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Studie der Universität Siegen vorgelegt / Derzeitige Praxis
wird auf Prüfstand gestellt Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: Die Praxis der Zwangseinweisungen in psychiatrische Krankenhäuser wird auf den Prüfstand gestellt. Seit Mitte der 90er Jahre werden in Nordrhein-Westfalen jährlich rund 20.000 Menschen gegen ihren Willen in die Psychiatrie eingewiesen, weil sie beispielsweise aufgrund einer schweren psychischen Störung oder Suchterkrankung selbstmordgefährdet sind oder andere Menschen bedrohen. Grundlage für diese Einweisungen ist das „Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten" (PsychKG). Die Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken können wenige Tage dauern, sich aber auch über Wochen hinziehen. „Es besteht Handlungsbedarf", sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute (4. Januar 2006) anlässlich der Vorstellung eines aktuellen Forschungsberichts der Universität Siegen zum Thema „Psychiatrische Unterbringungen". „Die zwangsweise Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus stellt einen erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte eines Menschen dar. Sie muss die absolute Ausnahme bleiben. Die Kommunen wären gut beraten, ihr Hilfesystem auf mögliche Schwachstellen zu untersuchen und dann notwendige Konsequenzen zu ziehen. Denkbar ist sicherlich, die Krisenintervention vor Ort weiter zu entwickeln – beispielsweise durch Anlaufstellen, die rund um die Uhr ansprechbar sind." Die Universität Siegen ist im Jahr 2000 vom nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium beauftragt worden, die Hintergründe und Begleitumstände der zwangsweisen Unterbringungen psychisch kranker Menschen genauer unter die Lupe zu nehmen. Untersucht wurde die Situation in den Städten Köln und Münster sowie den Kreisen Olpe und Viersen. Einige Ergebnisse der Studie:
Um die Arbeit der Kommunen vor Ort zu unterstützen, hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium unter anderem die aktuelle Situation untersuchen lassen und eine Arbeitshilfe für die Kommunen herausgegeben. Der 440-seitige Abschlussbericht zum Forschungsprojekt der Uni Siegen (Titel: „Kommunale Gesundheitsberichterstattung über psychiatrische Unterbringungen und Möglichkeiten ihrer Nutzung") ist kostenlos erhältlich beim NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Broschürenstelle, 40 190 Düsseldorf. Interessierte Kommunen können zusätzlich die Arbeitshilfe anfordern beim Landesinstitut für den öffentlichen Gesundheitsdienst (LÖGD), Postfach 201012, 33 548 Bielefeld. Beide Veröffentlichungen sind auch als pdf-Datei im Internet unter http://www.mags.nrw.de abrufbar. Quelle: Pressemitteilung vom 4.1.2006 |