Neue Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und
Rehabilitation verabschiedet
Am 28. Oktober 2005 hat der Vorstand des MDS die neue
Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation verabschiedet. Sie wurde an
die Inhalte und die Terminologie der Internationalen Klassifikation der
Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) angepasst und löst die
Fassung vom März 2001 ab.
Seit 2001 sind zahlreiche Gesetze und Richtlinien in Kraft
getreten, die für die Begutachtung von medizinischen Vorsorge- und
Rehabilitationsleistungen relevant sind, wie z. B. das neunte Sozialgesetzbuch
(Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) oder die
Rehabilitations-Richtlinien nach § 92 SGB V. Deshalb war es notwendig, die
Begutachtungs-Richtlinie zu aktualisieren. Erstmals ist auch die geriatrische
Rehabilitation in der Begutachtungs-Richtlinie enthalten. Damit sind alle
Grundsätze für die Begutachtung von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen in
einer Begutachtungs-Richtlinie zusammengefasst und die Begutachtungshilfe „Geriatrische
Rehabilitation" vom 12. Dezember 2002 ist nicht mehr erforderlich.
Die Begutachtungs-Richtlinie definiert die Voraussetzungen,
Inhalte und Ziele der ambulanten und stationären medizinischen Vorsorge und
Rehabilitation und ist für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung verbindlich.
Quelle: Pressemitteilung vom 14.11.2005
www.mdk.de
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