Deutscher Bundestag Drucksache 14/2301 14. Wahlperiode 01. 12. 99
Große Anfrage
der Abgeordneten Dr. Jürgen Rüttgers, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Wolfgang
Zeitlmann, Peter Altmaier, Günter Baumann, Meinrad Belle, Hans-Dirk Bierling, Dr.
Joseph-Theodor Blank, Dr. Norbert Blüm, Sylvia Bonitz, Wolfgang Bosbach, Monika
Brudlewsky, Hartmut Büttner (Schönebeck), Rainer Eppelmann, Norbert Geis, Dr. Heiner
Geißler, Hermann Gröhe, Ursula Heinen, Martin Hohmann, Hubert Hüppe, Volker Kauder,
Eckart von Klaeden, Hartmut Koschyk, Karl Lamers, Dr. Norbert Lammert, Bernd Neumann
(Bremen), Anton Pfeifer, Beatrix Philipp, Ruprecht Polenz, Hans-Peter Repnik, Norbert
Röttgen, Dr. Klaus Rose, Dietmar Schlee, Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. Erika Schuchardt,
Clemens Schwalbe, Dr. Christian Schwarz-Schilling, Carl-Dieter Spranger, Dr. Wolfgang
Freiherr von Stetten, Matthäus Strebl, Dr. Rita Süssmuth, Dr. Susanne Tiemann, Dr.
Hans-Peter Uhl, Hans-Otto Wilhelm (Mainz) und der Fraktion der CDU/CSU
Islam in Deutschland
Für die Integration der dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland
lebenden Ausländer sind die Fragen von Kultur und Religion von zentraler Bedeutung. Circa
3 Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürger muslimischen Glaubens leben derzeit in
Deutschland. Von den in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland heimisch gewordenen
Ausländern ist ein großer Teil muslimischen Glaubens.
Die Frage nach dem Islam in Deutschland ist darum eine der Kernfragen
einer modernen Integrationspolitik.
Das Miteinander von dauerhaft in Deutschland lebenden muslimischen
Ausländern, eingebürgerten und deutschen Muslimen auf der einen und der einheimischen,
christlich geprägten Bevölkerung auf der anderen Seite ist oft noch von Unkenntnis und
gegenseitigem Unverständnis geprägt.
Politik und Gesellschaft sind gefordert, der Gefahr entgegenzuwirken, dass
das für die Gesellschaft eigentlich stabilisierende Moment der religiösen Bindung der
Bürger von Extremisten verschiedenster Couleur zu einem Mittel gesellschaftlicher
Desintegration; Abkapselung in einer selbstbezogenen religiösen Identität
einerseits, Abwehr alles vermeintlich Fremden andererseits umfunktioniert wird.
Die Fraktion der CDU/CSU hat bereits in ihrem Antrag Integration und
Toleranz (Drucksache 14/534 v. 16. März 1999) ein zusammenhängendes Konzept für
die Integration der dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländer
angemahnt und in diesem Kontext auf die Bedeutung der Fragen von Kultur und Religion hingewiesen. Die Forderung nach Herstellung der
Voraussetzungen für einen der staatlichen Schulaufsicht unterliegenden islamischen
Religionsunterricht ist in der Öffentlichkeit auf große Resonanz gestoßen (Drucksache
14/2301 - 2 - Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode). Sie wird von
den muslimischen Verbänden ebenso unterstützt, wie von den großen christlichen Kirchen.
Am 15. Juni 1999 hat die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag eine
Anhörung mit führenden Vertretern islamischer Verbände und von Ausländerorganisationen
überwiegend muslimischer Mitgliederschaft zum Thema "Islam in Deutschland" veranstaltet.
Auf der Grundlage dieser Anhörung ergeben sich eine Reihe von Fragen zur
Lebenssituation der Mitbürgerinnen und Mitbürger muslimischen Glaubens in Deutschland
und zum Verhältnis der muslimischen Organisationen und Religionsgemeinschaften zum
deutschen Staat.
