Pflege - Patientenrecht & Gesundheitswesen
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Ein Rechtsalmanach für die Pflegeberufe
Band 1 - 1995. 174 Seiten, ISBN 3-89495-051-X.
Band 2 - 1996. 156 Seiten, ISBN 3-89495-075-7.
Band 3 - 1998. 140 Seiten, ISBN 3-89495-106-0.
Brigitte Kunz Verlag
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Rechts- und Berufsfragen spielen in der Ausbildung und im beruflichen Alltag der Angehörigen der verschiedenen Pflegeberufe eine bedeutende Rolle. Der Autor
hatte daher in der Vergangenheit immer wieder Veranlassung, zu einzelnen gesetzeskundlichen Themen Beiträge für verschiedene Fachzeitschriften abzufassen,
um so für die notwendige juristische Hilfestellung zu sorgen. In den Bänden 1 - 3 werden insgesamt 153 juristische Abhandlungen vorgestellt, die in jüngster Zeit veröffentlichen
wurden. Die Beiträge bieten einen repräsentativen Überblick über die aktuellen gesetzlichen und rechtlichen Themen der letzten Zeit.
Die 3 Bücher "Pflege und Recht" sollen helfen, mit Rechts- und Berufsfragen besser umgehen zu können. Bekanntermaßen führt die anhaltende
Verrechtlichung von ärztlicher und pflegerischer Tätigkeit zu immer mehr Unsicherheit, so daß Autor und Verlag hoffen, mit dem Almanach ein nützliches Nachschlagewerk
geschaffen zu haben. Sämtliche Abhandlungen sind in den Inhaltsverzeichnissen der 3 Bände näher bezeichnet. Ein Auffinden gesuchter Themen ist so problemlos möglich.
Eine von zahlreichen Buchbesprechungen:
Die rechtliche Absicherung in der Pflege ist immer ein aktuelles Thema. Werner Schell hat in seinem 3. Band "Pflege und Recht", wie schon in Band 1 (1995) und Band 2
(1996), erneut von ihm veröffentliche Beiträge aus Fachzeitschriften zusammengetragen. Viel diskutierte Bereiche, wie zum Beispiel: Ärztliche Anordnungspflicht,
Transplantationsrecht, Sterbehilfe, Schmerzensgeld und PPR, werden von der rechtlichen Seite beleuchtet und praxisnah mit Fallbeispielen und Gerichtsurteilen verdeutlicht.
Interessant sind aber auch im hinteren Teil des Buches beschriebene Rechtsfragen zu Arbeitnehmerrecht, Arbeitsschutz und Versicherungswesen. Insgesamt bietet das 144 Seiten
lange Handbuch mit 49 Beiträgen sicher eine wertvolle juristische Hilfestellung für alle in der Pflege Tätigen.
Andrea Carls, Kinderkrankenschwester, Mentorin und stellvertretende Stationsleitung, Münster (in Zeitschrift "Kinderkrankenschwester", 6/1999)
Die Inhaltsverzeichnisse im Überblick:
Rechtsalmanach 1 -1995
- Betreuung und Unterbringung - Die persönliche Zuwendung soll im Vordergrund stehen
- Die Fixierung untergebrachter Patienten bedarf der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung
- Behandlung mit Neuroleptika: Im Rahmen einer Betreuung muß die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Therapie sorgfältig bedacht werden
- Krankenhäuser sollen Geld und Wertsachen der Patienten in Verwahrung nehmen
- Patienten müssen bei der Testamentserrichtung unterstützt werden
- HeimbewohnerInnen haben grundsätzlich ein Recht auf freie Wahl des Therapeuten
- Bundesärztekammer: Neue Richtlinien für die ärztliche Sterbebegleitung
- Behandlungskosten: Wann haftet der Ehegatte mit?
- Eine immer wieder aktuelle Frage: Wer bezahlt die Leistungen des Arztes im Zusammenhang mit einem Sterbefall?
