Bundesopiumstelle jetzt auch in Bonn
Mit der Bundesopiumstelle (BOPST) ist eine weitere Abteilung des
Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) von Berlin in das neue
Domizil an der Bonner Friedrich-Ebert-Allee umgezogen und hat dort am 14. Dezember 1999
offiziell die Arbeit aufgenommen. Bereits am 1. Oktober 1999 hatte das BfArM die erste
Etappe seines Umzuges von Berlin nach Bonn begonnen und hier am 11. Oktober seine Arbeit
aufgenommen. Etwa die Hälfte der insgesamt rund 850 Arbeitsplätze des BfArM ist
inzwischen an den Rhein verlagert worden.
1924 war bereits innerhalb des Reichsgesundheitsamtes die
"Opiumabteilung" geschaffen worden, nachdem sich Deutschland im Versailler
Vertrag zur Anerkennung des internationalen Opiumabkommens von 1912 verpflichtet hatte.
Mit dem Gesetz zur Errichtung des Bundesgesundheitsamtes (BGA) wurde diese Abteilung 1952
als "Bundesopiumstelle" (BOPST) im Institut für Arzneimittel, dem heutigen
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weitergeführt.
Seit Beginn der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs vor 75 Jahren
hat die Zahl der kontrollierten Substanzen und der Umfang der Kontrollmaßnahmen erheblich
zugenommen. Heute sind rund 250 Substanzen und ihre Salze sowie daraus hergestellte
Zubereitungen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und 22 Substanzen dem
Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) unterstellt. Die BOPST genehmigt und überwacht
Herstellung, Handel im Inland, Import und Export der unterstellten Substanzen und
Zubereitungen sowie den Anbau der unterstellten Pflanzen, d h., die 43 MitarbeiterInnen
der BOPST, die auf fünf Fachgebiete verteilt sind,
- erteilen nach Art und Umfang unterschiedliche Erlaubnisse zur Teilnahme
am Betäubungsmittel- oder Grundstoffverkehr (oder versagen diese, wenn entsprechende
Gründe vorliegen, vor allem wenn Sicherheit und Kontrolle nicht gewährleistet sind);
- erfassen an Hand der Abgabebelege die Betäubungsmittelbewegungen in
Deutschland vom Hersteller bis zum Apotheker;
- genehmigen die Ein- und Ausfuhren von Betäubungsmitteln und sog.
ausgenommenen Zubereitungen sowie die Ausfuhren von Grundstoffen;
- prüfen die Meldungen der Erlaubnisinhaber, die diese halbjährlich
abgeben müssen;
- besichtigen die Betriebsstätten der Erlaubnisinhaber und prüfen ggf.
so die Angaben auf den Meldungen nach;
- registrieren die Apotheken, die Betäubungsmittel erwerben, um sie bei
Vorlage eines Betäubungsmittelrezeptes abgeben zu können;
- sind zuständig für die Anfertigung von
Betäubungsmittelrezept-Formblättern und ihre Ausgabe an die Ärzte.
Die BOPST arbeitet selbstverständlich EDV-gestützt, um die Vielzahl der
anfallenden Daten erfassen und auswerten zu können. Sie überwacht aber nur den legalen
Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehr (für den illegalen Bereich ist das
Bundeskriminalamt zuständig!), und sie ist Korrespondenzbehörde im Sinne der drei
internationalen Suchtstoffübereinkommen. In dieser Funktion berichtet sie mehrmals
jährlich der Internationalen Suchtstoffkontrollbehörde (INCB) in Wien über
Herstellungs- und Verbrauchsmengen sowie über Importe und Exporte einzelner
Betäubungsmittel und Grundstoffe (Quelle: Pressemitteilung Nr. 5/99).
Das BfArM im Internet: www.bfarm.de
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