Die Klärung dieser Fragen kann eine Grundlage für die notwendige
gesellschaftliche Debatte über die Rolle des Islams in Deutschland schaffen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
I. Statistische Ausgangslage
1. Wie viele Einwohner muslimischen Glaubens leben derzeit in der
Bundesrepublik Deutschland?
a) Wie viele davon sind deutsche Staatsangehörige?
b) Seit wann gibt es in Deutschland Anhänger der islamischen
Glaubensgemeinschaft, und wie hat sich deren Anzahl entwickelt?
c) Wie viele Übertritte zum Islam und wie viele Übertritte von Muslimen
zu den christlichen Kirchen gibt es pro Jahr in Deutschland?
d) Aus welchen auswärtigen Staaten leben Staatsangehörige muslimischen
Glaubens in Deutschland und jeweils in welcher Anzahl?
e) Wie viele davon sind zugleich deutsche Staatsangehörige?
2. Welche islamischen Glaubensrichtungen sind in Deutschland vertreten?
a) Wie viele Mitglieder zählen die jeweiligen Richtungen weltweit?
b) Wie viele Mitglieder zählen die jeweiligen Richtungen in Deutschland?
3. In welchen Organisationen, Religionsgemeinschaften und
Dachorganisationen organisieren sich die Muslime in Deutschland?
a) Seit wann existieren in Deutschland muslimische Religionsgemeinschaften
und Verbände?
b) Für wie viele Mitglieder können die Organisationen jeweils sprechen?
c) Welche Einflußverhältnisse bestehen zwischen den islamischen
Religionsgemeinschaften und Verbänden in Deutschland?
4. Wie viele Mitbürgerinnen und Mitbürger muslimischen Glaubens arbeiten
derzeit in der Bundesverwaltung und in der Bundeswehr für den deutschen Staat?
II. Religionsausübung
5. Wie viele islamische Gotteshäuser und Moscheen gibt es derzeit in
Deutschland? (Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 3 - Drucksache 14/2301).
a) Gibt es statistische Angaben oder Schätzungen über die
durchschnittliche Zahl der Besucher islamischer Gottesdienste in Deutschland?
b) In welchen Sprachen wird der islamische Gottesdienst abgehalten?
c) Welche Organisationen sind Träger dieser Veranstaltungen?
d) Aus welchen finanziellen Quellen wird der Moscheebau in Deutschland
finanziert?
6. Wie viele islamische Vorbeter gibt es derzeit in Deutschland?
a) Aus welchen Herkunftsländern stammen diese?
b) In welchem Umfang verfügen diese über eine theologische Ausbildung?
c) Aus welchen finanziellen Quellen werden die in Deutschland tätigen
islamischen Vorbeter bezahlt?
d) In welchem Umfang und in welchen Grenzen ist der islamische Gebetsruf
nach deutschem Recht zulässig?
e) Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Rechtslage und
die tatsächliche Praxis in Bezug auf den islamischen Gebetsruf in den europäischen
Nachbarstaaten dar?
7. Welche religiösen Feiertage sind für die in Deutschland lebenden
islamischen Religionsgemeinschaften von Bedeutung?
a) Inwieweit wird hierauf in den öffentlichen Schulen Rücksicht
genommen?
b) Inwieweit wird hierauf auch unter Berücksichtigung der
arbeitsrechtlichen und arbeitsvertraglichen Regelungen in den Betrieben Rücksicht
genommen?
c) Inwieweit wird hierauf in der öffentlichen Verwaltung und in der
Bundeswehr Rücksicht genommen?
d) Wie stellt sich die Rechtslage und die tatsächliche Praxis in Bezug
auf islamische Feiertage in den europäischen Nachbarstaaten und in den
Hauptherkunftsländern der zugewanderten Muslime dar?
