Weiterhin kein Schutz für verantwortungsbewusste Whistleblower
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass es in Deutschland auch weiterhin keinen wirksamen Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) geben wird. Der Bundestag lehnte in der Sitzung vom 13. Juni kurz nach Mitternacht drei Gesetzesinitiativen hierzu mit einem knappen Nein und ohne Aussprache ab. „Auch wenn dieses Thema für Politiker offenbar wenig Relevanz hat, für alle Beteiligten in der Pflege ist es von großer Bedeutung“, sagte dazu heute DBfK-Referentin Johanna Knüppel in Berlin. „Kranke und pflegebedürftige Menschen brauchen Schutz; sie müssen sich darauf verlassen können, dass beruflich Pflegende ihre professionelle Verantwortung wahrnehmen und Versorgungsdefizite und Gefahren in geeigneter Weise beim Namen nennen. Meldungen von Mängeln und Fehlern dürfen keine Schuldzuweisungen und Repressalien zur Folge haben, sondern sind eine wichtige Chance auf Verbesserung. Deshalb ist die Tatenlosigkeit der Politik an dieser Stelle ein fatales Signal an die Berufsgruppe Pflege“, so die Referentin weiter.
Der Bundestag stützte sich in seiner Entscheidung auf die Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 28. Februar 2013. Während die Oppositionsparteien einen ausdrücklichen und besseren Schutz von Hinweisgebern für überfällig erachten, argumentieren CDU/CSU und FDP mit einer Vielzahl bestehender Gesetze, die Anzeigerechte von Mitarbeitern regeln. Es werde deshalb kein Sondergesetz gebraucht. Spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zugunsten der Altenpflegerin Brigitte Heinisch am 21. Juli 2011 allerdings steht Deutschland zunehmend in der Kritik, nicht genug für den Schutz von Hinweisgebern vor Diskriminierung und arbeitsrechtlicher Benachteiligung zu tun. Nicht nur der Europäische Gerichtshof, sondern auch die G20-Erklärung aus 2010 verpflichten den deutschen Gesetzgeber, den Schutz von Hinweisgebern am Arbeitsplatz zu konkretisieren und zu verbessern. Allein mit dem häufig angeführten Maßregelungsverbot in § 612a BGB sei es nicht getan.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.
Quelle: Pressemitteilung vom 18.06.2013
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 |
+++
Anmerkung der Moderation:
Siehe auch unter:
viewtopic.php?p=74088#74088
viewtopic.php?p=74089#74089
viewtopic.php?p=74090#74090
viewtopic.php?p=74091#74091
viewtopic.php?p=74092#74092
Kein Schutz für verantwortungsbewusste Whistleblower
Moderator: WernerSchell