Die Diskussion zum Thema wird in diesem Forum unter folgender Adresse geführt:
viewtopic.php?p=60583#60583
Bei der unten empfohlenen Zuschrift an den Petitionsausschuss kann laut Mitteilung des Deutschen Bundestages vom 09.8.2011 (Eingang: 11.08.2011) folgendes Aktenzeichen angegeben werden: Pet 2-17-15-2124-026035
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Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
Pressemitteilung vom 01.08.2011
Schutz der ArbeitnehmerInnen durch ein nachteilsfreies Beschwerdemanagement - Durch Neufassung des § 612a BGB die Öffentlichmachung von Mängeln in Pflegeeinrichtungen durch die MitarbeiterInnen gewährleisten!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat am 01.08.2011 in einer umfangreichen Zuschrift alle Fraktionen im Deutschen Bundestag und den Petitionsausschuss gebeten, durch eine Novellierung von § 612a BGB sicherzustellen, dass ArbeitnehmerInnen Mängel im Betrieb (folglich auch in Pflegeeinrichtungen) ohne Nachteile ansprechen und ggf. öffentlich machen können. Der Text dieser Zuschrift ist auf der Internetseite von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unter Pressemitteilungen (Statements und offene Briefe) im vollen Wortlaut nachlesbar und abrufbar.
Mit dem Antrag von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk können die Bestrebungen, den allgemeinen Whistleblowerschutz für die Bundesrepublik Deutschland voran zu bringen, unterstützt werden.
Wer die Petition von Pro Pflege –Selbsthilfenetzwerk unterstützen möchte, sollte sich schnellstmöglich per Briefpost (mit Unterschrift) gegenüber dem Deutschen Bundestag äußern und die Petition mit zeichnen (Mustertext als Vorschlag angefügt).
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege- Selbsthilfenetzwerk
Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
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Mustertext als Vorschlag:
(Name, Anschrift, Datum)…
An den
Deutschen Bundestag – Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11o11 Berlin
Betr.: Schutz der ArbeitnehmerInnen durch ein nachteilsfreies Beschwerdemanagement - Durch Neufassung des § 612a BGB die Öffentlichmachung von Mängeln in Pflegeeinrichtungen durch die MitarbeiterInnen gewährleisten!
Bezug: Petition von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 01.08.2011 (Vorstand: Werner Schell, Harffer Straße 59, 41469 Neuss)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich/wir unterstütze(n) die vorbezeichnete Petition von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk (Neuss) und zeichnen sie hierdurch mit.
Mit freundlichen Grüßen
(Vor- und Zuname)
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Die Medien berichten u.a. wie folgt zum Thema:
http://www.openbroadcast.de/article/127 ... chutz.html
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=19081
http://www.mg-heute.de/2011/07/31/schut ... #more-1375
http://www.presseanzeiger.de/infothek/g ... 508125.php
http://www.openpr.de/news/558705.html
http://www.otextservice.com/medizin-ges ... utz-2.html
.... weitere Hinweise folgen ....
Stand: 14.08.2011