- Die Haftung Aufsichtsführender
- Rechtliche Probleme bei der Behandlung bösartiger Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen
- Aufklärungspflicht des Arztes ist die Grundlage für das Selbstbestimmungsrecht des Patienten
- Der Arzt hat dem Patienten gegenüber eine umfassende Aufklärungspflicht
- Der Patient muß über bedrohlichen Befund informiert werden
- Operation: Überschreiten der voraussichtlichen Dauer macht den Eingriff nicht rechtswidrig
- Aufklärung des Arztes über eine Behandlungsmaßnahme
- Entbindungsmethode: Die Aufklärung des Arztes über eine notwendige Schnittentbindung muß rechtzeitig erfolgen
- Die Aufklärung des Patienten muß rechtzeitig erfolgen
- Dem Patienten muß Auskunft über tätig gewordenes Personal erteilt werden
- Behandlungsfehler: Müssen Patienten hierüber vom Arzt aufgeklärt werden?
- Die Mitwirkung des Pflegepersonals bei Maßnahmen der Diagnostik und Therapie
- Die Krankendokumentation muß den vollständigen Krankheitsverlauf aufzeigen
- Die Dokumentation des Krankheitsverlaufs muß die Besonderheiten in der Pflege aufzeigen
- Das Fundament des Vertrauens in der Krankenversorgung: Die Schweigepflicht
- Unterrichtung des Hausarztes durch Krankenhaustherapeuten stellt im allgemeinen keinen Verstoß gegen die Schweigepflicht dar
- Die Abtretung ärztlicher Honorarforderungen an Krankenhaus ist zulässig
- Der Behandlungsfehlervorwurf und die möglichen Folgen
- Behandlungs- und Pflegefehler: Wieviel Schmerzensgeld?
- Zur Sorgfaltspflicht bei der Betreuung von behinderten Patienten: Die Sicherheit des Patienten muß oberstes Gesetz sein
- Krankenhausträger müssen jederzeit ausreichenden Standard gewährleisten
- Krankenhaus muß für die pflegerische Betreuung haftungsrechtlich einstehen
- Infizierung einer Operationswunde: Schadensersatz ist nur zu leisten, wenn die Keimübertragung hätte verhindert werden können
- Behandlungsmaßnahmen bei minderjährigen Kindern: Bei lebensgefährlichen Eingriffen müssen beide Elternteile zustimmen
- Rechtshilfe für die Angehörigen der Gesundheitsberufe
- Der Rettungsassistent und seine Notkompetenz
- Die klinische Prüfung von Arzneimitteln
- Das Bundesseuchengesetz (BSeuchG): Trotz verbesserter Hygiene immer noch aktuell
- Die Bestattungsgesetze regeln den Umgang mit Leichen
- Das neue Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Vereinheitlichung und Flexibilisierung war für den Gesetzgeber das Motto!
- Das Fragerecht des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Begründung eines Arbeitsverhältnisses
- Dürfen Pflegeleistungen durch besondere Zuwendungen honoriert werden?
- Arbeitnehmerhaftung wurde eingeschränkt
- Arbeitnehmer muß über Pause frei verfügen können: Bundesarbeitsgericht fällte Urteil von grundsätzlicher Bedeutung
- Das Mutterschutzgesetz ist das Kernstück des Arbeitsschutzrechtes für Frauen
- Schutz des Pflegepersonals vor Röntgenstrahlen
- "Schonungszeit" nach der Kur: Der Arbeitgeber muß Urlaub gewähren
- Die soziale Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland - ein "soziales Netz" für viele Lebensrisiken
- Die vertragsärztliche Versorgung
- Wann darf der Arzt eine Behandlung ablehnen?
- Ambulantes Operieren: Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht e.V. verabschiedete Empfehlungen
- Die gesetzliche Pflegeversicherung: Die fünfte Säule der Sozialversicherung
- Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen: Die Pflegetätigkeit wirkt sich rentensteigernd aus
- Pflege-Unfallversicherung in Kraft
- Das Verfahren bei Streit mit der Krankenkasse
- AIDS-Informationen für Versicherte im Gesundheitswesen
- Erkrankungen der Wirbelsäule können Berufskrankheiten sein
- Die gesetzliche Rentenversicherung: Ein wichtiger Zweig der Sozialversicherung
- Rentenzahlung, wie läuft das eigentlich in der Praxis?
- Hinzuverdienstmöglichkeiten beim Bezug einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente
- Rehabilitation vor Rente
- Rehabilitation: Immer noch vernachlässigt?