8. Welche besonderen Voraussetzungen sind bei der Beerdigung nach
muslimischen Ritus zu beachten?
a) Wieviel Prozent der in Deutschland versterbenden Einwohner muslimischen
Glaubens werden zur Beisetzung in deren frühere Heimatländer übergeführt?
b) Welche friedhofsrechtlichen Bestimmungen stehen einer muslimischen
Bestattung entgegen?
c) Wie ist die verfassungsrechtliche Werteabwägung zwischen den
friedhofsrechtlichen Bestimmungen und dem Grundrecht der Glaubensfreiheit zu lösen?
d) Wie stellt sich die Rechtslage in Bezug auf die Bestattung nach
muslimischem Ritus in den europäischen Nachbarstaaten dar?
9. Wie beurteilt die Bundesregierung das religiös motivierte Tragen eines
Kopftuchs nach der deutschen Rechtsordnung?
a) Handelt es sich beim Tragen eines Kopftuchs oder eines Tschadors um ein
religiöses Gebot des Islam? (Drucksache 14/2301 - 4 - Deutscher
Bundestag - 14. Wahlperiode).
b) Gibt es hierzu innerhalb der muslimischen Gemeinschaft unterschiedliche
Auffassungen in unterschiedlichen Herkunftsländern und Religionsschulen?
c) Ist das Tragen eines Kopftuchs oder eines Tschadors nach islamischem
Verständnis Ausdruck einer Ungleichbehandlung der Frau oder ist es freie Glaubenspraxis?
d) Ist das religiös motivierte Tragen eines Kopftuchs oder Tschadors in
der Öffentlichkeit oder in Schulen, Universitäten und öffentlichen Gebäuden in
Deutschland als Teil der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der
Religionsausübungsfreiheit geschützt?
e) Gelten insofern andere Regeln in besonderen Treueverhältnissen zum
religiös-weltanschaulich neutralen Staat?
f) Wie ist die Rechtslage nach der Rechtsprechung der Obergerichte im
Vergleich zu religiös motivierten Bekleidungsgewohnheiten anderer Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften zu beurteilen?
g) Wie ist die Rechtslage und die tatsächliche Praxis in den
europäischen Nachbarstaaten und den Hauptherkunftsländern der zugewanderten Muslime?
10. Welche religiösen Anforderungen an die Schlachtung von Tieren
bestehen nach islamischen Regeln?
a) Inwiefern sind diese Regeln innerhalb der muslimischen Gemeinschaft
allgemein anerkannt oder umstritten?
b) Verursacht aus tiermedizinischer Sicht eine den islamischen Regeln
entsprechende Schlachtung dem zu schlachtenden Tier unnötige Schmerzen?
c) Widerspricht die Halal-Schlachtung nach muslimischem Ritus den
Anforderungen des deutschen Tierschutzgesetzes?
d) Wie stellt sich die Rechtslage im Vergleich zu den rituellen
Anforderungen anderer Religionsgemeinschaften dar?
e) Wie ist der Wertkonflikt zwischen Tierschutz und Glaubensfreiheit nach
dem Grundgesetz zu lösen?
III.Verhältnis zum deutschen Staat
11. In welchen Rechtsformen tritt die Gemeinschaft der Muslime auf der
Ebene des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder dem
deutschen Staat gegenüber?
a) Welche muslimischen Organisationen haben die Rechtsfähigkeit nach den
Vorschriften des bürgerlichen Rechts im Sinne des Artikels 140 GG i.V.m. Artikel 137 Abs.
4 WRV erworben?
b) Welche islamischen Organisationen sind als Religionsgemeinschaften
anerkannt?
c) Welchen islamischen Organisationen sind im Sinne des Artikels 140 GG
i.V.m. Artikel 137 Abs. 5 Satz 2 WRV die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen
Rechts gewährt worden?
d) In welchen Fällen sind entsprechende Anträge gestellt worden?
e) Welche Hindernisse stehen der Verleihung des Körperschaftsstatus
entgegen? (Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 5 - Drucksache 14/2301).
f) Wie ist die Situation im Vergleich mit anderen Religionsgemeinschaften
in Deutschland zu beurteilen?
