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Gründung des Deutschen Behindertenrates

In Berlin wurde am 03. Dezember 1999, dem Internationalen Tag der Behinderten, von allen bundesweit tätigen Behindertenverbänden der Deutsche Behindertenrat (DBR) gegründet. Damit sollen Kräfte gebündelt und eine effektive sozialpolitische Interessenvertretung behinderter und chronisch kranker Menschen sowie ihrer Angehörigen gesichert werden (Info Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation -BAR-, 5/1999):

Aktionsbündnis aller Betroffenenverbände
Im DBR haben sich Verbände, die der traditionellen Behindertenarbeit zuzurechnen sind, Selbsthilfeorganisationen aus dem Bereich der behinderungsspezifischen Interessenvertretung und Verbände, die der unabhängigen Behindertenbewegung zuzurechnen sind, zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen, um gemeinsame Anliegen und Forderungen, insbesondere gegenüber der Politik, auf nationaler und europäischer Ebene auch gemeinsam zu vertreten. Er wird Maßnahmen anregen, ergreifen und durchsetzen, welche die Lebenssituation behinderter und chronisch kranker Menschen, ihrer Angehörigen und Lebenspartnerinnen und Lebenspartner verbessern.

Grundforderungen des DBR
Die Mitgliedsorganisationen des DBR sind der Meinung, daß unserer Gesellschaft eine soziale, humane Gesellschaft ist, bzw. wieder werden muß. Dazu gehört, daß auch behinderte Menschen und ihre Angehörigen in ihr ein menschenwürdiges selbstbestimmtes Leben führen können. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, hat der Deutsche Behindertenrat sechs Grundforderungen formuliert und in seinem Statut festgeschrieben. Der Deutsche Behindertenrat verfolgt das Ziel:

  • die Gleichstellung mit nicht behinderten Menschen in unserer Gesellschaft zu erreichen und eine Diskriminierung behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen abzubauen,
  • die Selbstbestimmung behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in allen Lebensbereichen zu verwirklichen und eine Fremdbestimmung zu verringern,
  • die Selbstvertretung behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in allen sie betreffenden Entscheidungsprozessen zu ermöglichen und deren Bevormundung abzubauen,
  • die Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in allen Lebensbereichen zu realisieren und eine Ausgrenzung zu verhindern,
  • die Benachteiligung behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in der Gesellschaft zu bekämpfen,
  • den Vorrang der Selbsthilfe gegenüber der fremdorganisierten Hilfe durchzusetzen.

Behindertenpolitische Forderungen
Anläßlich der Gründungsversammlung wurden vom DBR folgende behinderten-politischen Forderungen aufgestellt:

  • Gefordert wird ein Gesetz zur Umsetzung des grundgesetzlichen Gleichstellungsauftrags sowohl auf Bundesebene, als auch in allen Bundesländern. Den Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Durchsetzung der neuen Rechte ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Der Gleichstellungsauftrag erfordert zugleich den Perspektivenwechsel in der Behindertenhilfe, denn behinderte Menschen sind gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger. Sie wollen und dürfen nicht länger Objekt der Barmherzigkeit und Fürsorge sein.
  • Die spezifischen Instrumente zur beruflichen Eingliederung, insbesondere das Schwerbehindertenrecht, müssen möglichst rasch verbessert und weiterentwickelt werden, damit die überaus hohe Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter endlich überwunden wird. Die Einzelforderungen der Verbände hierzu liegen seit langem vor.
  • Das Leistungsrecht der Rehabilitation soll in einem besonderen Buch des Sozialgesetzbuchs zusammengefaßt und weiterentwickelt werden. Ein SGB IX muß vor allem zu einer stärkeren Vernetzung und Vereinheitlichung der gegliederten Strukturen und Zuständigkeiten führen. Behinderte Menschen müssen das Recht haben, zwischen verschiedenen Formen der Hilfeleistung und Lebensgestaltung frei wählen und entscheiden zu können. Allein schon aus Gründen der Chancengleichheit muß der Rechtsanspruch auf Leistungen zur Rehabilitation umfassend ausgebaut und gewährleistet werden, und zwar unabhängig von Einkommen und Vermögen.
  • Behinderte Menschen brauchen ein spezielles Leistungsgesetz, das alle erforderlichen Leistungen zur allgemeinen sozialen Eingliederung enthält, insbesondere Leistungen zur eigenständigen Lebensführung und persönlichen Assistenz sowie Leistungen zur Verständigung mit der Umwelt (das sind vor allem Kommunikationshilfen für Blinde und Dolmetscherdienste für Gehörlose). Wie in der Unfallversicherung sind diese Leistungen als "3. Säule" den medizinischen und beruflichen Leistungen gleichzustellen.

http://www.deutscher-behindertenrat.de/