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»So entschlüsseln Sie die Geheim-Codes in einem Arbeitszeugnis«

Jeder Arbeitgeber weiß, dass er Arbeitszeugnisse wohlwollend und berufsfördernd verfassen muss. Das hat zur Folge, dass sich in der Praxis eine eigene Zeugnissprache entwickelt hat. Speziell durch das Weglassen von erwarteten Aussagen und durch abgestufte positive Umschreibungen wird auf Leistungs- und Verhaltensmängel hingewiesen.

Zur Verschleierung dienen dabei auch Äußerungen, die besonders wohlwollend und positiv klingen, die in Wahrheit aber Mängel bei den Mitarbeitern beschreiben sollen. Mit dem alltäglichen Sprachverständnis können Sie als Arbeitgeber Zeugnisse nicht richtig beurteilen. Sie müssen schon den speziellen Zeugnis-Code kennen, um Zeugnisse zu verstehen, aber auch formulieren zu können.

So sehen die Geheim-Codes im Leistungsbereich aus:

Zeugnis-Formulierung ...

... bedeutet:

Er hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt.

Er hat das getan, was er konnte, viel ist dabei nicht herumgekommen.

Er erledigte alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse.

Er war eifrig, aber eben nicht besonders tüchtig.

Er hat alle Arbeiten ordentlich/ordnungsgemäß erledigt.

Bürokrat, ohne jede Eigeninitiative.

Er entsprach unseren Erwartungen.

Er erbrachte durchweg schlechte Leistungen.

Er war loyal, freundlich und hilfsbereit.

Leider fehlten fachliche Leistungen.

Er war wegen seiner Pünktlichkeit ein Vorbild.

Schlechte Leistungen. Das einzig Erwähnenswerte ist eine Selbstverständlichkeit.

Er war immer mit Interesse bei der Sache.

Interesse ja – Leistungen nein.

Er zeigte für seine Arbeit Verständnis.

Er war faul und hat nichts getan.

Er erledigte die ihm übertragenen Leistungen mit großem Fleiß und Interesse.

Eifriger Mitarbeiter, aber wenig erfolgreich bei der Umsetzung.

Allen Aufgaben hat er sich mit Begeisterung gewidmet.

Aber ohne Erfolg.

Er war sehr genau.

Aber auch entsprechend langsam.

Er hat gewissenhaft gearbeitet.

Er ist zur Arbeit gekommen, hat aber nichts geleistet.

Er hat unserer Firma reges Interesse entgegengebracht.

Geleistet hat er jedoch nichts.

Wir haben ihm Gelegenheit geboten, sich in alle Arbeiten gründlich einzuarbeiten.

Aber er hat es trotzdem nicht geschafft.

Wir schätzen ihn als einen eifrigen Mitarbeiter, der die ihm gemäßen Aufgaben schnell und sicher bewältigte.

Nämlich die anspruchslosen Aufgaben.

Er hat sich bemüht, seinen Aufgaben gerecht zu werden.

Er tat, was er konnte. Das war jedoch zu wenig.

Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden.

Er hat versagt, guter Wille allein reicht eben nicht.

Die Aufgaben, die ihm übertragen wurden, erledigte er zu meiner Zufriedenheit.

Ihm konnten nur bestimmte, leichte Aufgaben übertragen werden.

Er bemühte sich stets mit großem Fleiß, die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erfüllen.

Er hat auf ganzer Linie versagt.

Wir bestätigen gern, dass er mit Fleiß, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit an seine Aufgaben herangegangen ist.

Leider hatte er aber keine fachlichen Qualitäten.

Er verstand es, die Aufgaben mit Erfolg zu delegieren.

Hat kaum selbst gearbeitet.

Er erfüllte seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.

Mäßige, aber brauchbare Aufgaben.

Er war Neuem gegenüber stets aufgeschlossen.

Er hat es aber nicht geschafft, das Ganze in die Praxis umzusetzen.

Er verfügte über Fachwissen und zeigte gesundes Selbstbewusstsein.

Geringes Fachwissen, das er mit „großer Klappe" zu übertünchen sucht.