12. In welchen Formen fördert der Staat die islamischen
Religionsgemeinschaften in Deutschland?
a) Sind Spenden und Mitgliedsbeiträge an islamische
Religionsgemeinschaften steuerrechtlich in vergleichbarer Weise begünstigt wie
entsprechende Zahlungen an die christlichen Kirchen?
b) In welchem Umfang werden islamische Religionsgemeinschaften durch
steuerfinanzierte Kulturförderung begünstigt?
c) In welchem Umfang werden von islamischen Religionsgemeinschaften in
Deutschland in freier Trägerschaft Krankenhäuser, Altenheime, Kindergärten und Schulen
betrieben?
d) In welchem Umfang werden die von islamischen Religionsgemeinschaften
wahrgenommenen karitativen Aufgaben durch staatliche Leistungen unterstützt?
13. In welchen Ländern findet in Deutschland ein islamischer
Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen statt?
a) Wie viele Kinder aus muslimischen Elternhäusern besuchen derzeit die
öffentlichen Schulen in Deutschland?
b) Wie viele von diesen besuchen eine unabhängig vom Erziehungsauftrag
der Schule privat veranstaltete religiöse Unterweisung in sog. Koran-Schulen?
c) In welchen Sprachen wird diese private religiöse Unterweisung erteilt?
d) In welchen Bundesländern findet im oder im Zusammenhang mit dem
muttersprachlichen Unterricht eine religionskundliche islamische Unterweisung statt, die
nicht Religionsunterricht im Sinne des Artikels 7 Abs. 3 GG ist?
e) In welchen Sprachen wird diese religionskundliche islamische
Unterweisung erteilt?
f) In welchen Bundesländern liegen Anträge islamischer
Religionsgemeinschaften auf Erteilung eines islamischen Religionsunterrichts als
ordentliches Lehrfach in den öffentlichen Schulen entsprechend Artikel 7 Abs. 3 GG vor?
g) In welcher Sprache soll der von diesen beantragten Religionsunterricht
erteilt werden?
h) In welchen Bundesländern sind entsprechende Modellprojekte in Angriff
genommen worden?
i) Welches sind die Hauptprobleme, die der Veranstaltung eines Artikel 7
Abs. 3 GG entsprechenden islamischen Religionsunterrichts entgegenstehen, und welche
Anstrengungen werden gegenwärtig unternommen, um diese auszuräumen?
14. Wie viele Lehrstühle für islamische Theologie und Islamkunde gibt es
an deutschen Hochschulen?
a) Im Rahmen welcher Studiengänge können Lehrer für islamischen
Religionsunterricht an deutschen Hochschulen ausgebildet werden? (Drucksache 14/2301
- 6 - Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode):
b) Welche sonstigen mit öffentlichen Mitteln geförderten
Forschungseinrichtungen und Institute beschäftigen sich mit Fragen des Islams in
Deutschland?
c) Von welchen Einrichtungen könnten in einer Übergangszeit für einen
islamischen Religionsunterricht qualifizierte Pädagogen gewonnen werden?
d) In welchen deutschen Universitäten gibt es Pläne zur Einrichtung oder
Erweiterung von Lehrstühlen für islamische Theologie?
e) Gibt es Angebote auswärtiger Staaten oder ausländischer
Organisationen zur Kofinanzierung entsprechender Lehrstühle?
