Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung
durch Modellvorhaben: Ausschreibung zur Vergabe der Fördermittel hat begonnen
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben am 13.07.2000 in Berlin das
Ausschreibungsverfahren für Modelle zur Förderung von Einrichtungen der Verbraucher- und
Patientenberatung gestartet. Um die Fördermittel in Höhe von jährlich insgesamt 10 Mio.
DM können sich neutrale und unabhängige Einrichtungen bewerben, die sich die
gesundheitliche Information, Beratung und Aufklärung zum Ziel gesetzt haben. Entsprechend
des mit der Gesundheitsreform 2000 neu eingeführten § 65 b SGB V haben die
Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsame Kriterien für die Vergabe der Fördermittel
vereinbart.
Um einen effektiven und qualitätsgesicherten Einsatz der Fördermittel zu gewährleisten,
wurden die drei Handlungsfelder Medieneinsatz, Struktur- und Transparenzinformationen
sowie Bedarfsanalyse für die erste Ausschreibung festgelegt.
Der Bereich Medieneinsatz umfasst die medizinische Beratung durch moderne
Informationstechnologien. Bei Struktur- und Transparenzinformationen steht die
qualitätsgesicherte Information über Leistungsanbieter, Versorgungswege,
Krankheitsbilder und Behandlungsmethoden für Verbraucher und Patienten im Vordergrund.
Der dritte Bereich bezieht sich auf Bedarfsanalysen. Hier soll der tatsächliche
Beratungsbedarf ermittelt werden, um so eine zielgerichtete Weiterentwicklung der
Beratungsstrukturen und deren Inhalte zu ermöglichen.
Um den pluralistischen Strukturen Rechnung tragen zu können und eine Vielfalt in der
Förderung zu erreichen, wurde die erste Förderungsphase auf maximal drei Jahre
festgelegt. Bewerben können sich alle Einrichtungen, Institutionen und Organisationen,
die ihre Neutralität und Unabhängigkeit nachweisen und die von den Spitzenverbänden
festgelegten Kriterien erfüllen.
Die Ausschreibungsfrist für die Anträge endet am 15. September 2000. Über die Vergabe
und die Höhe der jeweiligen Fördermittel entscheidet die gemeinsame Selbstverwaltung der
GKV-Spitzenverbände auf Vorschlag einer Jury, die sich aus externen Sachverständigen und
Vertretern der GKV zusammensetzt.
Die Ausschreibungsunterlagen können angefordert werden über die für die Umsetzung der
Vergabe eingerichtete Geschäftsstelle der Spitzenverbände der Krankenkassen, c/o
AOK-Bundesverband, Dependance Berlin, Rungestraße 3 - 6, 10179 Berlin, Tel. 030/25
31-1009, Fax 030/25 31-1000.
Quelle: Gemeinsame Presseerklärung der Spitzenverbände der
Krankenkassen. Federführend für die Veröffentlichung: AOK-Bundesverband, Bonn
13.07.2000
Werner Schell (14.7.2000)
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