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Erklärung zum Hirntod

Die Feststellung und Dokumentation des Hirntods unterliegen in Deutschland einheitlichen Kriterien. Diese sind 1982 durch den Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer niedergelegt worden und wurden seither ohne grundsätzliche Änderung in drei Fortschreibungen jeweils der zwischenzeitlichen Erfahrung und Entwicklung angepasst, zuletzt 1998 an die formalen Anforderungen des Transplantationsgesetzes. Die anthropologische Begründung für die Bedeutung des Hirntods als sicheres inneres Todeszeichen des Menschen wurde 1993 ebenfalls vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer dargelegt. 1994 haben die Deutsche Gesellschaft für Anaesthesiologie, die Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie, die Deutsche Gesellschaft für Neurologie und die Physiologische Gesellschaft in einer gemeinsamen Erklärung die Kriterien des Hirntodes und seine Bedeutung erneut bestätigt. Dieser Erklärung haben sich 1995 die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin und 1996 die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie angeschlossen.

Übereinstimmend auch mit der neueren wissenschaftlichen Literatur wird gegenüber anders lautenden und missverständlichen Äußerungen – leider auch einzelner Ärzte – klargestellt:

1. An der biologisch begründeten Definition des Hirntods, an der Sicherheit der Hirntodfeststellung und an der Bedeutung des Hirntods als sicheres inneres Todeszeichen des Menschen hat sich nichts geändert.

2. Nach dem Hirntod gibt es keine Schmerzempfindung mehr. Deshalb sind nach dem Hirntod bei Organentnahmen keine Maßnahmen zur Schmerzverhütung (zum Beispiel Narkose) nötig. Die Tätigkeit eines Anästhesisten bei der Organentnahme – zu Maßnahmen wie zum Beispiel der künstlichen Beatmung, der Kontrolle der Herztätigkeit und des Kreislaufs sowie der notwendigen Ruhigstellung der Muskulatur – dient ausschließlich der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der zu entnehmenden Organe.


Prof. Dr. med. Eberhard Götz
Präsident der Deutschen Gesellschaft für
Anaesthesiologie und Intensivmedizin

Prof. Dr. med. Falk Oppel
1. Vorsitzender der Deutschen
Gesellschaft für Neurochirurgie

Prof. Dr. med. Werner Hacke
1. Vorsitzender der Deutschen
Gesellschaft für Neurologie

Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe
Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages

Prof. Dr. med. Karl-Friedrich Sewing
Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer

Quelle: Deutsches Ärzteblatt 98, Heft 21 vom 25.05.01, Seite A-1417 [BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Bundesärztekammer]

Werner Schell (04.06.2001)