15. Findet eine Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 141 WRV entsprechende
Anstaltsseelsorge durch muslimische Religionsgemeinschaften in Deutschland statt?
a) Welche Bemühungen sind unternommen worden, um für die
Bundeswehrangehörigen muslimischen Glaubens eine der Militärseelsorge durch die
christlichen Kirchen entsprechende geistliche Betreuung zu gewährleisten?
b) In welchen Bundesländern gibt es für die im Rahmen der
Untersuchungshaft oder des Strafvollzugs in den Justizvollzugsanstalten eine entsprechende
seelsorgerische Betreuung für Muslime?
c) In welchen Bundesländern gibt es in Krankenhäusern und Altenheimen
eine seelsorgerische Betreuung für Muslime?
16. Wie wird der muslimische Bevölkerungsanteil in Deutschland in den
deutschen Medien berücksichtigt?
a) In welchem Umfang werden deutschsprachige Medien von Mitbürgerinnen
und Mitbürgern islamischen Glaubens genutzt?
b) Gibt es deutschsprachige Printmedien, die sich überwiegend an
Mitbürgerinnen und Mitbürger muslimischen Glaubens wenden, und in welcher Auflage
erscheinen diese?
c) Gibt es im Programmschema der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
und der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme Sendeplätze, in denen Glaubensinhalte der
muslimischen Religionsgemeinschaften für ein Publikum in Deutschland vermittelt werden
können?
d) Wird der muslimische Bevölkerungsanteil in Deutschland in den
Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der privaten Rundfunkanbieter
berücksichtigt?
e) In welchen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind Vertreter der
islamischen Religionsgemeinschaften in den Rundfunkräten vertreten?
17. Wie nimmt der muslimische Bevölkerungsanteil am kulturellen Leben in
Deutschland teil?
a) Gibt es eigenständige muslimische kulturelle Aktivitäten in den
unterschiedlichen kulturellen Bereichen wie Musik, Theater, Literatur usw., oder nehmen
Muslime in Deutschland überwiegend am allgemeinen kulturellen Leben in Deutschland teil?
b) Welche eigenständigen kulturellen Aktivitäten der Muslime werden von
den Kommunen, den Ländern oder dem Bund gefördert? (Deutscher Bundestag - 14.
Wahlperiode - 7 - Drucksache 14/2301).
IV. Fundamentalismus und Extremismus
18. Welche Erkenntnisse liegen den Sicherheitsbehörden über
fundamentalistische und extremistische Bestrebungen islamistischer Organisationen oder
Personen vor?
a) Welche ausländischen extremistischen oder fundamentalistischen
Organisationen mit islamistischem Hintergrund sind in Deutschland aktiv?
b) Richtet sich die extremistische oder fundamentalistische Betätigung
ausländischer Organisationen mit islamischem Hintergrund gegen die Bundesrepublik
Deutschland und ihre Verfassungsorgane, oder bezieht sie sich auf die Verhältnisse im
Herkunftsland der Organisationen?
c) Sind bei den Sicherheitsbehörden zur Auswertung mit Sprache und Kultur
ausländischer extremistischer Organisationen vertraute Personen beschäftigt?
d) Welche inländischen extremistischen oder fundamentalistischen
Organisationen mit islamistischem Hintergrund sind in Deutschland aktiv?
e) Wie viele Personen sind in inländischen oder ausländischen
extremistischen oder fundamentalistischen Organisationen mit islamischem Hintergrund in
Deutschland aktiv?
f) Wie beurteilt die Bundesregierung sozialwissenschaftliche Studien, die
eine signifikante Zunahme fundamentalistischer und extremistischer Einstellungen unter
Jugendlichen aus islamischen Elternhäusern diagnostizieren?
g) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil derjenigen Muslime in
Deutschland, die keinerlei fundamentalistischen oder extremistischen Einstellungen
zuneigen?
19. Kommt es auf deutschem Boden zu kriminellen Handlungen extremistischer
oder fundamentalistischer muslimischer Organisationen?
a) Welche kriminellen Handlungen extremistischer oder fundamentalistischer
Organisationen gegen in Deutschland lebende Muslime sind bekannt geworden?
b) Welche kriminellen Handlungen gegen sonstige deutsche Staatsangehörige
oder Einwohner sind bekannt geworden?
