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Indikationskatalog für den Notarzteinsatz

Indikationskatalog für den Notarzteinsatz
Unter Bezug auf den Patientenzustand

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner 28. Sitzung am 23. November 2001 den folgenden Notarztindikationskatalog als Handreichung für Telefondisponenten in Notdienstzentralen und Rettungsleitstellen beschlossen. Unter Bezug auf den Patientenzustand und notfallbezogen wird damit Klarheit bezüglich der ärztlichen Kompetenzen in der prästationären Notfallversorgung geschaffen. Der Notarztindikationskatalog soll in das rettungsdienstliche Qualitätsmanagement integriert werden. Im Hinblick auf die Durchführung vergleichender wissenschaftlicher Untersuchungen sind einheitliche Kriterien für den Notarzteinsatz von großer Bedeutung. Dieser Notarztindikationskatalog gründet auf Empfehlungen der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e.V.

Bei Verdacht auf fehlende oder deutlich beeinträchtigte Vitalfunktion ist der Notarzt einzusetzen:

Notfallbezogene Indikationen
- schwerer Verkehrsunfall mit Hinweis auf Personenschaden
- Unfall mit Kindern
- Brände/Rauchgasentwicklung mit Hin-weis auf Personenbeteiligung
- Explosions-, thermische oder chemische Unfälle, Stromunfälle mit Hinweis auf Personenbeteiligung
- Wasserunfälle, Ertrinkungsunfälle, Eiseinbruch
- Maschinenunfall mit Einklemmung
- Verschüttung
- drohender Suizid
- Sturz aus Höhe (³ 3 m)
- Schuss-/Stich-/Hiebverletzungen im Kopf-, Hals- oder Rumpfbereich
- Geiselnahme und sonstige Verbrechen mit unmittelbarer Gefahr für Menschenleben
- unmittelbar einsetzende oder stattgefundene Geburt
- Vergiftungen

Quelle: Deutsches Ärzteblatt 98, Heft 51-52 vom 24.12.01, Seite A-3467 (Rubrik: BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Bundesärztekammer)