Indikationskatalog für den Notarzteinsatz
Indikationskatalog für den Notarzteinsatz
Unter Bezug auf den Patientenzustand
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner
28. Sitzung am 23. November 2001 den folgenden Notarztindikationskatalog als
Handreichung für Telefondisponenten in Notdienstzentralen und
Rettungsleitstellen beschlossen. Unter Bezug auf den Patientenzustand und
notfallbezogen wird damit Klarheit bezüglich der ärztlichen Kompetenzen in der
prästationären Notfallversorgung geschaffen. Der Notarztindikationskatalog
soll in das rettungsdienstliche Qualitätsmanagement integriert werden. Im
Hinblick auf die Durchführung vergleichender wissenschaftlicher Untersuchungen
sind einheitliche Kriterien für den Notarzteinsatz von großer Bedeutung.
Dieser Notarztindikationskatalog gründet auf Empfehlungen der Bundesvereinigung
der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e.V.
Bei Verdacht auf fehlende oder deutlich beeinträchtigte Vitalfunktion ist der
Notarzt einzusetzen:
Notfallbezogene Indikationen
- schwerer Verkehrsunfall mit Hinweis auf Personenschaden
- Unfall mit Kindern
- Brände/Rauchgasentwicklung mit Hin-weis auf Personenbeteiligung
- Explosions-, thermische oder chemische Unfälle, Stromunfälle mit Hinweis auf
Personenbeteiligung
- Wasserunfälle, Ertrinkungsunfälle, Eiseinbruch
- Maschinenunfall mit Einklemmung
- Verschüttung
- drohender Suizid
- Sturz aus Höhe (³ 3 m)
- Schuss-/Stich-/Hiebverletzungen im Kopf-, Hals- oder Rumpfbereich
- Geiselnahme und sonstige Verbrechen mit unmittelbarer Gefahr für
Menschenleben
- unmittelbar einsetzende oder stattgefundene Geburt
- Vergiftungen
Quelle: Deutsches Ärzteblatt 98, Heft 51-52 vom 24.12.01, Seite A-3467 (Rubrik: BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Bundesärztekammer)
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