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»Weiterbildungsgesetz Alten- und Krankenpflege des Landes Nordrhein-Westfalen«
mit den dazu erlassenen Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen

1. Auflage 1995. 88 Seiten. DIN A 5.
Atueller Tipp:
Buchexemplare können beim Autor für 2 Euro erworben werden.

ISBN 3-89495-052-8. Brigitte Kunz Verlag, Postfach 2147, 58021 Hagen.

Weiterbildungsgesetz

Durch die Weiterbildung sollen die Angehörigen der Alten- und Krankenpflegeberufe eine Vertiefung bestimmter beruflicher Fähigkeiten erfahren und zur Übernahme entsprechender Tätigkeiten befähigt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat durch die Verabschiedung verschiedener Vorschriften die Grundlagen für eine zielgerichtete Weiterbildung geschaffen. Seit Mai 1995 gibt es in Nordrhein-Westfalen die staatliche Anerkennung für die vier Fachpflegeberufe "Intensivpflege und Anästhesie", "Operationsdienst", "Krankenhaushygiene" und "Psychiatrie". Die staatliche Anerkennung für den Fachpflegeberuf "Psychiatrie" steht auch Altenpflegerinnen und Altenpflegern offen.

Die beruflichen Chancen der Pflegekräfte wurden damit erheblich verbessert. Darüber hinaus wurde ein entscheidender Beitrag zur Qualitätssicherung der Pflege in der stationären und in der ambulantenpflegerischen Versorgung geleistet. Das vom Land Nordrhein-Westfalen bereits 1990 verabschiedete Weiterbildungsgesetz Alten- und Krankenpflege, die hierzu 1995 ergangenen vier Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen sowie die tariflichen Vorschriften, die bei Durchführung einer Weiterbildung eine Fortzahlung der Vergütung ermöglichen, werden mit dieser Veröffentlichung vorgestellt.