CDU
Berlin, den 6. November 2000
Arbeitsgrundlage für die Zuwanderungs-Kommission der CDU Deutschlands
Präambel
Zuwanderungspolitik und Integrationspolitik können nur dem gelingen, der
sich seiner eigenen nationalen und kulturellen Identität gewiss ist. Grundlage für uns
ist ein weltoffener Patriotismus. Die Identität unserer deutschen Nation ist geprägt
durch unsere Verfassungsordnung, durch die gemeinsame Geschichte, Sprache und Kultur.
Unsere Kultur ist sowohl historisch gewachsene Tradition als auch Lebensäußerung des
Menschen der Gegenwart. Wir Deutschen haben auf der Grundlage der europäischen
Zivilisation im Laufe der Geschichte unsere nationale Identität und Kultur entwickelt,
die sich in unserer Sprache und in Künsten, in unseren Sitten und Gebräuchen, in unserem
Verständnis von Recht und Demokratie, von Freiheit und Bürgerpflicht niederschlägt.
Deutschland gehört zur Wertegemeinschaft des christlichen Abendlandes. Wir sind Teil der
europäischen Kulturgemeinschaft.
Als Nation tragen wir gemeinsam Verantwortung für unsere Vergangenheit
und für die Gestaltung unserer Zukunft. Die Gemeinsamkeit unseres kulturellen und
geschichtlichen Erbes und unser gemeinsamer Wille zur Freiheit und Einheit sind Ausdruck
nationaler Identität und Grundlage für das Zusammenwachsen der Menschen in unserem
wiedervereinigten Volk und Staat. Demokratisches Nationalbewusstsein fördert die
Bereitschaft, Pflichten und Verantwortung für das Gemeinwesen wahrzunehmen.
Dabei sind wir uns bewusst, dass unser Gemeinwesen von geistigen
Grundlagen lebt, die nicht selbstverständlich und für alle Zeiten gesichert sind. Es ist
uns besondere Selbstverpflichtung, die christlich geprägten Wertgrundlagen unserer
freiheitlichen Demokratie zu bewahren, zu stärken und weiter zu entwickeln. Dies
unterscheidet uns wesentlich von sozialistischem, nationalistischem und liberalistischem
Denken. Grundlage und Orientierung unseres politischen Handelns sind das christliche
Verständnis vom Menschen und die daraus abgeleiteten Grundwerte Freiheit, Solidarität
und Gerechtigkeit.
Wir treten dabei für das Recht des Einzelnen auf freie Entfaltung der
Person ein. Der freien Entfaltung der Person entspricht die Vielfalt der Meinungen,
Bedürfnisse und Interessen der Bürger. Sie ist Grundlage unserer freiheitlichen
Demokratie. Nur eine freiheitliche, solidarische und gerechte Gesellschaft und ein nach
diesen Grundwerten handelnder Staat werden der Würde des Menschen gerecht. Diese
Überzeugungen sind die Grundlage für das Zusammenleben aller Menschen in der
Bundesrepublik Deutschland, gleich ob sie deutscher oder anderer Nationalität sind, und
deshalb auch Richtschnur für die Ausgestaltung unseres Zuwanderungs- und
Integrationskonzepts.
I.
Zuwanderung findet aus unterschiedlichen Gründen statt. Deutschland ist
attraktiv für Ausländer - zum einen als Wirtschaftsstandort, als Zufluchtsort, aber
auch aufgrund seines Netzes sozialer Sicherheit. Wie kaum ein anderes Land in der Welt hat
Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten Zuwanderer aufgenommen. Die Zahl der hier
lebenden Ausländer hat sich zwischen 1973 (Anwerbestop) bis heute mehr als verdoppelt
(von 3,5 Mio. auf 7,3 Mio.).
