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Wer klug ist, sorgt vor! - Informationen über Vorsorgevollmacht
Alter, Krankheit, Unfall – Wer vertritt mich, wenn ich nichts mehr regeln kann?

Ein Informationsfaltblatt des Bundesjustizministeriums, das bei diesen Fragen weiterhilft, steht Ihnen ab sofort zur Verfügung. Sie können es elektronisch unter www.bmj.bund.de abrufen oder bei der GVP Gemeinnützige Werkstätten, Maarstraße 98 a, 53227 Bonn oder bmj@gvp-bonn.de bestellen.

Die Gefahr, durch eine plötzliche Erkrankung oder einen Unfall in die Lage zu kommen, seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln zu können, besteht für jeden von uns. Deshalb ist eine rechtzeitige Vorsorge in gesunden Tagen so wichtig. Das Faltblatt soll Anstoß geben, darüber nachzudenken und individuelle Vorsorge zu treffen.

„Die meisten von uns werden sich wohler fühlen, wenn sie wissen, dass in einem solchen Fall ein Mensch für einen selbst entscheidet, den man kennt und dem man vertraut. Wenn Sie sich also für diesen Fall wünschen, dass nicht vom Gericht ein Betreuer bestellt wird, sondern eine ganz bestimmte Person Ihres Familien- oder Bekanntenkreises für Sie handeln kann, der Sie unbeschränkt vertrauen, so müssen Sie das rechtzeitig bestimmen", unterstrich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Entgegen der weit verbreiteten Meinung gibt es in diesen Fällen auch keine gesetzliche Vertretungsmacht für Ehe- und Lebenspartner, erwachsene Kinder oder andere nahe Verwandte. Es empfiehlt sich daher, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, die im Bedarfsfall die persönlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln kann.

Das Informationsfaltblatt gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die bei der Abfassung einer Vorsorgevollmacht zu beachten sind. Zudem finden Sie darin einen Mustertext für eine Vollmacht. Das Muster soll Anregung und Formulierungshilfe sein. Darüber, welche Bereiche in einer Vorsorgevollmacht geregelt sein sollen, muss jeder nach seinen persönlichen Lebensverhältnissen selbst entscheiden.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 14.5.2003

Informationen zur Vorsorgevollmacht mit einem Mustertext für eine solche Vollmacht können Sie unter nachfolgender Adresse abrufen:

www.bmj.bund.de