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Rehabilitation im Wandel - Impulse für die Weiterentwicklung der Rehabilitation

Die Rehabilitationslandschaft war in den vergangenen Jahren durch zwei gegenläufige Tendenzen geprägt: Zum einen ist im gesamten Rehabilitationsbereich eine qualitative Entwicklung zu verzeichnen. Die anwachsende Zahl älterer und behinderter Menschen, die Zunahme chronischer Erkrankungen und die schnellen Veränderungen in der Arbeitswelt stellen an die Rehabilitation und das gesamte System der sozialen Sicherheit ständig neue Anforderungen. Fast gleichzeitig hierzu haben sich aufgrund der wirtschaftlich angespannten Situation aus ökonomischen Gründen Zwänge ergeben, die zu Einschränkungen in allen Sozialleistungsbereichen geführt haben und den qualitativen Entwicklungserfordernissen entgegenstehen.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung und der Landesregierung des Freistaates Thüringen Experten aus dem Rehabilitationsbereich, politisch Verantwortliche, Betroffene und die Fachöffentlichkeit vom 21. - 23. April 1999 nach Suhl zum 3. Bundeskongreß für Rehabilitation eingeladen, um aktuelle Themen aus dem gesamten Rehabilitationsbereich zu behandeln und Lösungen zu diskutieren, die zu einer effektiven und effizienten Rehabilitation beitragen könnten.
In Anwesenheit des Ministerpräsidenten von Thüringen, Dr. Bernhard Vogel, und des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (BMA), Walter Riester, eröffnete Reinhard Ebert, Vorstandsvorsitzender der BAR, vor nahezu 1.700 Teilnehmern aus allen Bereichen der Rehabilitation, darunter selbstbetroffene Menschen und Vertreter ihrer Organisationen, aber auch Gäste aus dem Ausland und internationalen Organisationen im thüringischen Suhl den dritten nationalen Rehabilitationskongreß der BAR.

Steigender Bedarf an Rehabilitationsleistungen
Reinhard Ebert verwies darauf, daß aufgrund der ständigen Zunahme chronischer Erkrankungen und der steigenden Zahl älterer Menschen der Bedarf an Rehabilitationsleistungen in Zukunft kontinuierlich zunehme. Gleichzeitig hätten sich aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Situation allerdings aus ökonomischen Gründen auch Zwänge ergeben, die zu Effizienzüberprüfungen und zu Einschränkungen in allen Sozialleistungsbereichen, so auch im Bereich der Rehabilitation geführt hätten und die den qualitativen Entwicklungserfordernissen zuwiderlaufen könnten. Hier allen Seiten zufriedenstellende Lösungsansätze und Wege aufzuzeigen, sei eine der Aufgaben auf dieser Konferenz, etwa durch mehr ambulante Rehabilitation, stärkere Flexibilisierung der Rehabilitationsleistungen oder bessere Übergänge von der kurativen Behandlung zur Rehabilitation.

Schirmherrschaft
Thüringens Ministerpräsident, Dr. Bernhard Vogel, der die Schirmherrschaft über diese Veranstaltung übernommen hatte, verwies in seinem Grußwort auf die aus seiner Sicht wichtigsten Schwerpunktthemen, die der dringenden Lösung bedürfen: Rehabilitation bei Kindern und Jugendlichen, geriatrische Rehabilitation, Werkstätten für Behinderte als besondere Form der Eingliederung und soziale Rehabilitation.

Rehabilitationspolitische Leitlinien der Bundesregierung
Nach den einführenden Grußworten stellte der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (BMA), Walter Riester, die rehabilitationspolitischen Leitlinien der Bundesregierung vor. Er betonte zu Beginn seiner Ausführungen, daß die Solidarität unserer Gesellschaft mit behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen unverzichtbar sei. Die Vorgaben des Sozialgesetzbuch (SGB) I, die den körperlich, geistig oder seelisch Behinderten oder von einer solchen Behinderung Bedrohten ein Recht auf die notwendige Hilfe sicherten, stünden deshalb nicht zur Disposition.