Keine Gesellschaft kann unbegrenzte Zuwanderung verkraften, will sie nicht
ihre innere Stabilität und Identität aufs Spiel setzen. Die Bundesrepublik hat deshalb
- wie jedes andere Land, das auch unter einem vergleichbaren Zuwanderungsdruck steht
- , das Recht, die Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen. Die Frage lautet nicht:
Zuwanderung - ja oder nein, sondern: Zuwanderung - weitgehend ungeregelt wie bisher
oder geregelt und begrenzt.
Erforderlich ist eine Gesamtregelung der Zuwanderung. In diese
Gesamtregelung sind alle Gruppen von Zuwanderern einzubeziehen.
II.
Notwendig ist eine vernünftige, die Interessen unseres Landes und der
hier lebenden Menschen berücksichtigende Zuwanderungspolitik. Wir dürfen die Risiken
einer unkontrollierten und ungesteuerten Zuwanderung und die sich daraus für unser
Gemeinwesen ergebenden Probleme und Belastungen nicht übersehen und nicht verschweigen.
Aber wir müssen ebenso deutlich machen, dass Zuwanderung für eine Gesellschaft in
vielfältiger Hinsicht auch eine große Chance der Bereicherung bietet. Nicht nur in
ökonomischer Hinsicht. Und wir müssen den Menschen, die sich - aus welchen Gründen
auch immer - um die Zukunft unseres Landes und natürlich auch um ihr ganz
persönliches Lebensschicksal Sorgen machen, übertriebene Ängste vor Zuwanderung nehmen.
Mit einem umfassendem Zuwanderungskonzept allein ist es nicht getan.
Voraussetzung ist über das hinaus, was heute bereits stattfindet, eine umfassende
Integrationspolitik. Einfach nur mehr oder andere Zuwanderung zuzulassen, ohne sich den
damit einhergehenden Integrationsfragen und -problemen zu stellen, wäre
unverantwortlich. Und zwar unverantwortlich nicht nur gegenüber den Bürgern unseres
Landes, sondern auch unverantwortlich gegenüber den Zuwanderern. Integrationsfähigkeit
muss auch ein Maßstab für den Umfang für Zuwanderung sein.
III.
Die Regelung der Zuwanderung unterliegt in Teilen völker- und
europarechtlichen Vorgaben, zum Beispiel der Genfer Flüchtlingskonvention. Deutschland
will auch in Zukunft die Zuwanderung aus humanitären Gründen ermöglichen und steht
uneingeschränkt zu seinen entsprechenden Verpflichtungen. Deren Ausgestaltung darf -
jedenfalls so lange es eine gerechte europäische Lastenverteilung nicht gibt -
jedoch nicht zum Verlust eigener nationaler Gestaltungsmöglichkeiten führen. Soweit
Zuwanderung gesteuert werden kann, hat sich diese in erheblichem Maße an legitimen
wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Eigeninteressen zu orientieren.
Wenn unsere Wirtschaft in verschiedenen Branchen und sogar in
Schlüsselpositionen ihren Bedarf an qualifizierten Fachkräften weder aus dem Reservoir
hiesiger Arbeitnehmer noch durch die Einstellung von Arbeitnehmern aus den EU-Ländern
decken kann und wenn trotz erhöhter Ausbildungsleistungen der Betriebe und verstärkter
Umschulungs- und Qualifizierungsanstrengungen der Arbeitsverwaltung freie Arbeitsplätze
nicht besetzt werden können, dann muss dies negative Folgen für die wirtschaftliche
Entwicklung unseres Landes haben. Eine gesteuerte Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte
liegt daher durchaus im Interesse unserer Volkswirtschaft und damit des gesamten Landes.
Gerade zur Sicherung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, hoher
Innovationskraft und wirtschaftlicher Dynamik muss Deutschland offen sein für
ausländische Fachkräfte, Unternehmer und Wissenschaftler. Weltoffenheit ist
Voraussetzung für herausragende Leistungen in allen Bereichen, nicht nur im Sport.
