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Neue Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation verabschiedet

Am 28. Oktober 2005 hat der Vorstand des MDS die neue Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation verabschiedet. Sie wurde an die Inhalte und die Terminologie der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) angepasst und löst die Fassung vom März 2001 ab.

Seit 2001 sind zahlreiche Gesetze und Richtlinien in Kraft getreten, die für die Begutachtung von medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen relevant sind, wie z. B. das neunte Sozialgesetzbuch (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) oder die Rehabilitations-Richtlinien nach § 92 SGB V. Deshalb war es notwendig, die Begutachtungs-Richtlinie zu aktualisieren. Erstmals ist auch die geriatrische Rehabilitation in der Begutachtungs-Richtlinie enthalten. Damit sind alle Grundsätze für die Begutachtung von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen in einer Begutachtungs-Richtlinie zusammengefasst und die Begutachtungshilfe „Geriatrische Rehabilitation" vom 12. Dezember 2002 ist nicht mehr erforderlich.

Die Begutachtungs-Richtlinie definiert die Voraussetzungen, Inhalte und Ziele der ambulanten und stationären medizinischen Vorsorge und Rehabilitation und ist für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung verbindlich.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.11.2005

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