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Charta der Grundrechte

Der Europäische Rat in Nizza hat am 7. Dezember 2000 die Charta der Grundrechte der Europäischen Union feierlich proklamiert. Bundeskanzler Gerhard Schröder erklärte auf dem Gipfel, die Charta sei von allen Mitgliedsstaaten akzeptiert worden und er sei sich sicher, dass sie mittelfristig in die Europäischen Verträge aufgenommen und damit rechtsverbindlich werde.
Bereits am 15. November 2000 hatte das Europäische Parlament (EP) den Entwurf der Charta mit großer Mehrheit gebilligt. Die Bundesregierung hatte die Charta am 11. Oktober 2000 zustimmend zur Kenntnis genommen.
In der Charta wird die große Bedeutung der Grundrechte sowie deren Tragweite für die Unionsbürger deutlich. Der Entwurf ist das Ergebnis von neun Monaten intensiver Arbeit des Grundrechtkonvents der Europäischen Union unter Vorsitz von Bundespräsident a. D. Roman Herzog. Die Öffentlichkeit arbeitete in Veranstaltungen, über Medien einschließlich des Internets und zahlreiche schriftliche Eingaben aktiv am Entwurf mit. Damit ist der Beschluss des Europäischen Rates , der auf deutsche Initiative im Juni 1999 in Köln zustande gekommen war, in die Tat umgesetzt.
Der Chartaentwurf enthält:

  • die allgemeinen Freiheits- und Gleichheitsrechte,
  • die Bürgerrechte,
  • die justiziellen Grundrechte,
  • die wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Prinzipien,
    die sich aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten und anderen Verträgen und Übereinkommen (wie Unionsvertrag, Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Sozialcharta von EU und Europarat) ergeben.

Quelle: http://www.bundesregierung.de

Werner Schell (10.12.2000)