20. Welche Erkenntnisse liegen über die Akzeptanz der geltenden Rechts-
und Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland durch islamische Organisationen vor?
a) Liegen von den wesentlichen islamischen Vereinigungen und
Dachorganisationen Bekenntnisse zum Vorrang der Rechts- und Verfassungsordnung der
Bundesrepublik Deutschland gegenüber religiös begründeten Ordnungsvorstellungen vor?
b) In Bezug auf welche Organisationen liegen tatsächliche Anhaltspunkte
für eine Infragestellung oder aktive Bekämpfung der Rechts- und Verfassungsordnung der
Bundesrepublik Deutschland vor, und welche Organisationen werden aufgrund dessen vom
Verfassungsschutz beobachtet?
c) Ist dem Islam eine Unterscheidung von weltlicher Rechtsordnung und
religiös begründeter Ordnungsvorstellung bekannt? (Drucksache 14/2301 - 8
- Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode).
d) Existieren insofern Unterschiede innerhalb der islamischen
Glaubensgemeinschaft?
e) Unterscheidet sich die Haltung des Islam zum weltlichen Recht in
islamisch geprägten Staaten und solchen Staaten, in denen Muslime in einer
Minderheitssituation leben?
V. Äußere Aspekte
21. Welche Erkenntnisse liegen über eine eventuelle Verflechtung oder
Finanzierung in Deutschland tätiger muslimischer Organisationen durch ausländische
Organisationen oder Gruppen vor?
a) Welche auswärtigen Staaten beteiligen sich an der finanziellen
Unterstützung der muslimischen Organisationen in Deutschland?
b) Welche ausländischen staatlichen Organe und Organisationen üben
Einfluss auf muslimische Organisationen in Deutschland?
c) Welche nicht-staatlichen ausländischen Organisationen beteiligen sich
an der finanziellen Unterstützung der muslimischen Organisationen in Deutschland?
d) Bezüglich welcher in Deutschland ansässigen muslimischen
Organisationen ist von einem beherrschenden Einfluss nicht-staatlicher ausländischer
Mutterorganisationen auszugehen?
e) Handelt es sich bei den nicht-staatlichen ausländischen Organisationen
um solche, die im Herkunftsland zugelassen oder verboten sind?
22. Welche Haltung nehmen die in Deutschland aktiven islamischen
Organisationen oder Dachorganisationen zur Religionsfreiheit im Allgemeinen und zur
Glaubensfreiheit und -betätigung von Christen und Grundrechtswahrung in islamisch
geprägten Ländern ein?
a) Welche in Deutschland tätigen islamischen Organisationen haben sich in
der Vergangenheit zu Christenverfolgungen in islamisch geprägten Staaten geäußert?
b) Welche islamischen Organisationen in Deutschland setzen sich für eine
vollständige Gleichberechtigung von Christen in islamisch geprägten Ländern ein?
c) In welchen der Hauptherkunftsländer der in Deutschland lebenden
ausländischen Muslime leiden Christen unter Behinderung der Religionsausübung und des
Kirchenbaus?
d) Welche Haltung nehmen die in Deutschland aktiven islamischen
Organisationen oder Dachorganisationen zur Frage der Gleichberechtigung der Frau in
islamisch geprägten Ländern ein?
e) Welche Haltung nehmen die in Deutschland aktiven islamischen
Organisationen oder Dachorganisationen zur Praxis der Frauenbeschneidung in manchen der
islamisch geprägten Länder ein?