- Rehabilitationsmaßnahmen werden kürzer
- Service-Telefon der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
Rechtsalmanach 2 - 1996
- Die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient im Überblick
- Haftungsfragen im Zusammenhang mit der pflegerischen Betreuung von (minderjährigen) Patienten und Behinderten
- Verjährung: Ein Thema, das immer wieder Fragen aufwirft
- Internationales Übereinkommen sichert die Rechte der Kinder
- Der Bundesgesundheitsrat - ein wichtiges Beratungsgremium wurde aufgelöst
- Die ambulante Gesundheitsversorgung der Patienten muß auch außerhalb der Sprechstunden gewährleistet sein: Der Arzt muß grundsätzlich Hausbesuche durchführen
- Wohlverstande Sterbehilfe ist Sterbebegleitung
- Die Versorgung von Notfallpatienten: Der Rettungsdienst ist ein wichtiges Glied der Rettungskette
- Kommission "Infektionsepidemiologie" am Robert Koch-Institut gegründet
- Verkehrssicherungspflicht im Krankenhaus
- Das neue Betreuungsrecht fordert die Mitwirkung der Angehörigen der Gesundheits- und Sozialberufe
- Die Behinderteneigenschaft ist mit vielfältigen Rechtsfolgen verknüpft
- Der Heilpraktiker
- Rückzahlungsklauseln im Zusammenhang mit einer Fort- oder Weiterbildung sind zulässig
- Wahl der Behandlungsmethode obliegt nicht allein dem Patienten
- Die Grenzen ärztlicher Behandlungspflicht bei schwerstgeschädigten Neugeborenen
- Gemeinnützige Bürgerinitiative hilft in Deutschland mit bei der Gewährleistung einer gerechten Sozialordnung
- Umweltschutz als Teil der Hygiene und Gesundheitsförderung
- Neue Grundsätze für Arbeitsverhältnisse: Die wesentlichen Vertragsbedingungen müssen immer schriftlich festgelegt sein
- Pflichtwidrigkeiten des Arbeitnehmers können mit einer Abmahnung geahndet werden
- Erstattung von Naturheilmitteln: Welche Krankenkasse ist die beste?
- Dokumentationsbüro sammelt Daten über Behandlungsergebnisse mit unkonventionellen Mitteln und Methoden
- Krankheitskosten sind steuerlich abzugsfähig
- Kurkosten zu Lasten des Finanzamtes?
- Anforderungen an die Information der Eltern über Behinderungen bei einem Neugeborenen
- Das Behindertenrecht - ein wichtiger Teil des gegliederten Systems der sozialen Sicherung in Deutschland
- Das Schwerbehindertengesetz hat als Sonderrecht für Schwerbehinderte zentrale Bedeutung
- Die Regeln der ärztlichen Gutachtertätigkeit
- Parken für Behinderte: Behinderten-Parkausweis muß gut sichtbar sein
- Die wichtigste Säule der Altersversorgung: Die gesetzliche Rentenversicherung
- Arbeitslosigkeit zählt auch ohne Leistungsbezug für die Rente
- Nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen sollten Rentenversicherungspflicht beantragen
- Rente für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Werkstätten für Behinderte
- Kinderheilbehandlung durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
- Die Unfallverhütungsvorschriften sollen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermeiden helfen
- Bei der Gesetzlichen Unfallversicherung steht die Schadensverhütung im Vordergrund
- In der Gesetzlichen Unfallversicherung, ein bedeutender Teil der sozialen Sicherung, gilt: Schadensverhütung ist besser als Unfallentschädigung, und Rehabilitation des Unfallverletzten ist einer dauernden Unfallrentenleistung vorzuziehen
- Die Rehabilitation ist ein umfassendes Geschehen im gegliederten System der sozialen Sicherung
- Zuzahlung bei stationären medizinischen Leistungen zur Rehabilitation
- Vermittlung von Rehabilitations- und Pflegeplätzen
- REHADAT - Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation
Rechtsalmanach 3 -1998
- Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) wurde Kooperationszentrum der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
- Nachweis über ehrenamtlich, freiwillig und unentgeltlich geleistete Arbeit in Kirche und Gesellschaft eingeführt
- Die Aufklärung des Patienten muß rechtzeitig erfolgen - Bei normalen ambulanten Eingriffen kann eine Aufklärung am Tag des Eingriffs ausreichend sein
- Rechtliche Situation bei der oralen Medikamentengabe
- Rechtsfragen im Umgang mit dem zentralen Venenkatheter
- Die Delegation von ärztlichen Aufgaben ist grundsätzlich schriftlich zu fixieren!