Wenn wir in Zukunft bei dem weltweiten Wettbewerb um die "besten
Köpfe"; erfolgreich sein wollen, kann ein halbherziges, unschlüssiges Sonder- oder
Sofortprogramm wie die Green-Card-Initiative unserem Land eher schaden als nutzen. Wer
"die Besten" gewinnen will, muss sie - und ihre Familien - mit offenen
Armen und ohne Ressentiments aufnehmen und ihnen in der Bundesrepublik eine dauerhafte,
attraktive Arbeits- aber auch Lebensperspektive bieten.
Daneben ist auch zu prüfen, ob und wieweit auch durch gesteuerte
Zuwanderung ein Beitrag zur Lösung sich abzeichnender demografischer Probleme geleistet
werden kann.
Zuwanderung aus legitimen nationalen Interessen und Zuwanderung aus
humanitären Gründen müssen in einer vernünftigen Balance gehalten werden.
Es geht nicht um eine Politik des Entweder - oder. Es geht nicht um
die Frage, ob unser Land Menschen aus humanitären Gründen oder aus eigenen,
wirtschaftlichen Motiven aufnehmen soll. Es geht um ein den Interessen unseres Landes
dienendes und die humanitären Interessen der Zuwanderer berücksichtigendes, ausgewogenes
Verhältnis der verschiedenen Zuwanderungstatbestände und -gründe.
IV.
Jedes Staatswesen und jede Gesellschaft muss auf ein bestimmtes
gemeinsames Fundament, ein gegenseitiges Vertrauen und ein Zusammengehörigkeitsgefühl
achten. Zu diesem Fundament zählt auch die Akzeptanz eines gemeinsamen Grundwertekanons.
Anders kann ein Gemeinwesen mit unterschiedlichsten individuellen Lebensvorstellungen
nicht stabil bleiben. Ohne Loyalität gegenüber den grundlegenden Wertvorstellungen des
Aufnahmestaates und entsprechendem gemeinsamen Identitätsbewusstsein kann unser
Gemeinwesen weder seine Aufgaben erfüllen noch seine Bürger für das Gemeinwohl aller in
Pflicht nehmen.
Integration erfordert deshalb, neben dem Erlernen der deutschen Sprache
sich für unsere Staats- und Verfassungsordnung klar zu entscheiden und sich in unsere
sozialen und kulturellen Lebensverhältnisse einzuordnen. Dies bedeutet, dass die
Werteordnung unserer christlich-abendländischen Kultur, die vom Christentum, Judentum,
antiker Philosophie, Humanismus, römischen Recht und der Aufklärung geprägt wurde, in
Deutschland akzeptiert wird. Das heißt nicht Aufgabe der eigenen kulturellen und
religiösen Prägung, aber Bejahung und Einordnung in den bei uns für das Zusammenleben
geltenden Werte- und Ordnungsrahmen.
Integration in diesem Sinne ist weder einseitige Assimilation, noch
unverbundenes Nebeneinander auf Dauer. Multikulturalismus und Parallelgesellschaften sind
kein Zukunftsmodell. Unser Ziel muss eine Kultur der Toleranz und des Miteinander sein
- auf dem Boden unserer Verfassungswerte und im Bewusstsein der eigenen Identität.
In diesem Sinne ist es zu verstehen, wenn die Beachtung dieser Werte als Leitkultur in
Deutschland bezeichnet wird.
Die Chance, dass Zuwanderung dem Wohle unseres Landes dient, zu nutzen und
die Risiken einer unzureichenden Integration zu minimieren, setzt eine konsequente
Integrationspolitik voraus.
