Pflege - Patientenrecht & Gesundheitswesen
www.wernerschell.de
Aktuelles
Forum (Beiträge ab 2021)
Archiviertes Forum
Rechtsalmanach
Pflege
Patientenrecht
Sozialmedizin - Telemedizin
Publikationen
Links
Datenschutz
Impressum
Pro Pflege-Selbsthilfenetzwerk
>> Aktivitäten im Überblick! <<
|
Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin stellt Reform des Schadensersatzrechts
vor - "Verbesserungen für Unfallopfer und in der Arzneimittelhaftung auf den Weg gebracht"
Die Bundesministerin der Justiz, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, stellt
heute in Berlin das am 24. September vom Bundeskabinett beschlossene 2.
Schadensersatzrechtsänderungsgesetz der Öffentlichkeit vor.
"Dieses moderne Gesetz stärkt die Rechte der Menschen, denen Schaden
zugefügt wurde, gerade auch die der Unfallopfer," so die Ministerin.
Das Gesetz verfolgt auch das Ziel, Lücken in unserem Haftungsrecht zu
schließen und es betont die Bedeutung des angemessenen Ausgleichs von
Personenschäden und stärkt Leistungen gerade für Geschädigte, die das nötig
brauchen.
- Künftig soll es auch im deutschen Recht einen allgemeinen
Schmerzensgeldanspruch bei der Verletzung von Körper, Gesundheit und
sexueller Selbstbestimmung, also auch im Rahmen der Gefährdungshaftung und
der Vertragshaftung geben, ausgenommen bei wirklich unerheblichen Verletzungen
(z. B. leichte Prellungen und Schürfungen). Das begünstigt Menschen, die
Opfer von z. B. schweren Unfällen im Straßenverkehr geworden sind.
- Kinder sollen bei Unfällen im Verkehr erst ab ihrem 10. Lebensjahr haften
müssen, weil jeder weiß, dass kleinere Kinder dem komplexen Verkehr nicht gewachsen sind.
- Wir führen die allgemeine Gefährdungshaftung für Fahrzeuginsassen ein
- Die unterschiedlichen Regelungen über die Haftungshöchstgrenzen werden
harmonisiert und summenmäßig den modernen Erfordernissen angepasst. Für
Gefahrguttransporte sollen besondere Haftungshöchstgrenzen gelten.
- Wir verbessern die Haftung für Arzneimittel durch Beweiserleichterungen
für geschädigte Patienten und die Einführung des Anspruchs auf Auskunft
über alle Erkenntnisse der Hersteller.
- Die Regelungen über die Sachschadensabrechnung werden verändert: Heute
wird z.B. ein Kfz-Schaden nicht nur durch Bezahlung der nachgewiesenen
Reparaturkosten ausgeglichen. Vielmehr ist gleichzeitig die sogenannte fiktive
Abrechnung von Sachschäden auf Gutachtenbasis üblich. Diese wird es
weiterhin geben; in diesen Fällen soll jedoch Umsatzsteuer nur dann erstattet
werden, wenn sie tatsächlich anfällt. Wer die beschädigte Sache nicht
kommerziell repariert oder Ersatz beschafft, muss keine Umsatzsteuer zahlen
und soll sie deshalb auch nicht ersetzt bekommen.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 25.9.2001. Nähere Hinweise unter bmj.de
Die ergänzende Pressemitteilung der Bundesregierung: Verbesserter Verbraucherschutz im Schadensersatzrecht
Das Bundeskabinett hat am 24. September die Grundlage für die Modernisierung
des Schadensersatzrechts und verschiedener Bereiche des außervertraglichen
Haftungsrechts gelegt.
Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin erläuterte am 25. September vor
Journalisten, die Reformierung des Schadenersatzrechts folge der Grundlinie der
Rechtspolitik der Bundesregierung: Diese verfolge das Ziel, "in einem
Dreiklang" erstens die Schwächeren besser zu schützen, zweitens das
geltende Recht den modernen Bedingungen anzupassen und drittens das deutsche
Recht zu europäisieren, wie die Ministerin sagte. Allen drei Zielen sei auch
das neue Schadenersatzrecht verpflichtet, sagte Däubler-Gmelin.