- Bei einem unheilbar erkrankten, nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten kann der Behandlungsabbruch zulässig sein
- Das neue Transplantationsrecht - Die erweiterte Zustimmungslösung wurde durchgesetzt
- Informationen zum Transplantationsgesetz und Organspende
- Schweigepflicht der Gesundheitsberufe und Datenschutz
- Die Schweigepflicht ist das Fundament des Vertrauens in der Krankenversorgung
- Rechnungsprüfungsbehörden haben Zugang zu den Patientenakten
- Aufsichtspflichtverletzungen im Spiegel der Rechtsprechung
- Wieviel Schmerzensgeld kann bei Behandlungs- und Pflegefehlern beansprucht werden?
- Die Pflege-Personalregelung brachte zwischen 1993 und 1995 über 20.000 neue Pflegestellen
- Die Versorgung der Krankenhauspatienten mit Arzneimitteln
- Die Regelungen des deutschen Arzneimittelrechts sorgen für Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln
- Bundesärztekammer (BÄK) legte Curriculum "Gesundheitsförderung" vor
- Falsche Sicherheit durch Impfbuch?
- Robert Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut raten allen gefährdeten Personen dringend zur Schutzimpfung gegen Virusgrippe
- Studie belegt: Demenzerkrankungen nehmen zu
- Die Nationale Stillkommission am Robert Koch-Institut rät: Vier bis sechs Monate ausschließlich stillen!
- Betäubungsmittelrecht wurde geändert - Das Verschreiben von Betäubungsmitteln für die Schmerztherapie wurde erleichtert
- Europäische Beobachtungsstelle für Drogen bietet zahlreiche Informationen
- Die berufliche Aufstiegsfortbildung wird staatlich gefördert
- Der Arbeitgeber muß in Grenzen die eingebrachten Sachen des Arbeitnehmers vor Schaden bewahren
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit auf hohem Niveau
- Betrieblicher Arbeitsschutz: Artikel-Verordnung zur Umsetzung von vier EG-Richtlinien trat am 20. Dezember 1996 in Kraft
- Der Mutterschutz ist ein Verfassungsgebot und damit ein Kernstück des Arbeitsschutzrechtes für Frauen
- Mutterschutzgesetz: Arbeitgeber darf Untersuchung zur Überprüfung eines Beschäftigungsverbots verlangen
- Jugendarbeitsschutzgesetz: Mit Wirkung vom 1. März 1997 neu gefaßt
- Arbeitsrechtliche Abmahnungen geben oft Anlaß zu Streit
- Die arbeitsrechtliche Kündigung und der Kündigungsschutz
- Arbeitsförderung: Reformgesetz verabschiedet
- Häufig vorkommende Begriffe in der Gesundheitsversorgung: Von Arbeitsunfähigkeit bis Tod
- Bei Mitaufnahme der haushaltsführenden Person ins Krankenhaus besteht ein Anspruch auf Haushaltshilfe
- Krankenversicherungsrecht - Neuregelungen belasten Versicherte und Kranke
- Die Kosten einer Fußpflege müssen bei medizinischer Begründung von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden
- Die Soziale Pflegeversicherung hat sich positiv entwickelt
- Kurzratgeber "Pflegedienst & Pflegevertrag"
- Der Rechtsweg in der privaten Pflegeversicherung
- In der Gesetzlichen Rentenversicherung wurde neue Rentenart eingeführt: Seit dem 1. August 1996 gibt es die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
- Rentenreformgesetz 1999 verabschiedet
- Unfallversicherungsrecht: Am 1. Januar 1997 tritt eine gesetzliche Neuregelung in Kraft
- Studenten sind beim Jobben gegen Unfall versichert
- Können die Gesundheitsberufe zu einer Hepatitis-A-Impfung verpflichtet werden?
- "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit" neu aufgelegt
- Berufsanfänger sollten sich rechtzeitig um die Sozialversicherung kümmern
- Rehabilitationsmaßnahmen sind immer noch für jeden erschwinglich
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