Bessere und schnellere Integration der rechtmäßig und auf Dauer in
Deutschland lebenden Migranten verlangt zunächst und vor allem entsprechende
Sprachkenntnisse. Nur wer hinreichend gut Deutsch kann, hat auf dem deutschen Arbeitsmarkt
und in der deutschen Gesellschaft eine Chance. Das Vorhandensein guter deutscher
Sprachkenntnisse sollte sich als "Bonus" auswirken, etwa bei der Entscheidung
über einen Zuwanderungsantrag oder auch sonst bei der Erteilung einer Arbeitserlaubnis
oder eines dauerhaften Aufenthaltstitels. Auf der anderen Seite muss es möglich sein,
Zuwanderer jedenfalls dann, wenn sie etwa auf öffentliche Leistungen angewiesen sind, zur
Teilnahme an Integrationskursen und hier vor allem Sprachkursen zu verpflichten. Zwar gibt
es bereits eine ganze Reihe von Angeboten zur Sprachförderung. Eine Verpflichtung, diese
Angebote anzunehmen, besteht jedoch oftmals nicht. Konkrete Verpflichtungen, einhergehend
mit einem System von Anreizen und Sanktionen, können jedoch dazu beitragen, dass
bleibeberechtigte Ausländer möglichst rasch die deutsche Sprache erlernen und dadurch
die Grundlage für eine gelungene Integration schaffen.
Ausländer, die berechtigterweise einreisen und einen Daueraufenthalt
erlangen wollen, sollen an einem Eingliederungsprogramm teilnehmen. Dieses Programm soll
insbesondere Deutsch, die Grundzüge der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, der
Geschichte und Kultur unseres Landes sowie gesellschaftliche und berufliche Orientierung
umfassen. Entsprechende frühzeitige Bemühungen können Separierungstendenzen und damit
die Bildung von Parallelgesellschaften vermeiden helfen.
V.
Der grundgesetzlich verbürgte Familiennachzug wird nicht in Frage
gestellt. Durch Gesetz muss jedoch Missbrauch ausgeschlossen und dafür Sorge getragen
werden, dass nachziehende Familienangehörige bereit und vor allem Hinblick auf ihre
Sprachkenntnisse auch in der Lage sind, sich zu integrieren.
Vor allem unter Integrationsgesichtspunkten muss das Nachzugsalter für
Kinder deutlich gesenkt werden. Die Entscheidung der hier lebenden Eltern über den
Nachzug ihres noch im Heimatland lebenden Kindes muss möglichst früh getroffen werden.
Spät einreisende Jugendliche haben kaum eine Chance, einen Schulabschluss und damit den
Einstieg in eine Berufsausbildung zu schaffen.
VI.
Ungeregelte Zuwanderung findet vor allem über das Asylgrundrecht statt.
90 % der Asylbewerber können sich letztlich nicht auf "politische" Verfolgung
berufen. Gleichwohl bleiben die meisten der abgelehnten Asylbewerber - aus
vielfältigen Gründen -auf Dauer in unserem Land.
Die Diskussion über ein Gesamtkonzept für eine zeitgemäße Ausländer-
und Zuwanderungspolitik muss das Asylrecht deshalb einbeziehen. Wir müssen vorurteilsfrei
auch über eine Reform des Asylrechts diskutieren. Der Schutz von politischen
Flüchtlingen, wie wir ihn auch weiterhin garantieren wollen, kann nur dann und auf Dauer
die notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung finden, wenn das Asylrecht wirklich nur den
tatsächlich politisch Verfolgten zugute kommt.
Wir wollen, dass das Asylrecht gewährleistet bleibt. Aber wer es auf
Dauer für die wirklich politisch Verfolgten erhalten will, muss bereit sein, es so zu
reformieren, dass Missbrauch verhindert werden kann. Es sollte unser vorrangiges Ziel
sein, den Asylmissbrauch zu bekämpfen, die Verwaltungs- und Gerichtsverfahren so zu
beschleunigen, dass sie innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden können, und
Abschiebehindernisse zu beseitigen.
