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Erklärung zum Hirntod Die Feststellung und Dokumentation des Hirntods unterliegen in Deutschland einheitlichen Kriterien. Diese sind 1982 durch den Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer niedergelegt worden und wurden seither ohne grundsätzliche Änderung in drei Fortschreibungen jeweils der zwischenzeitlichen Erfahrung und Entwicklung angepasst, zuletzt 1998 an die formalen Anforderungen des Transplantationsgesetzes. Die anthropologische Begründung für die Bedeutung des Hirntods als sicheres inneres Todeszeichen des Menschen wurde 1993 ebenfalls vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer dargelegt. 1994 haben die Deutsche Gesellschaft für Anaesthesiologie, die Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie, die Deutsche Gesellschaft für Neurologie und die Physiologische Gesellschaft in einer gemeinsamen Erklärung die Kriterien des Hirntodes und seine Bedeutung erneut bestätigt. Dieser Erklärung haben sich 1995 die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin und 1996 die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie angeschlossen.
Übereinstimmend auch mit der neueren wissenschaftlichen Literatur wird
gegenüber anders lautenden und missverständlichen Äußerungen – leider auch
einzelner Ärzte – klargestellt: Quelle: Deutsches Ärzteblatt 98, Heft 21 vom 25.05.01, Seite A-1417 [BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Bundesärztekammer] Werner Schell (04.06.2001) |