Die Beurteilungen im Verhaltensbereich bieten ebenfalls Gelegenheit für eine Reihe von versteckten Geheim-Codes, die Sie mit der folgenden Übersicht schnell knacken können.

Zeugnis-Formulierung ...

... bedeutet:

Sein Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war stets einwandfrei.

Er hatte zu den Kollegen ein besseres Verhältnis als zu den Vorgesetzten. Wichtig ist, auf die Reihenfolge zu achten!

Im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter.

Für den Chef war er eine harte Nuss.

Mit seinem Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen.

Der Anpasser und Ja-Sager, den jeder Chef gern als Mitläufer hat.

Er war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.

Ein sehr unangenehmer, überheblicher Mitarbeiter.

Er war ein umgänglicher Kollege.

Die meisten Kollegen mochten ihn aber trotzdem nicht.

Seine Auffassung wusste er intensiv zu vertreten.

Vorsicht! Mitarbeiter hat übersteigertes Selbstbewusstsein.

Er hat zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen.

Der Mitarbeiter trank ganz gerne mal einen Schluck Alkohol.

Er bewies für die Belange der Kollegen stets Einfühlungsvermögen.

Er suchte während der Arbeitszeit sexuelle Kontakte im Kollegenkreis.

Für die Belange der mitarbeitenden Kollegen bewies er immer umfassendes Verständnis.

Homosexuelle Aktivitäten im Unternehmen.

Seine Geselligkeit wurde im Kollegenkreis geschätzt.

Zu viel Alkohol im Dienst.

Auf Grund seiner anpassungsfähigen und freundlichen Art war er im Betrieb sehr geschätzt.

Seine Assistenten waren Jonny Walker und Mariacron.

Wir haben ihn als einsatzwilligen und sehr beweglichen Mitarbeiter kennen gelernt, der stets bemüht war, die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit in seinem und im Interesse der Firma zu lösen.

Achtung! Dieser Mitarbeiter hat seinen Arbeitgeber bestohlen.

Wir lernten ihn als umgänglichen Kollegen kennen.

Viele sahen ihn lieber gehen als kommen.

Er trat sowohl innerhalb als auch außerhalb unserer Firma engagiert für die Interessen der Kollegen ein.

Er war im Betriebsrat tätig.

Er trat sowohl innerhalb als auch außerhalb unserer Firma engagiert für die Interessen der Arbeitnehmer ein.

Er hat sich gewerkschaftlich engagiert.

Auch bei der Schlussbemerkung, also dem Schlusssatz, müssen Sie als Arbeitgeber genau lesen. Hier kann sich hinter einer harmlosen Formulierung eine versteckte Botschaft verbergen. Wahrheit und Geheim-Code liegen hier manchmal ganz nah beieinander.

Zeugnis-Formulierung ...

... bedeutet:

... Ausscheiden wird mit besonderem Bedauern zur Kenntnis genommen.

Es handelt sich um einen hervorragenden Mitarbeiter. Das Ausscheiden wird tatsächlich sehr bedauert.

Für seinen weiteren Berufsweg wünschen wir Herrn M. weiterhin viel Glück und Erfolg und danken ihm für die jahrelange erfolgreiche Zusammenarbeit.

Es handelt sich ebenfalls um einen guten Mitarbeiter, dessen Ausscheiden bedauert wird.

Sein Ausscheiden erfolgt aus Gründen der innerbetrieblichen Organisation.

Das kann zwar stimmen, meist ist aber gemeint, dass der Arbeitgeber froh ist, diesen Mitarbeiter loszuwerden.

Wir haben uns im gegenseitigen Einvernehmen getrennt.

Dem Mitarbeiter wurde gekündigt, oder ihm wurde nahegelegt, von sich aus zu kündigen, der es ging ein Kündigungsschutzprozess voraus.

Quelle: Mitteilung vom 9.2.2007

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Weitere Informationen im Forum Werner Schell:

Arbeitszeugnis: Anforderungen / Zeugniscode

Zeugniserteilung - formale Anforderungen?

Arbeitszeugnis unangemessen schlecht. Was tun?

Schulbescheinigung / Arbeitszeugnis für SchülerInnen?