Pflege - Patientenrecht & Gesundheitswesen
www.wernerschell.de
Aktuelles
Forum (Beiträge ab 2021)
Archiviertes Forum
Rechtsalmanach
Pflege
Patientenrecht
Sozialmedizin - Telemedizin
Publikationen
Links
Datenschutz
Impressum
Pro Pflege-Selbsthilfenetzwerk
>> Aktivitäten im Überblick! <<
|
Organtransplantation: Gesetzliche
Regelungen zur Nachsorge
Nur in Krankenhäusern mit
spezieller Zulassung dürfen Organe transplantiert werden. Das ist ebenso im
Transplantationsgesetz (TPG) geregelt wie die Nachsorge der Patienten (§ 22 TPG).
Die ambulante Nachsorge sollen grundsätzlich niedergelassene Ärzte machen.
Die Transplantationszentren sind gesetzlich zur Qualitätssicherung verpflichtet
und müssen Transplantation und weiteren Verlauf kontrollieren und
dokumentieren. Darum teilen sich Zentren und niedergelassene Ärzte die
Nachsorge der Patienten.
Leit- und Richtlinien, wie häufig Patienten untersucht und welche
Untersuchungen gemacht werden sollen, gibt es noch nicht.
Das Transplantationsgesetz (TPG)
ist im Internet nachzulesen unter:
http://www.bmg.bund.de
Info-Telefon und Web-Adressen
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) koordiniert
Organtransplantationen in Deutschland. Ihr Hauptsitz ist in der Emil von
Behring-Passage, 63263 Neu-Isenburg. Auf ihrer gut strukturierten Internet-Seite
gibt es viele Informationen unter: www.dso.de
Der Arbeitskreis Organspende bietet umfangreiches Informationsmaterial für
Interessierte an unter: www.akos.de
Der Verein Sportler für Organspende präsentiert prominente Sportler wie
Jan Ullrich oder Franziska van Almsick, die sich aktiv für Organspende
einsetzen: www.vso.de
Quelle: Ärzte Zeitung, 05.11.2001
|