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Muss die Flüssigkeitszufuhr in der Heimpflege dokumentiert werden?

Frage:

Bei der Krankenhausaufnahme eines gestürzten Heimbewohners wurde eine starke Exsikkose festgestellt. Daraufhin fordert der Rechtliche Betreuer des Bewohners vom Heimträger eine Auflistung der in letzter Zeit verabreichten Getränke. Dieser Nachweis kann aber nicht erbracht werden, da die Flüssigkeitszufuhr nicht dokumentiert wurde.

Es stellt sich nunmehr die Frage, ob eine Verpflichtung zur Dokumentation bestand und ob ggf. seitens des Bewohners haftungsrechtliche Forderungen erhoben werden können.

Stellungnahme:

Die mangelhafte Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen wird seit Jahren diskutiert mit der Folge, dass das Bewusstsein der Pflegefachkräfte geschärft sein muss, diesen Mängeln im Rahmen einer fachgerechten und geplanten Pflege entgegen zu treten.

Sobald bei der pflegerischen Betreuung eines Heimbewohners Ess- und Trinkprobleme im Rahmen der Krankenbeobachtung deutlich werden, müssen diese durch geeignete Maßnahmen minimiert bzw. beseitigt werden. Es muss in diesem Zusammenhang mit der erforderlichen Sorgfalt vorgegangen werden, die die Einzelsituation gebietet (§§ 276, 278 BGB). Aus solchen Erwägungen ergibt sich zwangsläufig die Folgerung, dass die pflegerischen Maßnahmen zur Qualitätssicherung dokumentiert und damit nachvollziehbar werden. Geschieht dies nicht, können sich aus einer unzureichenden Dokumentation in einem Haftungsprozess Beweiserleichterungen für die klagende Seite ergeben. Dies entspricht den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur Krankendokumentation.

Sind konkrete gesundheitliche Schäden wegen nicht ausreichender Flüssigkeitszufuhr festgestellt worden (Exsikkose, Sturz), können sich haftungsrechtliche Folgerungen ergeben. Mangelt es an der notwendigen Dokumentation, kann die sog. Beweislastumkehr eintreten. Dies bedeutet, dass der Heimträger bzw. das verantwortliche Personal ggf. nachzuweisen haben, dass trotz mangelhafter Aufzeichnungen eine fachgerechte Pflege gewährleistet war und damit eine andere Verursachung angenommen werden muss. Diesen Beweis anzutreten, kann schwierig sein.