Ausgehend von dem dreistufigen Behinderungsbegriff der Weltgesundheitsorganisation (WHO) - Schaden, funktionelle Einschränkung (Fähigkeitsstörungen), soziale Beeinträchtigung - müßten die Hilfen noch zielgenauer werden. Um auf die individuellen Probleme eingehen zu können brauche es

- Prävention, um körperliche, geistige und seelische Schäden möglichst erst gar nicht entstehen zu lassen,
- Rehabilitation, um auch bei vermeidbaren Schäden möglichst wenig Funktionseinschränkungen und soziale Beeinträchtigungen entstehen zu lassen sowie
- dauernde Sozialleistungen, aber erst, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft seien, den Betroffenen ein sozial und wirtschaftlich eigenverantwortliches Leben zu sichern.

Um die Ergebnisse der Rehabilitation zu verbessern müßten die Aufgaben der Rehabilitation bereits in den Krankenhäusern stärker berücksichtigt werden. Bislang fehle in den meisten Kliniken sowohl das erforderliche Personal für Rehabilitationsmaßnahmen, als auch die Möglichkeit, die therapeutisch notwendigen Leistungen zu erbringen. Diese Probleme könnten beseitigt werden, indem fachübergreifende Frührehabilitation in den Krankenhäusern institutionalisiert werde. Ein schnellerer Einstieg in die Rehabilitation verbessere die Wiedereingliederungschancen der Betroffenen ganz entscheidend.
Auch für die berufliche Rehabilitation sei unumstritten, daß Rehabilitation möglichst schnell einsetzen müsse. Es gelte deshalb, die noch immer zu langen Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation zu verkürzen.
Darüber hinaus sei ein "Eingliederungsmanagement" erforderlich, wie es von der Unfallversicherung erfolgreich praktiziert werde. Auf diese Weise werde insbesondere kleinen und mittleren Betrieben der Weg durch die Instanzen des teilweise unüberschaubaren gegliederten Systems erleichtert.
Auch wenn sich das gegliederte System grundsätzlich bewährt habe, gelte es insgesamt, das "Geflecht von Zuständigkeiten" transparenter zu machen. Ziel müsse es letztlich sein, die Beratung der Betroffenen und die Entscheidung über Leistungen über die Grenzen der jeweiligen Zuständigkeit hinaus zu organisieren.

Leitlinien der europäischen Rehabilitationspolitik
Der Vertreter der EU-Kommission, Roderick Skinner, beleuchtete die europäische Dimension der Rehabilitation und Integration von behinderten Menschen. Er führte aus, daß mittlerweile auf europäischer Ebene das Recht behinderter Menschen auf Chancengleichheit vollständig anerkannt sei. Zur praktischen Umsetzung des rechtebezogenen Ansatzes in der europäischen Behindertenpolitik will die EU-Kommission sicherstellen, daß die Bedürfnisse behinderter Menschen bei der Erarbeitung von Politiken, Programmen und Aktionen der Europäischen Kommission berücksichtigt werden. Dies zeige sich auch in der neuen Europäischen Beschäftigungsstrategie, in der an vielen Stellen Lösungen für die Beschäftigungsprobleme von Menschen mit Behinderungen eingebunden seien.

Betroffene als Objekte oder Beteiligte im Rehabilitationsprozeß
Walter Hirrlinger, Präsident des Sozialverbandes VdK, setzte sich nochmals intensiv mit den im Bereich der Rehabilitation vorgenommenen Einsparungen auseinander. Die Einschränkungen bei der Prävention seien volkswirtschaftlich ebenso ein falsches Konzept, wie die pauschale Verkürzung stationärer medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen und die Verlängerung der Intervalle zwischen möglichen Wiederholungsbehandlungen.
Problematisch nannte er weiterhin den zu großen Zeitabstand zwischen Akutversorgung und medizinischer Rehabilitation sowie zwischen abgeschlossener medizinischer Rehabilitation und dem Einsetzen berufsfördernder Leistungen.
Für den beruflichen Sektor forderte Hirrlinger eine Umorientierung auf Maßnahmen, die darauf hinauslaufen, in kurzen Zeitabständen eine Neuqualifizierung vorzunehmen. Dazu zähle eine wohnortnahe Rehabilitation z.B. mit Teilfeldqualifikationen und Teilzeitmaßnahmen. Auch das System der Umschulungs-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen müsse schneller und effektiver an die geänderten Bedingungen der Arbeitswelt angepaßt werden.
Das Benachteiligungsverbot in Artikel 3 Grundgesetz (GG) sei längst nicht in ausreichendem Maß umgesetzt. Bestes Beispiel sei die Eingliederungshilfe, die sich auf Kosten der Pflegeversicherung von ihren Verpflichtungen entlaste. Da es dem Einzelnen kaum möglich sei, sich gegen Benachteiligungen zu wehren, müsse die Mitwirkung der Behindertenverbände besser verankert werden, u.a. durch die Schaffung eines Verbandsklagerechts.

