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Behandlungsfehler sind kein Schicksal - Gemünder ErsatzKasse (GEK) gibt Tipps zum Verhalten bei ärztlichen Behandlungsfehlern

"Ärztliche Behandlungsfehler sind kein Schicksal, dem man sich fügen muss", erklärt Dieter Hebel, Vorstandsvorsitzender der Gmünder ErsatzKasse GEK. "Kein Arzt kann von sich behaupten, ihm sei bei einer Behandlung noch nie ein Fehler unterlaufen. Auch er ist nur ein normaler Mensch - mit Stärken und Schwächen." Fehler mit oftmals schlimmen Konsequenzen für den Patienten sollten zwar nicht passieren, lassen sich aber im medizinischen Alltag nicht immer vermeiden.
Um die Rechte der Patienten zu stärken, hält die GEK im Internet unter www.therapie.net Informationen zum Verhalten bei Behandlungsfehlern bereit. Darin zeigt die GEK auf, was der Patient im Falle eines Behandlungsfehlers tun kann. So rät die GEK zunächst zu einem klärenden Gespräch mit dem behandelnden Arzt, sobald der Verdacht auf einen Behandlungsfehler vorliegt. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, kommt es zu einer Einschaltung der Schlichtungsstelle. In jedem Fall ist es aber notwendig das jeweilige Vorgehen mit der Krankenkasse abzustimmen.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.06.2000

Werner Schell (15.7.2000)