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Organtransplantation: Gesetzliche Regelungen zur Nachsorge

Nur in Krankenhäusern mit spezieller Zulassung dürfen Organe transplantiert werden. Das ist ebenso im Transplantationsgesetz (TPG) geregelt wie die Nachsorge der Patienten (§ 22 TPG). Die ambulante Nachsorge sollen grundsätzlich niedergelassene Ärzte machen.
Die Transplantationszentren sind gesetzlich zur Qualitätssicherung verpflichtet und müssen Transplantation und weiteren Verlauf kontrollieren und dokumentieren. Darum teilen sich Zentren und niedergelassene Ärzte die Nachsorge der Patienten.
Leit- und Richtlinien, wie häufig Patienten untersucht und welche Untersuchungen gemacht werden sollen, gibt es noch nicht.

Das Transplantationsgesetz (TPG) ist im Internet nachzulesen unter:
http://www.bmg.bund.de

Info-Telefon und Web-Adressen
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) koordiniert Organtransplantationen in Deutschland. Ihr Hauptsitz ist in der Emil von Behring-Passage, 63263 Neu-Isenburg. Auf ihrer gut strukturierten Internet-Seite gibt es viele Informationen unter: www.dso.de
Der Arbeitskreis Organspende bietet umfangreiches Informationsmaterial für Interessierte an unter: www.akos.de
Der Verein Sportler für Organspende präsentiert prominente Sportler wie Jan Ullrich oder Franziska van Almsick, die sich aktiv für Organspende einsetzen: www.vso.de

Quelle: Ärzte Zeitung, 05.11.2001