Bestmögliche Rehabilitation unter dem Primat der Ökonomie
Der Präsident der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Dr. Herbert Rische, verneinte einen Gegensatz zwischen Rehabilitation und Ökonomie. Vielmehr unterliege Rehabilitation denselben ökonomischen Mechanismen wie andere Dienstleistungen. Angesichts begrenzter Ressourcen seien die Rehabilitationsträger ganz selbstverständlich gezwungen, Rehabilitationsleistungen möglichst effizient und effektiv anzubieten.
Dr. Rische betonte allerdings auch, daß Rehabilitation sich in rein ökonomischen Kategorien gedacht durchaus "lohne". Eine BfA-Studie bei dem Rehabilitanden-Jahrgang 1989 habe ergeben, daß in einem Zeitraum von 5 Jahren aufgrund eingesparter Frührenten und geleisteter Versicherungsbeiträge ein Einnahmeüberschuß von 2,3 Mrd. DM erzielt werden konnte. Dies verdeutliche den Charakter der Rehabilitation als "Investition in das Humankapital" einer Gesellschaft. Aus diesem Grunde sowie aufgrund des unstreitig wachsenden Bedarfs an Rehabilitationsleistungen forderte Dr. Rische, die eingeführten Budgetierungen aufzuheben und wieder zu Fortschreibungsregelungen des Budgets zu kommen.
Nach Dr. Rische stellt der Wandel der Arbeitswelt neue Herausforderungen an die Rehabilitation insbesondere der Rentenversicherung. Übergeordnetes Ziel müsse es sein, durch den rechtzeitigen Beginn von Leistungen den Versicherten zu helfen, ihren Arbeitsplatz zu behalten. Vor diesem Hintergrund spielten auch in der medizinischen Rehabilitation berufsbezogene Strategien zur Verbesserung der Effizienz und Effektivität eine immer größere Rolle. Die differenzierte Ermittlung der Belastung und Beanspruchung der Rehabilitanden am Arbeitsplatz, regelmäßige Teamkonferenzen von Ärzten, Psychologen und Reha-Fachberatern müßten routinisierte Bestandteile der medizinischen Rehabilitation werden.
Neben einer Flexibilisierung der Leistungsangebote forderte Dr. Rische weiter den Ausbau ambulanter Maßnahmen innerhalb der Rehabilitationseinrichtungen, eine Verstärkung des Angebotes von Nachsorgeleistungen sowie einen schnelleren Zugang zu berufsfördernden Maßnahmen. In Übereinstimmung mit dem Bundesarbeitsminister sieht schließlich auch Dr. Rische Rationalisierungsmöglichkeiten in der Rehabilitation durch eine Intensivierung frührehabilitativer Maßnahmen als Bestandteil der Akutbehandlung. Deren Finanzierung falle in die originäre Leistungsträgerschaft der Krankenkassen.

