Islam als Religion nicht mit Fundamentalismus und Gewalt gleichsetzen
Der Islam als Religion in seinen vielen Facetten und unterschiedlichen
kulturellen Traditionen darf nicht gleichgesetzt werden mit Fundamentalismus und
terroristischer Gewalt. Anderseits können die derzeit weltweit erkennbaren Aktivitäten
dieser Art auch nicht übersehen werden. Dies erklärt die Regierung in der Antwort
(14/4530) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU (14/2301) zum Islam in Deutschland.
Eine Assimilierung der Zuwanderer wird laut Antwort von keiner Seite ernsthaft in Betracht
gezogen. Die hier lebenden Muslime müssten ihre kulturelle und religiöse Identität
nicht preisgeben.
Allerdings sei von ihnen "zu verlangen, dass sie sich in die Strukturen eines
demokratischen Rechtstaats einfügen, das Grundgesetz uneingeschränkt bejahen,
insbesondere die Trennung von Staat und Religion anerkennen und keine Parallelgesellschaft
oder Ghettobildung anstreben".
Zu den angegebenen "etwa 2,8 bis 3,2 Millionen" in Deutschland lebenden Muslime
von denen "etwa 370.000 bis 450.000 deutsche Staatsangehörige" seien,
erläutert die Regierung, die Zahl könne nur aufgrund von Annäherungswerten und
Herkunftsländern geschätzt werden, da die Religionszugehörigkeit statistisch unter dem
Begriff "verschiedene" erfasst sei.
Im Hinblick auf Artikel 4 des Grundgesetzes könne auch bei anderen Fragen zur Religion
oder bei kulturellen Angelegenheiten wegen der Zuständigkeit der Länder nur bedingt oder
im Detail geantwortet werden.
Eingegangen wird dabei auf Regelungen beim Unterricht, bei der Gebetsausübung, beim
Tragen des Tschador in Schulen und bei der sarglosen Erdbestattung.
Dargelegt werden auch die Regelungen des Konflikts bei der Schlachtung von Tieren nach
islamischen Recht mit dem Tierschutzgesetz.
Da kulturelle Aktivitäten von Muslimen vor allem auf kommunaler Ebene stattfänden, habe
man in der Antwort den Äußerungen des Deutschen Städtetages entsprechend Raum gegeben.
Ausführlich beschäftigt sich die Antwort auch mit den Aktivitäten der Islamisten, die
den "politischen und gesellschaftlichen Anspruch des Islam" betonen und davon
ausgehen, dass mit der Scharia "eine alle Lebensbereiche umfassende islamische
Gesellschaftsordnung vorgegeben" sei, die es "überall zu verwirklichen"
gelte.
Mit 31.300 Mitgliedern in 21 Vereinen sei dies eine Minderheit von 1,2 Prozent zur
Gesamtheit der in Deutschland lebenden Muslime.
Die Regierung betont dazu, die islamische Glaubensgemeinschaft könne nicht als
monolithischer Block mit einer einheitlichen Lehrmeinung zu religiösen und weltlichen
Fragen betrachtet werden.
Entsprechend unterschiedlich seien die Positionen zwischen radikalen Islamisten und
Anhängern der klassischen islamischen Lehre.
Letztere spreche von der Zweiteilung der Welt in ein "Haus des Islam" und ein
"Haus des Krieges". Danach könne ein nicht-islamisches Land zeitweilig zum
"Haus des Vertrags" erklärt werden, was dem klassischen Rechtssystem eine
grundsätzliche Anerkennung nicht-islamischer Rechtsordnungen eröffne.
Analog zu den unterschiedlichen Auffassungen des Islams in Deutschland und weltweit sind
in der Antwort auch Positionen zur Rolle und Gleichstellung der Frau im Islam sowie
öffentliche Äußerungen gegenüber Israel, den USA und anderen Staaten detailliert
dargelegt.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages vom 21.11.2000
Werner Schell
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