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»Weiterbildungsgesetz Alten- und Krankenpflege des Landes Nordrhein-Westfalen«
mit den dazu erlassenen Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen
1. Auflage 1995. 88 Seiten. DIN A 5.
Atueller Tipp: Buchexemplare
können beim Autor für 2 Euro erworben werden.
ISBN 3-89495-052-8. Brigitte Kunz Verlag,
Postfach 2147, 58021 Hagen.
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Durch die Weiterbildung sollen die Angehörigen der Alten- und Krankenpflegeberufe eine Vertiefung bestimmter beruflicher Fähigkeiten erfahren und zur
Übernahme entsprechender Tätigkeiten befähigt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat
durch die Verabschiedung verschiedener Vorschriften die Grundlagen für eine
zielgerichtete Weiterbildung geschaffen. Seit Mai 1995 gibt es in Nordrhein-Westfalen die
staatliche Anerkennung für die vier Fachpflegeberufe "Intensivpflege und
Anästhesie", "Operationsdienst", "Krankenhaushygiene" und
"Psychiatrie". Die staatliche Anerkennung für den Fachpflegeberuf
"Psychiatrie" steht auch Altenpflegerinnen und Altenpflegern offen.
Die beruflichen Chancen der Pflegekräfte wurden damit erheblich verbessert. Darüber hinaus
wurde ein entscheidender Beitrag zur Qualitätssicherung der Pflege in der stationären
und in der ambulantenpflegerischen Versorgung geleistet. Das vom Land Nordrhein-Westfalen
bereits 1990 verabschiedete Weiterbildungsgesetz Alten- und Krankenpflege, die hierzu 1995
ergangenen vier Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen sowie die tariflichen
Vorschriften, die bei Durchführung einer Weiterbildung eine Fortzahlung der Vergütung
ermöglichen, werden mit dieser Veröffentlichung vorgestellt.
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