Veränderungen in der Arbeitswelt - Auswirkungen auf die berufliche Rehabilitation
Heinz Schleef, Mitglied des Vorstandes der Unternehmensgruppe Jenoptik AG, verdeutlichte zunächst an zwei Beispielen, wie die neuen Informations- und Kommunikationstechniken seit Jahren die Arbeitswelt verändern. So spielten Arbeitsort und die festgelegten Arbeitszeiten in vielen Teilbereichen der Wirtschaft kaum noch eine Rolle. Als Folge werde Telearbeit in der Zukunft in ganz erheblichem Maße zunehmen.
Telearbeit eigne sich in besonderer Weise für schwerbehinderte Menschen, weil sie in vielen Fällen in der Lage sei, behinderungsbedingte Einschränkungen zu kompensieren; dies gelte insbesondere für Menschen, deren Behinderung auf Einschränkungen des Bewegungsapparates beruhe. Gleichwohl sieht Schleef die Eingliederungschancen für Behinderte stark eingeschränkt. Als Grund nannte er die für Schwerbehinderte geltenden sozialen Schutzbestimmungen. Erhöhter Urlaubsanspruch und besondere Kündigungsschutzbestimmungen führten dazu, daß eine steigende Zahl von Firmen grundsätzlich keine Schwerbehinderten einstellten.
Die sozialen Schutzbestimmungen seien letztlich mehr Hindernis als Hilfe für diejenigen, zu deren Schutz sie gedacht seien. Deshalb gehe auch die Forderung nach weiteren gesetzlichen Regelungen ins Leere, wenn das Ziel die Bereitstellung von Arbeitsplätzen für Behinderte sei. Wie in allen Bereichen der Gesellschaft sei statt dessen auch im Arbeitsleben eine stärkere Solidarisierung in der Bevölkerung sinnvoller als der Ruf nach dem Staat.

Die Praxis der Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation vor dem Hintergrund veränderter Bedingungen
Auch das System der beruflichen Rehabilitation befindet sich nach Ulrich Wittwer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke, in einem gewaltigen Veränderungsprozeß. Dabei bestehe das Problem, daß besonderen Arbeitsplatzanforderungen, einem immer stärker selektierten Teilnehmerkreis und immer höheren Qualitätsansprüchen kaum mit zusätzlichen finanziellen Mitteln begegnet werden könne.
Die Antwort der Berufsförderungswerke sei u.a. eine offensive Dienstleistungsstrategie. Nach ihrem Erfurter Programm räumten die Berufsförderungswerke in ihren Leistungsangeboten einen Schwerpunkt der Information, Beratung, Erprobung und Diagnostik ein. Nicht zuletzt mit modernen Mitteln der Rehabilitationsdiagnostik entwickelten die Berufsförderungswerke ein Reha-Management und unterbreiteten zeitnah mit den Betroffenen abgestimmte Vorschläge, die sich präventiv auf den Erhalt vorhandener Arbeitsplätze oder auf Qualifizierungsmaßnahmen zur Eingliederung konzentrierten.
Auf die geänderten Anforderungen der Arbeitswelt stellten die Berufsförderungswerke u.a. ab durch vielfältige und regelmäßige Kontaktgespräche mit Arbeitgebern, Praktika der Teilnehmer und MitarbeiterInnen in Betrieben sowie die Berücksichtigung moderner Technologien. Ein Qualitätsmerkmal der Berufsförderungswerke sei ihre Vielfalt der Leistungsmöglichkeiten, die ständig an die vorhandenen und zukunftsträchtigen Berufsbilder angepaßt würden. Dabei würden die Leistungen ambulant wie auch stationär und so wohnortnah wie möglich erbracht.
Wittwer führte weiter aus, daß die Berufsförderungswerke auch ihre Organisationsformen und -strukturen den veränderten Leistungsanforderungen angepaßt sowie neue didaktische Konzepte eingeführt hätte. Hierzu gehörten integrative Förderung, handlungsorientierte Gestaltung von Lernsituationen, Lernortvielfalt mit Lernbüros und individuelle Förderpläne.
Er brachte zusammenfassend zum Ausdruck, daß sich Berufsförderungswerke nicht als statische und starre Institutionen, sondern als Unternehmen begriffen, die bereits viel umgesetzt hätten und sich weiter auf innovativem Weg befänden.

