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Charta der Grundrechte
Der Europäische Rat in Nizza hat am 7. Dezember 2000 die Charta der Grundrechte
der Europäischen Union feierlich proklamiert. Bundeskanzler Gerhard Schröder
erklärte auf dem Gipfel, die Charta sei von allen Mitgliedsstaaten akzeptiert
worden und er sei sich sicher, dass sie mittelfristig in die Europäischen
Verträge aufgenommen und damit rechtsverbindlich werde.
Bereits am 15. November 2000 hatte das Europäische Parlament (EP) den Entwurf
der Charta mit großer Mehrheit gebilligt. Die Bundesregierung hatte die Charta
am 11. Oktober 2000 zustimmend zur Kenntnis genommen.
In der Charta wird die große Bedeutung der Grundrechte sowie deren Tragweite
für die Unionsbürger deutlich. Der Entwurf ist das Ergebnis von neun Monaten
intensiver Arbeit des Grundrechtkonvents der Europäischen Union unter Vorsitz
von Bundespräsident a. D. Roman Herzog. Die Öffentlichkeit arbeitete in
Veranstaltungen, über Medien einschließlich des Internets und zahlreiche
schriftliche Eingaben aktiv am Entwurf mit. Damit ist der Beschluss des
Europäischen Rates , der auf deutsche Initiative im Juni 1999 in Köln zustande
gekommen war, in die Tat umgesetzt.
Der Chartaentwurf enthält:
- die allgemeinen Freiheits- und Gleichheitsrechte,
- die Bürgerrechte,
- die justiziellen Grundrechte,
- die wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Prinzipien,
die sich aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten und
anderen Verträgen und Übereinkommen (wie Unionsvertrag, Europäische
Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Sozialcharta von
EU und Europarat) ergeben.
Quelle: http://www.bundesregierung.de
Werner Schell (10.12.2000)
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