgung der Patienten durch die Ärzte und Abgabe von
Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Kontaktlinsen und Hörgeräte, durch die
Gesundheitshandwerker kommt.
Das verlangten der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) und die Bundesinnung der
Hörgeräteakustiker (BIHA) am 26.01.2000 in einem nichtöffentlichen Expertengespräch im
Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Thema des Gesprächs war die Abgabe von
Hilfsmitteln durch die Ärzte und die Zusammenarbeit mit den Gesundheitshandwerkern.
Der ZVA-Vertreter betonte, bis vor rund 15 Jahren sei die "Welt noch in Ordnung
gewesen". Damals hätten die Augenärzte Rezepte verschrieben über Kontaktlinsen,
die Augenoptiker hätten diese dann bestimmt, hergestellt und mit der Kasse abgerechnet.
Inzwischen erhielten aber nur noch rund fünf Prozent der Patienten ihre Kontaktlinsen
über die Augenoptiker.
Der alte Zustand müsse wieder hergestellt werden. Auch der BIHA plädierte für eine
gesetzliche Regelung, da es inzwischen zu einer Wettbewerbsverzerrung gekommen sei.
Grundsätzlich begrüße man den Wettbewerb, früher sei jedoch mit "gleich langen
Spießen" gearbeitet worden.
Die HNO-Ärzte hätten eine Monopolstellung und seien aus dieser heraus Verordner und
Leistungserbringer. Der Patient erhalte dadurch Hörgeräte durch den Versandhandel, wobei
die Qualität in den Hintergrund gerate. Zudem sei diese Art des Versandhandels
"wettbewerbswidrig".
Ärzte hätten zwar medizinische Kenntnisse, aber keine handwerklichen Fähigkeiten. Der
Sachverständige des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks schloss sich seinen
Vorrednern an und erklärte, das "ordnungspolitisch fragwürdige Verhalten der
Ärzte" gefährde die Qualität der Versorgung.
Sobald ein Arzt durch die Abgabe von Hilfsmitteln Nebeneinkünfte erzielen könne, sei
Missbrauch machbar. Der Gesetzgeber müsse hier klarstellend tätig werden. Ein Arzt, der
Hilfsmittel verordne, sollte diese nicht selbst abgeben dürfen.
Die Vertreterin der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (BBV) hielt dem entgegen, eine
klare Trennung von handwerklicher und medizinischer Versorgung sei nicht möglich. Auch
Hilfsmittel müssten medizinisch angepasst werden, dafür hätten jedoch lediglich die
Ärzte die Kompetenz.
Dies gelte sowohl zum Beispiel für Kontaktlinsen als auch für Hörgeräte für Kinder.
Eine gesetzliche Regelung sei unnötig, da dies ein berufsrechtliches und kein
sozialversicherungsrechtliches Problem sei. Hier sei die Selbstverwaltung der Kassen und
Ärzte gefragt.
Der Experte des Augenärzteverbandes hob hervor, eine medizinisch indizierte Versorgung
mit Kontaktlinsen sei ohne die Abgabe durch den Arzt nicht möglich. Im Übrigen sei der
Kontaktlinsenmarkt in den letzten Jahren "relativ statisch" geblieben. Eine
Verschiebung des Umsatzes zu Gunsten der Augenärzte und zu Lasten der Augenoptiker könne
nicht konstatiert werden.
Der Sachverständige der Gesetzlichen Krankenversicherung plädierte für ein Verfahren,
das medizinisch sinnvoll und ökonomisch tragbar ist. So dürfe es Ärzten, die die
Anamnese und die Heilung vornehmen, nicht erlaubt werden, durch Verschreibung von
Hilfsmitteln und oder Therapien Zusatzgehälter zu verdienen.
Ärzte dürften von dem, was sie aus medizinischen Gründen verschreiben, nicht
ökonomisch profitieren. Die Bundesärztekammer hielt dem entgegen, man sehe keinen
gesetzlichen Handlungsbedarf. Dort wo es tatsächlich Missbrauch bei Ärzten gegeben habe,
müsse dem nachgegangen werden. Es sei aber nicht legitim, einer ganzen Berufsgruppe
vorzuwerfen, nur aus gewerblichem Interesse heraus zu handeln.
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