Perspektiven einer zukunftsorientierten sozialen Rehabilitation
Prof. Dr. Iris Beck vom Institut für Behindertenpädagogik der Universität Hamburg betonte, daß die Anerkennung der Relevanz gesellschaftlicher und sozialer Einflußfaktoren Programm für eine Wende im Denken und Handeln in der Behindertenhilfe war und ist. Als Konsequenz sei das Handeln zunehmend auf gemeindenahe, integrierte und flexible Servicesysteme gerichtet, die an den alltäglichen Sozialbeziehungen anknüpften. Ziel der vorrangig offenen wohnortnahen Angebotsformen sei es, eine möglichst selbständige Lebensführung außerhalb stationärer Einrichtungen zu gewährleisten.
Als Hindernisse auf dem Weg des Umdenkens nannte Prof. Beck generell fehlende oder unzureichende Anspruchsgrundlagen, einen Mangel an gemeindenahen, offenen Assistenzangeboten, große Kooperations- und Koordinationsprobleme sowie die ungesicherte Finanzierung vieler wohnortnaher Modelle. Abhilfe sieht sie in der Schaffung eines eigenen Leistungsrechts, das nicht den Beschränkungen der Sozialhilfe unterliegt, einer Konkretisierung der Maßnahmen und ihre Aufnahme in einen Leistungskatalog sowie die Koordinierung der Leistungsverpflichtungen und ihren Ausbau zu einer einheitlichen Gesamtstruktur. Bei alledem müsse das Wissen und die Kompetenz behinderter Menschen berücksichtigt werden. Nicht zuletzt müsse die Darstellung von Behinderung in den Medien verändert werden.

Podiumsdiskussionen
Neben den Grundsatzreferaten fanden drei Podiumsdiskussionen statt, an denen unter der Moderation bekannter Journalistinnen und Journalisten hochrangige VertreterInnen der Politik, der Sozialpartner, der Leistungsträger, der Leistungserbringer und der Verbände Betroffener Stellung zu aktuellen Themenkomplexen nahmen.

Neuorganisation der medizinischen Rehabilitation - von der Struktur- zur Funktionsverantwortung
Die Podiumsdiskussion bot nochmals einen Querschnitt durch viele Fragen, die bereits Gegenstand der Grundsatzreferate gewesen waren.
Einvernehmen bestand dahingehend, daß der Bereich der stationären Rehabilitation gut organisiert sei, daß es bislang aber an vergleichbaren ambulanten Versorgungsstrukturen fehle, nicht zuletzt deshalb, weil keinem Trägerbereich die Strukturverantwortung hierfür zugewiesen sei. Hinderlich für eine stärkere Flexibilisierung der Rehabilitation sei darüber hinaus ein fehlendes gemeinsames Verständnis der Leistungsträger von Rehabilitation sowie die Unkenntnis vieler Ärzte über die Inhalte rehabilitativer Maßnahmen.
Defizite wurden gesehen bei der Verzahnung von Akutmedizin und Rehabilitation, beim Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen, bei der Abstimmung unterschiedlicher Rehabilitationsleistungen, in der Weiterbildung der Ärzte sowie in der Beratung der Betroffenen.
Auch aus den Diskussionsbeiträgen von Plenumsteilnehmern wurde deutlich, daß u. a. in den Bereichen Kooperation und Koordination, bei der Beratung und Zugangssteuerung zur Rehabilitation Verbesserungsbedarf besteht.

