Gründung des Deutschen Behindertenrates
In Berlin wurde am 03. Dezember 1999, dem Internationalen Tag der
Behinderten, von allen bundesweit tätigen Behindertenverbänden der Deutsche
Behindertenrat (DBR) gegründet. Damit sollen Kräfte gebündelt und eine effektive
sozialpolitische Interessenvertretung behinderter und chronisch kranker Menschen sowie
ihrer Angehörigen gesichert werden (Info Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
-BAR-, 5/1999):
Aktionsbündnis aller Betroffenenverbände
Im DBR haben sich Verbände, die der traditionellen Behindertenarbeit zuzurechnen sind,
Selbsthilfeorganisationen aus dem Bereich der behinderungsspezifischen
Interessenvertretung und Verbände, die der unabhängigen Behindertenbewegung zuzurechnen
sind, zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen, um gemeinsame Anliegen und
Forderungen, insbesondere gegenüber der Politik, auf nationaler und europäischer Ebene
auch gemeinsam zu vertreten. Er wird Maßnahmen anregen, ergreifen und durchsetzen, welche
die Lebenssituation behinderter und chronisch kranker Menschen, ihrer Angehörigen und
Lebenspartnerinnen und Lebenspartner verbessern.
Grundforderungen des DBR
Die Mitgliedsorganisationen des DBR sind der Meinung, daß unserer Gesellschaft eine
soziale, humane Gesellschaft ist, bzw. wieder werden muß. Dazu gehört, daß auch
behinderte Menschen und ihre Angehörigen in ihr ein menschenwürdiges selbstbestimmtes
Leben führen können. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, hat der Deutsche
Behindertenrat sechs Grundforderungen formuliert und in seinem Statut festgeschrieben. Der
Deutsche Behindertenrat verfolgt das Ziel:
-
die Gleichstellung mit nicht behinderten Menschen in unserer
Gesellschaft zu erreichen und eine Diskriminierung behinderter und chronisch kranker
Menschen und ihrer Angehörigen abzubauen,
-
die Selbstbestimmung behinderter und chronisch kranker Menschen
und ihrer Angehörigen in allen Lebensbereichen zu verwirklichen und eine Fremdbestimmung
zu verringern,
-
die Selbstvertretung behinderter und chronisch kranker Menschen
und ihrer Angehörigen in allen sie betreffenden Entscheidungsprozessen zu ermöglichen
und deren Bevormundung abzubauen,
-
die Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer
Angehörigen in allen Lebensbereichen zu realisieren und eine Ausgrenzung zu verhindern,
-
die Benachteiligung behinderter und chronisch kranker Menschen
und ihrer Angehörigen in der Gesellschaft zu bekämpfen,
-
den Vorrang der Selbsthilfe gegenüber der fremdorganisierten
Hilfe durchzusetzen.
Behindertenpolitische Forderungen
Anläßlich der Gründungsversammlung wurden vom DBR folgende behinderten-politischen
Forderungen aufgestellt:
-
Gefordert wird ein Gesetz zur Umsetzung des grundgesetzlichen
Gleichstellungsauftrags sowohl auf Bundesebene, als auch in allen Bundesländern. Den
Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Durchsetzung der neuen Rechte ist dabei
besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Der Gleichstellungsauftrag erfordert zugleich den
Perspektivenwechsel in der Behindertenhilfe, denn behinderte Menschen sind
gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger. Sie wollen und dürfen nicht länger Objekt
der Barmherzigkeit und Fürsorge sein.
-
Die spezifischen Instrumente zur beruflichen Eingliederung, insbesondere
das Schwerbehindertenrecht, müssen möglichst rasch verbessert und weiterentwickelt
werden, damit die überaus hohe Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter endlich überwunden
wird. Die Einzelforderungen der Verbände hierzu liegen seit langem vor.
-
Das Leistungsrecht der Rehabilitation soll in einem besonderen Buch des
Sozialgesetzbuchs zusammengefaßt und weiterentwickelt werden. Ein SGB IX muß vor allem
zu einer stärkeren Vernetzung und Vereinheitlichung der gegliederten Strukturen und
Zuständigkeiten führen. Behinderte Menschen müssen das Recht haben, zwischen
verschiedenen Formen der Hilfeleistung und Lebensgestaltung frei wählen und entscheiden
zu können. Allein schon aus Gründen der Chancengleichheit muß der Rechtsanspruch auf
Leistungen zur Rehabilitation umfassend ausgebaut und gewährleistet werden, und zwar
unabhängig von Einkommen und Vermögen.
-
Behinderte Menschen brauchen ein spezielles Leistungsgesetz, das alle
erforderlichen Leistungen zur allgemeinen sozialen Eingliederung enthält, insbesondere
Leistungen zur eigenständigen Lebensführung und persönlichen Assistenz sowie Leistungen
zur Verständigung mit der Umwelt (das sind vor allem Kommunikationshilfen für Blinde und
Dolmetscherdienste für Gehörlose). Wie in der Unfallversicherung sind diese Leistungen
als "3. Säule" den medizinischen und beruflichen Leistungen gleichzustellen.
http://www.deutscher-behindertenrat.de/
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