Im einzelnen hat die Bundesregierung beschlossen, in folgenden Bereichen
Änderungen und Verbesserungen vorzunehmen und das deutsche Schadensersatzrecht
an europäische Standards anzugleichen:
- Die Schmerzensgeldansprüche werden ausgeweitet. So soll
es künftig einen Anspruch auf Schmerzensgeld - auch ohne Verschulden - in
Fällen der Gefährdungshaftung und der Vertragshaftung geben: ein so
genannter allgemeiner Schmerzensgeldanspruch. Bisher wird Schmerzensgeld im
Wesentlichen nur in Fällen der außervertraglichen Verschuldenshaftung
gewährt. Gleichzeitig wird eine Bagatellgrenze für nicht vorsätzlich
zugefügte leichte Verletzungen eingeführt, für die es zukünftig kein
Schmerzensgeld mehr geben soll. "Wir wollen diejenigen bevorzugen, die
große Schmerzen erlitten haben", sagte Däubler-Gmelin.
- Wesentliche Verbesserungen sind auch für den Bereich der Arzneimittelhaftung
vorgesehen. Die Stellung des Arzneimittelanwenders wird durch
Beweiserleichterungen und die Einführung eines Auskunftsanspruchs gegen den
pharmazeutischen Unternehmer gestärkt. Die Ministerin wies darauf hin, dass
diese Neuregelung bereits in Zusammenhang mit den Lipobay-Fällen im Gespräch
gewesen ist.
- Im Bereich des Sachschadensrechts soll der Schadensersatz zukünftig
stärker daran ausgerichtet werden, ob eine Schadensbeseitigung tatsächlich
erfolgt und welchen Weg der Geschädigte dafür beschreitet. So soll Umsatzsteuer
als Schadensbestandteil nur noch dann ersetzt werden, wenn und soweit
sie zur Wiederherstellung tatsächlich anfällt. Einen Anspruch auf Ersatz
"fiktiver" Umsatzsteuer (Abrechnung bei Autounfällen auf Basis
eines Kostenvoranschlags) soll es nicht mehr geben.
- Ein wichtiges Anliegen des Entwurfs ist auch die Verbesserung der
haftungsrechtlichen Situation von Kindern im motorisierten Straßen-
und Bahnverkehr. Die Altersschwelle für eine Haftung von Kindern im
motorisierten Verkehr wird von derzeit sieben Jahren auf zehn Jahre
heraufgesetzt. Auf diese Weise wird das bei einem Unfall mit einem
Kraftfahrzeug oder einer Schienenbahn noch nicht zehnjährige Kind von der
Haftung ausgenommen und muss sich auch bei seinen eigenen
Schadensersatzansprüchen kein Mitverschulden entgegenhalten lassen. Die
Bundesjustizministerin erklärte zur Begründung die Experten wie
Kinderpsychologen seien sich einig darüber, dass Kinder unter zehn den
Straßenverkehr in seiner Komplexität noch nicht begreifen können. Etwas
anderes gelte für die allgemeine Deliktsfähigkeit, beispielsweise von
Kindern, die Autos zerkratzen. Sie (bzw. ihre Eltern) haften weiterhin bereits
mit sieben Jahren.
- Weiterhin sollen die in den von einem Verschulden unabhängigen
Haftungssystemen enthaltenen Haftungshöchstgrenzen der
wirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden. Diese sind teilweise seit 24
Jahren unverändert geblieben. Durch die Erhöhung der Haftungshöchstgrenzen
soll der hinreichende Schutz der Geschädigten in Fällen, in denen sich die
Haftung des Schädigers ausschließlich aus diesen Bestimmungen ergibt,
sichergestellt werden.
- Schließlich enthält der Entwurf eigenständige Haftungstatbestände
für den gerichtlichen Sachverständigen und den Halter eines
Anhängers. Die Halterhaftung im Straßenverkehr wird auf
sämtliche Insassen eines Kfz ausgeweitet. Künftig wird auch nur noch höhere
Gewalt, nicht aber ein "unabwendbaren Ereignis" zu ihrem Ausschluss
führen. Auch das Haftungsrecht im Luftverkehr wird fortgeschrieben.
- Besondere Haftungshöchstgrenzen werden für Gefahrguttransporte
auf der Strasse eingeführt. Gleichzeitig werden die
Haftungshöchstgrenzen auf Euro umgestellt und untereinander harmonisiert.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 25.9.2001 www.bundesregierung.de
|