Qualitätssicherung der Anwendung von Blutprodukten - Die Vorschriften
zur Qualitätssicherung im Transfusionsgesetz sind in Kraft
Die Vorschriften zur Qualitätssicherung der Anwendung von Blutprodukten
im Transfusionsgesetz sind am 07. Juli 2000 in Kraft getreten. Danach müssen
Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen, in denen Blutprodukte angewendet
werden, ein System der Qualitätssicherung für die Anwendung von Blutprodukten
einrichten, das dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik entspricht.
- In jeder Einrichtung der Krankenversorgung, die Blutprodukte anwendet, muß eine
verantwortliche Ärztin oder ein Arzt für transfusionsmedizinische Aufgaben bestellt
werden. Zu den Aufgaben zählen vor allem die Bereitstellung einwandfreier Blutprodukte
und die Unterstützung der behandelnden Ärzte bei ihrer Anwendung (transfusionsverantwortliche
Person).
- In jeder Blutprodukte anwendenden Behandlungseinheit (Station) eines Krankenhauses muss
eine Ärztin oder ein Arzt beauftragt werden, für die Einhaltung der rechtlichen und
ärztlichen Regelungen und Standards zu sorgen (transfusionsbeauftragte Person).
- Krankenhäuser mit Akutversorgung oder mit einer transfusionsmedizinischen Einrichtung
müssen eine Transfusionskommission bilden. Diese ist für alle
transfusionsmedizinischen Angelegenheiten zuständig. Sie berät die Klinikleitung und
beteiligt sich maßgeblich an der Entwicklung und Pflege des Qualitätssicherungssystems.
Die in Kraft getretenen Bestimmungen des Transfusionsgesetzes verlangen
auch, dass die Grundsätze für die patientenbezogene Qualitätssicherung der
Anwendung von Blutprodukten im Rahmen des Qualitätssicherungssystems festgelegt werden.
Dazu zählt unter anderem eine detaillierte anwendungsbezogene und chargenbezogene
Dokumentation, ein funktionierender fachübergreifender Informationsaustausch zwischen den
ärztlichen Disziplinen, die Überwachung der Anwendung von Blutprodukten, die
Aufzeichnung von anwendungsbezogenen Wirkungen und Nebenwirkungen sowie standardisierbare
therapeutische Maßnahmen bei Komplikationen.
Die fachliche Grundlage für die Einrichtung des Qualitätssicherungssystems bilden die
Hämotherapie-Richtlinien der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts.
Erklärung des Bundesgesundheitsministeriums: "Blutprodukte und ihre Anwendung
müssen sicher sein! Wir müssen in diesem sehr sensiblen Medizinbereich hohe
Anforderungen an Qualität und Sicherheit stellen, um eine optimale Versorgung der
Bevölkerung sicherzustellen. Außerdem müssen wir mit gespendetem Blut auch sparsam und
wirtschaftlich umgehen, damit es zu keinen Engpässen kommt. Mit den in Kraft getretenen
Vorschriften des Transfusionsgesetzes zur Qualitätssicherung haben wir dafür die
gesetzliche Grundlage geschaffen."
Quelle: Pressemitteilung Nr. 51/2000 des Bundesgesundheitsministeriums
(Texteinstellung am 9.7.2000).
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