Soziale Rehabilitation - 3. Baustein im System der Rehabilitation
In der Diskussion bestand Einigkeit, daß soziale Rehabilitation im Sinne einer umfassenden Integration behinderter Menschen in alle Bereiche der Gesellschaft das letztendliche Ziel aller Rehabilitationsbemühungen darstellt. Es wurde einhellig kritisiert, daß für die zur sozialen Integration notwendigen Hilfen zur Teilnehme am gesellschaftlichen Leben außer im Recht der Unfallversicherung keinerlei rechtliche Anspruchsgrundlagen außerhalb des Sozialhilferechts mit seinem Nachrangprinzip und der Prüfung von Einkommen und Vermögen besteht. Es wurde deshalb als wesentliche Forderung von allen Diskussionsteilnehmern nachdrücklich die Schaffung eines eigenständigen Leistungsgesetzes für diesen Bereich angemahnt. Bei der (Weiter-) Entwicklung bedarfsgerechter, gemeindenaher Angebote wird das Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte, angefangen von der Politik und Verwaltung über die Leistungsträger bis hin zu den Betroffenen als unabdingbar angesehen.
Daneben wurde eindringlich darauf hingewiesen, daß soziale Integration eine über den eigentlichen Leistungsbereich der sozialen Sicherungssysteme hinausgehende Bedeutung hat und einen Auftrag an alle gesellschaftlichen Kräfte begründet, Bedingungen zu schaffen, die eine selbstverständliche Partizipation behinderter Menschen in der Gesellschaft ermöglichen. Hierzu gehört z. B. die barrrierefreie Gestaltung von Verkehrsangeboten, öffentlichen Gebäuden sowie der barrierefreie Wohnungsbau.

Chancengleichheit für Behinderte - Anspruch und Wirklichkeit
Ausgehend von der Erkenntnis, daß der Anspruch des Artikel 3 GG "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" bislang nicht erfüllt ist, wurden Möglichkeiten erörtert, insbesondere die Arbeitssituation behinderter Menschen zu verbessern.
Einvernehmen bestand darin, daß trotz gegenteiliger Untersuchungen sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Arbeitnehmern - als potentiellen Kollegen - Fehlurteile bestehen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von Schwerbehinderten. Es gelte deshalb, Aufklärungsarbeit auf beiden Seiten zu betreiben, um entsprechende Vorurteile abzubauen. Als weitere Wege zu besseren Integration wurden in die Diskussion eingebracht, daß Vertreter von Schwerbehinderten gemeinsam mit den Arbeitgebern

- in Betrieben Einsatzmöglichkeiten für Behinderte aufspüren und eine intensive Beratung von Arbeitgebern aufbauen,
- vor Ort die betrieblichen Zusammenhänge daraufhin überprüfen, wie sie den Anforderungen der Betroffenen stärker angepaßt werden können (um dadurch - unter Umständen sogar Effizienzerhöhungen für Arbeitgeber zu erzielen),
- die Möglichkeit eröffnen, in den Betrieben Praxis zu erwerben,
- eine intensiv begleitete Einarbeitungsphase vereinbaren.

Allerdings müßten von der Politik die finanziellen Ressourcen für die Umsetzung solcher Modelle bereitgestellt werden.
Auch die Vielfalt der gesetzlichen Vorschriften wurde als Hinderungsgrund für die Beschäftigung Schwerbehinderter angesehen. Neben einer Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften wurde deshalb gefordert, den Betrieben und Verwaltungen jemanden zur Verfügung zu stellen, der ihnen beim "Gang durch den Dschungel" behilflich ist.
Differenzierte Auffassungen bestanden darüber, ob die Schutzvorschriften für Schwerbehinderte hilfreich oder hinderlich sind. Während die Arbeitgeberseite eher dazu tendierte, die entsprechenden Vorschriften abzuschaffen, plädierten die Vertreter der Betroffenen für eine Beibehaltung bzw. für eine Verschärfung der Vorschriften. Neben einer Erhöhung der Ausgleichsabgabe könnte z.B. die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Erfüllung der Beschäftigungsquote Schwerbehinderter geknüpft werden.