23. Beteiligen sich die islamischen Organisationen in Deutschland am
Dialog der Religionen und Kulturen?
a) Welche in Deutschland aktiven islamischen Organisationen beteiligen
sich am trilateralen Dialog von Christen, Juden und Muslimen?
b) Gibt es in Deutschland islamische Organisationen, die sich
antisemitisch oder antichristlich äußern oder geäußert haben? (Deutscher Bundestag
- 14. Wahlperiode - 9 - Drucksache 14/2301).
c) Welche Initiativen unternimmt die Bundesregierung zur Fortführung der
Initiativen der alten Bundesregierung für einen Dialog der Kulturen?
d) Mit welchen nationalen und internationalen Partnern ist eine
Fortführung des Dialogs beabsichtigt?
24. Welche Aktivitäten entfaltet die Bundesregierung zur Förderung des
Kulturaustauschs mit muslimisch geprägten Ländern?
a) In welchen islamisch geprägten Ländern existieren Goethe-Institute,
und wo sind Schließungen oder Verkleinerungen beabsichtigt?
b) Welchen Stand der Vorbereitung hat das 1998 initiierte Projekt einer
deutschsprachigen Universität in Istanbul?
c) Welche mittelfristige Perspektive ist für die Finanzierung der
auswärtigen Kulturprojekte in islamisch geprägten Ländern vorgesehen?
d) Welche Rolle spielt bei der Förderung auswärtiger Kulturprojekte in
islamisch geprägten Ländern der Aspekt der Gleichberechtigung der Frau?
e) Werden im Rahmen des auswärtigen Dienstes und der auswärtigen
Kulturpolitik Deutsche islamischen Glaubens als Mittler zwischen den Kulturen eingesetzt?
25. In welchem Umfang nehmen an den Auslandseinsätzen der Bundeswehr
Wehrpflichtige und Soldaten muslimischen Glaubens teil?
a) Um wie viele Personen handelt es sich bei den zurückliegenden und
gegenwärtigen Auslandseinsätzen der Bundeswehr?
b) Kommen diesen Soldaten in Bezug auf etwaige muslimische
Bevölkerungsanteile an den Einsatzorten besondere Aufgaben zu?
c) Sind in der Vergangenheit im Bezug auf muslimische Bevölkerungsanteile
in den Einsatzorten besondere Loyalitätsprobleme bei den Bundeswehrangehörigen
muslimischen Glaubens aufgetreten?
d) Inwiefern berücksichtigt die Bundeswehr bei Auslandseinsätzen in
Bezug auf Verpflegung, Seelsorge und Verwundetenbetreuung Besonderheiten des muslimischen
Glaubens?
Berlin, den 1. Dezember 1999
Dr. Jürgen Rüttgers Hermann Gröhe Norbert Röttgen Erwin Marschewski
(Recklinghausen) Ursula Heinen Dr. Klaus Rose Wolfgang Zeitlmann Martin Hohmann Dietmar
Schlee Peter Altmaier Hubert Hüppe Dr. Andreas Schockenhoff Günter Baumann Volker Kauder
Dr. Erika Schuchardt Meinrad Belle Eckart von Klaeden Clemens Schwalbe Hans-Dirk Bierling
Hartmut Koschyk Dr. Christian Schwarz-Schilling Dr. Joseph-Theodor Blank Karl Lamers
Carl-Dieter Spranger Dr. Norbert Blüm Dr. Norbert Lammert Dr. Wolfgang Freiherr von
Stetten Sylvia Bonitz Bernd Neumann (Bremen) Matthäus Strebl Wolfgang Bosbach Anton
Pfeifer Dr. Rita Süssmuth Monika Brudlewsky Beatrix Philipp Dr. Susanne Tiemann Hartmut
Büttner (Schönebeck) Ruprecht Polenz Dr. Hans-Peter Uhl Rainer Eppelmann Hans-Peter
Repnik Hans-Otto Wilhelm (Mainz) Norbert Geis Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und
Fraktion Dr. Heiner Geißler
Die Übernahme des Textes erfolgte vom Webserver des Deutschen
Bundestages unter http://dip.bundestag.de/btd/14/023/1402301.pdf
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