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Wie sicher sind Tonerkartuschen?

In jüngster Zeit tauchten gehäuft Berichte in den Medien auf, in denen von »gefährlichen« Laserdruckern und Fotokopierern die Rede war. Auch die Zeitschrift »Öko-Test« nahm zehn Toner für Laserdrucker unter die Lupe -

lediglich zwei wurden als »empfehlenswert« eingestuft. Eine Stellungnahme des zuständigen Fachausschusses für Verwaltung* zu diesem Artikel sieht bei korrekter Bedienung der Geräte keine gesundheitlichen Gefährdungen.

Jeder, der im Büro arbeitet und/oder zu Hause entsprechende Geräte hat, fragt sich nach solcher Lektüre natürlich sofort: Bin ich persönlich in Gefahr? Aus arbeitsmedizinischer und toxikologischer Sicht lautet die eindeutige Antwort: Nein. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft hat in einem Forschungsprojekt das Emissionsverhalten von Farblaserdruckern und Farbkopiergeräten untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass bei korrekter Wartung der Geräte und sorgsamer Handhabung der Kartuschen von dem Tonerstaub und anderen Stoffen keine Gesundheitsgefahr ausgeht.

In der Zeitschrift »Öko-Test« wurde das Tonerpulver selbst untersucht, doch wer steckt schon seine Nase direkt in eine Kartusche, oder wer hält sich in einer kleinen Prüfkammer ohne Luftwechsel auf? Die Messungen sind keinesfalls auf die Raumluftbedingungen der Büropraxis übertragbar, was »Öko-Test« übrigens auch bestätigt.

Tonerstaub enthält zwar die Schwermetalle Nickel und Kobalt. Hierbei handelt es sich jedoch nur um Spuren, die in gleicher Menge im normalen Erdreich und Hausstaub vorkommen. Ebenfalls festgestellt wurden die flüchtigen Stoffe Benzol, Phenol und Styrol. Der abgeleitete Wert an Benzol-Konzentrationen lag um Größenordnungen unter der beruflichen Exposition von Beschäftigten an Tankstellen. Weiterhin wurden zum Teil zinnorganische Verbindungen nachgewiesen, allerdings nur in sehr geringen Konzentrationen.

onerstaub kann die Haut, die Schleimhäute und die Atemwege reizen. Von korrekt gewarteten Geräten geht bei richtiger Bedienung jedoch keine Gefahr aus. Wenn in der Presse einige Fälle von Berufskrankheiten angesprochen werden, so muss man sich diese Fälle etwas genauer ansehen: Bei den Betroffenen handelte es sich um Allergiker mit obstruktiven Atemwegserkrankungen, die auf verschiedene Stoffe in der Umwelt allergisch reagierten. Ein Laserdrucker oder Fotokopierer beziehungsweise Tonerkartuschen waren nicht die Ursache für diese Erkrankungen.

Dennoch gilt für Laserdrucker und Fotokopierer die für alle Bürogeräte unumstößliche Regel: Korrekte Wartung und Bedienung garantieren die notwendige Sicherheit. Das heißt:

  • Bei wiederaufbereiteten Tonerkartuschen nur Produkte benutzen, die der neuen Norm DIN 33870 entsprechen.
  • Tonerkartuschen und Resttonerbehälter nur nach Anweisung des Herstellers wechseln.
  • Tonerkartuschen niemals gewaltsam öffnen! Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • Die Kartuschen dürfen nur in ausgewiesenen Fachbetrieben wieder befüllt werden.
  • Ganz wichtig: Laserdrucker und Fotokopierer regelmäßig warten lassen. Die Häufigkeit der Wartung richtet sich nach Arbeitsweise und Beanspruchung des Gerätes und wird vom Hersteller festgesetzt.

Zudem ist es notwendig, alle Mitarbeiter mit der Bedienung der Geräte vertraut zu machen. Hierzu gehört neben dem richtigen Nachlegen des Papiers auch die einfache Störungsbeseitigung. Es empfiehlt sich außerdem, einige Mitarbeiter besonders im Umgang mit Laserdruckern und Fotokopierern zu schulen. Nur diese besonders eingewiesenen Mitarbeiter sollten mit dem Wechseln von Tonerkartuschen betraut werden.

Tritt trotz aller Vorsicht doch einmal Tonerstaub aus, gilt: Handschuhe anziehen, mit einem feuchten Wischtuch den Tonerstaub aufnehmen und in einen staubdichten, verschließbaren Plastikbeutel geben. Keinen Staub aufwirbeln! Bei Hautkontakt die Stelle gründlich mit Wasser und Seife reinigen. Bei Augenkontakt die Augen mit Wasser ausspülen und den Augenarzt aufsuchen.

Seit Anfang 2001 vergibt übrigens der Fachausschuss Verwaltung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft das BG-Prüfzertifikat-Zeichen für besonders emissionsarme Kopiergeräte und Laserdrucker.

Quelle: BGW-Mitteilungen Ausgabe 1/2002 - Stellungnahme der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, Hamburg (Ruth Schmidt)

http://www.bgw-online.de