Arbeitsgruppe
Insgesamt 14 Arbeitsgruppen haben in Suhl Perspektiven des Wandels in der Rehabilitation diskutiert. Die Ergebnisse wurden vom Geschäftsführer der BAR, Bernd Steinke, in folgenden Schwerpunkten zusammengefaßt:
- Die Diskussion nahezu aller Arbeitsgruppen hat die Vorreiterrolle der Rehabilitation bei der Versorgung chronisch kranker Menschen eindrucksvoll betont. Eine Forderung ging deshalb dahin, den Stellenwert der Rehabilitation und Prävention neben der Akutmedizin auszubauen.
- Einvernehmen bestand in der Feststellung, daß nach wie vor ein Defizit besteht an Kenntnissen über die jeweiligen Zuständigkeiten im gegliederten System. Neben der Forderung nach mehr Transparenz wurde eine Verbesserung der Nahtlosigkeit zur Vermeidung von Wartezeiten, z.B. bei einem Trägerwechsel, als unverzichtbares Element wirksamer Rehabilitation angesehen.
- Eng damit verknüpft ist die Forderung nach rechtzeitiger Einleitung der gebotenen Maßnahmen, weil verspätete Maßnahmen zu einem irreversiblen Verlust von Rehabilitationspotential führen können.
- Um die Verzahnung der Behandlungskette zu optimieren, wird eine regionale Vernetzung von Akut- und Rehabilitationsmedizin ebenso für erforderlich angesehen, wie eine enge Zusammenarbeit aller in der Behandlung tätigen Berufsgruppen. Dies gilt gleichermaßen für medizinische und berufliche Rehabilitation sowie für den Bereich der Nachsorge.
- Eine stärkere Flexibilisierung wird grundsätzlich befürwortet. Voraussetzungen sind der Aufbau qualifizierter gestufter Rehabilitationsangebote, bedarfsgerechte, detaillierte Rehabilitationskonzepte (Behandlungs- bzw. Therapiestandards) und Rehabilitationsleitlinien sowie eine das gesamte Maßnahmeangebot umfassende Rehabilitationsberatung.
- Das Ziel, Behinderten eine volle gesellschaftliche Teilhabe zu sichern, erfordert ein eigenes Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. Daneben werden begleitende personenorientierte soziale Hilfen als unverzichtbar angesehen, um Behinderten eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung innerhalb der Gesellschaft zu ermöglichen.
- Breiten Raum nahmen die Diskussionen um eine barrierefreie Gestaltung von Gebäuden, Wegen, Plätzen und Verkehrsmitteln ein. In diesem Zusammenhang wurde neben der grundsätzlichen Berücksichtigung der Kriterien der Barrierefreiheit auf europäischer Ebene eine Abstimmung zur barrierefreien Gestaltung öffentlicher Bereiche und auf nationaler Ebene zur Umsetzung barrierefreier Konzepte, die Schaffung eines Kontrollgremiums, an dem auch behinderte Menschen und ihre Organisationen beteiligt sind, gefordert.
- Einigkeit bestand in der Forderung nach einem Ausbau von Qualitätssicherung und Rehabilitationsforschung. Neben Struktur- und Prozeßqualität muß dabei der Fokus der Qualitätssicherung auf einer zielorientierten Erfassung der Ergebnisqualität beruhen. Zur Vermeidung von Doppelbelastungen wird eine Harmonisierung bestehender Qualitätssicherungsverfahren gefordert.
- Die Rehabilitationsforschung soll stärker befähigt werden, aktuelle Problemfelder anzugehen und von sich aus neue Impulse in die Diskussion einzubringen.
- Schließlich wurde in nahezu allen Arbeitsgruppen mit Nachdruck eine Verbesserung der ärztlichen Ausbildung im rehabilitativen Bereich gefordert.

Umsetzung der Ergebnisse
Die vielfältigen Anregungen, Vorschläge und Ergebnisse des Bundeskongresses werden von der BAR zunächst in einer Broschüre "Perspektiven des Wandels in der Rehabilitation" der Fachöffentlichkeit vorgelegt. Damit soll vor allem ein Beitrag zur schnellen Umsetzung der Ergebnisse geleistet werden. Weiterhin wird die BAR noch in diesem Jahr eine umfangreiche Kongreßdokumentation herausgeben. Für die BAR verbindet sich damit die Hoffnung, daß die Ergebnisse für die Weiterentwicklung in den relevanten Bereichen intensiv genutzt werden und die Beteiligten im gesamten Rehabilitationsgeschehen zu entsprechenden Aktivitäten angeregt werden. Die in den Kompetenzbereich der BAR fallenden Anregungen werden selbstverständlich ebenfalls unverzüglich aufgegriffen (Quelle: BAR Reha Info-Nr. 3/1999).

Werner Schell (08/99)