Wir treten für eine Harmonisierung des europäischen Asylrechts ein - bei
Freizügigkeit innerhalb Europas und Sicherung seiner Außengrenzen macht eine nationale
Asylpolitik zunehmend keinen Sinn mehr. Die Umwandlung des Asylgrundrechts in eine
institutionelle Garantie darf im Hinblick auf die europäische Einigung und europäische
Harmonisierung auch des Rechts kein politisches Tabu bleiben. Es ist eine Illusion zu
glauben, eine europäische Harmonisierung des Asylrechts bzw. der Asylpolitik würde
ausschließlich auf dem deutschen Rechtsniveau stattfinden.
VII.
Bürgerkriegsflüchtlinge können kaum einer starren Quote unterworfen
werden. Angst und Schrecken - erinnert sei nur an die Bilder des Flüchtlingselends
im Kosovo - lassen sich schwerlich in Quoten fassen. Die Zahl aufgenommener
Bürgerkriegsflüchtlinge kann jedoch die übrige Zuwanderung nicht unberührt lassen.
Sobald die Bürgerkriegsflüchtlinge wieder in ihre Heimat zurückkehren
können, sollen sie grundsätzlich auch gehen. Bürgerkriegsflüchtlinge haben keinen
Anspruch auf Daueraufenthalt in Deutschland. Bei der Rückführung sollte jedoch flexibel
und differenziert vorgegangen werden.
Ungelöst ist unter dem Stichpunkt "Lastenverteilung" auch eine
EU-weite, gerechte Verteilung von Bürgerkriegsflüchtlingen. Die "Lasten" von
Bürgerkriegsflüchtlingen müssen auf alle EU-Länder gerecht verteilt werden. Gleiches
gilt für den Zuzug von Asylsuchenden. Es darf nicht sein, dass ein einzelnes Land die
Hauptlast trägt. Das unterhöhlt die Akzeptanz für solche Hilfen in der Bevölkerung.
VIII.
Die Freizügigkeit der Unionsbürger gehört zu den konstitutiven
Freiheiten der Europäischen Union. Beschränkungen durch Quoten oder andere
Steuerungsmaßnahmen verbieten sich deshalb.
Im Hinblick auf die künftige Freizügigkeit sollten Zuwanderungsanträge
aus den Staaten, die demnächst der EU beitreten, Vorrang haben vor Zuwanderungsanträgen
aus anderen Nicht-EU-Staaten.
IX.
Der Kampf gegen die illegale Einreise und international operierende
Schleuserbanden, die z.T. mit unvorstellbar grausamen Methoden arbeiten, muss insbesondere
an den EU-Außengrenzen intensiviert werden. Der Bundesgrenzschutz muss für die
Erfüllung dieser wichtigen Aufgaben personell und technisch bestens ausgestattet sein.
X.
Aufgabe der Kommission wird sein, auf der Grundlage der vorstehenden
Leitsätze ein konkretes und geschlossenes Zuwanderungskonzept zu erarbeiten. Dabei werden
insbesondere folgende Fragen zu diskutieren sein:
Welcher Umfang an Zuwanderung ist mit Blick auf die beteiligten Interessen
vertretbar?
Welche Bedeutung kommt der Zuwanderung mit Blick auf die sich abzeichnende
demografische Entwicklung zu?
Wie wird das Verhältnis zwischen einzelnen Zuwanderungsgruppen bestimmt?
Welche Instrumente zur Zuwanderungsregelung und -begrenzung stehen zur
Verfügung?
Welche Möglichkeiten zur Bekämpfung des Asylmissbrauchs können über
das bestehende Recht hinaus zur Verfügung gestellt werden?
Wie ist ein Integrationskonzept zu gestalten?
Welche Möglichkeiten bestehen, illegale Zuwanderung wirksamer zu
bekämpfen und wie soll auch unter humanitären Gesichtspunkten mit den Menschen
umgegangen werden, die aufgrund illegaler Einreise in Deutschland leben?
Quelle: http://www.cdu.de
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