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Gemeinsame Presseerklärung

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen

AOK-Bundesverband, Bonn
Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
Bundesknappschaft, Bochum
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg

Krankenkassen wollen Fehlbelegungen in Krankenhäusern genauer ermitteln
Unnötige Krankenhausaufenthalte belasten die Patienten

Pro Jahr geben die gesetzlichen Krankenkassen rd. 85 Mrd. DM für die Krankenhausbehandlung aus. Das sind mehr als 1/3 der Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt. Viel Geld, besonders wenn man bedenkt, dass einige Krankenhausaufenthalte medizinisch nicht notwendig oder zu lang waren. Viele Behandlungen hätten zudem nicht im Krankenhaus, sondern ambulant erfolgen können. Wie hoch die Fehlbelegung in deutschen Krankenhäusern tatsächlich ist, das wollen die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen nun genauer erfassen. Dabei geht es ihnen darum, die Beitragsgelder der Versicherten und Arbeitgeber zum Wohle der Patienten und nicht zur Finanzierung unwirtschaftlicher Strukturen zu verwenden. Außerdem belasten medizinisch nicht notwendige Krankenhausbehandlungen und -aufenthalte die Patienten nur unnötig. Daher haben die Spitzenverbände der Krankenkassen Richtlinien zur Fehlbelegungsprüfung verabschiedet, wonach der Umfang der Fehlbelegung in den einzelnen Krankenhäusern ermittelt werden soll.
Demnach wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) von den Krankenkassen bzw. deren Verbänden mit der Prüfung der Patientendaten in einem Krankenhaus beauftragt. Die Bewertung, ob eine Fehlbelegung vorliegt, erfolgt nach international anerkannten, präzisen Beurteilungskriterien. Dazu gehören medizinische Leistungen (z. B. Operationen, Diagnosen) und Daten zum Behandlungsfall (z. B. Belegungstage, Entlassungs- und Einweisungstage, Aufnahmedaten). Der MDK stellt im Anschluss einen Prüfbericht aus. Dieser soll den Umfang der Fehlbelegung im Vergleich zu den statistischen Kennzahlen auf Bundesebene ausweisen. Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände (MDS) stellt auf Bundesebene die Daten zusammen und veröffentlicht jährlich eine Fehlbelegungsstatistik.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen erwarten durch das Verfahren mehr Transparenz über Fehlbelegungen und Überkapazitäten im Krankenhausbereich zum Wohle des Patienten. Sie haben dadurch rechtlich die Möglichkeit, einen Fehlbelegungsabschlag am Budget des Krankenhauses im Folgejahr in den Verhandlungen durchzusetzen.
Die Einflussmöglichkeiten der Krankenkassen, Fehlbelegungen und Überkapazitäten abzubauen (z. B. Bettenabbau), sind dennoch begrenzt. Die Spitzenverbände führen dies auf die eingeschränkten Mitspracherechte der Krankenkassen bei der Krankenhausplanung zurück, die in den Händen der Länder liegt. Nach dem Scheitern der Krankenhausreform im Rahmen der Gesundheitsreform 2000 sehen die Krankenkassen hier nach wie vor dringenden Handlungsbedarf.

Quelle: Presseerklärung vom 22.09.2000

Werner Schell