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Qualitätssicherung der Anwendung von Blutprodukten - Die Vorschriften zur Qualitätssicherung im Transfusionsgesetz sind in Kraft

Die Vorschriften zur Qualitätssicherung der Anwendung von Blutprodukten im Transfusionsgesetz sind am 07. Juli 2000 in Kraft getreten. Danach müssen Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen, in denen Blutprodukte angewendet werden, ein System der Qualitätssicherung für die Anwendung von Blutprodukten einrichten, das dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik entspricht.

  • In jeder Einrichtung der Krankenversorgung, die Blutprodukte anwendet, muß eine verantwortliche Ärztin oder ein Arzt für transfusionsmedizinische Aufgaben bestellt werden. Zu den Aufgaben zählen vor allem die Bereitstellung einwandfreier Blutprodukte und die Unterstützung der behandelnden Ärzte bei ihrer Anwendung (transfusionsverantwortliche Person).
  • In jeder Blutprodukte anwendenden Behandlungseinheit (Station) eines Krankenhauses muss eine Ärztin oder ein Arzt beauftragt werden, für die Einhaltung der rechtlichen und ärztlichen Regelungen und Standards zu sorgen (transfusionsbeauftragte Person).
  • Krankenhäuser mit Akutversorgung oder mit einer transfusionsmedizinischen Einrichtung müssen eine Transfusionskommission bilden. Diese ist für alle transfusionsmedizinischen Angelegenheiten zuständig. Sie berät die Klinikleitung und beteiligt sich maßgeblich an der Entwicklung und Pflege des Qualitätssicherungssystems.

Die in Kraft getretenen Bestimmungen des Transfusionsgesetzes verlangen auch, dass die Grundsätze für die patientenbezogene Qualitätssicherung der Anwendung von Blutprodukten im Rahmen des Qualitätssicherungssystems festgelegt werden. Dazu zählt unter anderem eine detaillierte anwendungsbezogene und chargenbezogene Dokumentation, ein funktionierender fachübergreifender Informationsaustausch zwischen den ärztlichen Disziplinen, die Überwachung der Anwendung von Blutprodukten, die Aufzeichnung von anwendungsbezogenen Wirkungen und Nebenwirkungen sowie standardisierbare therapeutische Maßnahmen bei Komplikationen.
Die fachliche Grundlage für die Einrichtung des Qualitätssicherungssystems bilden die Hämotherapie-Richtlinien der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts.
Erklärung des Bundesgesundheitsministeriums: "Blutprodukte und ihre Anwendung müssen sicher sein! Wir müssen in diesem sehr sensiblen Medizinbereich hohe Anforderungen an Qualität und Sicherheit stellen, um eine optimale Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Außerdem müssen wir mit gespendetem Blut auch sparsam und wirtschaftlich umgehen, damit es zu keinen Engpässen kommt. Mit den in Kraft getretenen Vorschriften des Transfusionsgesetzes zur Qualitätssicherung haben wir dafür die gesetzliche Grundlage geschaffen."

Quelle: Pressemitteilung Nr. 51/2000 des Bundesgesundheitsministeriums (Texteinstellung am 9.7.2000).