Integrationspolitik im Mittelpunkt
der Aussiedlerpolitik der Bundesregierung
Der Beauftragte der Bundesregierung für
Aussiedlerfragen, Jochen Welt, MdB, hat heute, 30.7.2002, die Inhalte und
Zielsetzungen der Integrationspolitik der Bundesregierung für Aussiedler in
Deutschland erläutert.
"Ab Mitte der 90er Jahre wurden massive
Probleme bei der Integration insbesondere jugendlicher Aussiedler erkennbar, die
bei der Vorgängerregierung entschieden zu wenig Beachtung fanden", sagte Welt.
Ursachen dieser Integrationsprobleme sind vor allem:
-
unzureichende oder keine Deutschkenntnisse
der mitreisenden Familienangehörigen (bei mehr als ¾ der
"Neuankömmlinge")
-
kultureller Abstand zur einheimischen
Bevölkerung
-
schwierige Arbeitsmarktlage
"Die 90er Jahre waren das Jahrzehnt mit der
stärksten Zuwanderung nach Deutschland. Die Versäumnisse in der
Integrationspolitik in dieser Zeit haben sich durch zunehmende
Eingliederungsprobleme bitter gerächt. Mit dem Regierungswechsel 1998 musste
daher rasch eine Kehrtwende vollzogen werden. Dies konnte mit einer Senkung der
Zuzugszahlen und durch Verbesserung der Integrationsarbeit im Rahmen des
Gesamtkonzeptes "Aussiedlerpolitik 2000" geschehen", erläuterte
Welt.
Der Aussiedlerbeauftragte
erläuterte das "4-Säulen-Modell" der neuen Integrationspolitik:
Sprachförderung
Die Bundesregierung unterstützte im Jahr 2001 die
Sprachförderung mit über 859 Mio. DM. Im Jahr 2002 sind es bei erkennbarem
Rückgang der Zuzugszahlen 430,7 Mio. € (842,38 Mio. DM).
Soziale Beratung und Betreuung
In 2001 wurden diese Maßnahmen mit über 77 Mio. DM unterstützt. In diesem
Jahr sind es insgesamt 39,6 Mio. € (77,45 Mio. DM).
Berufliche Integration
Das mit pro Jahr rd. 1 Mrd. € ausgestattete
Sofortprogramm der Bundesregierung zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit (JUMP)
kommt zu einem großen Teil jungen Aussiedlern zugute.
Gesellschaftliche Integration
Trotz der Sparzwänge wurden die finanziellen Mittel
stufenweise erhöht. Von 32 Mio. DM 1998 auf 26,907 Mio. € (52,63 Mio. DM) im
Jahre 2002. Damit konnten bundesweit rd. 1.300 Projekte gefördert werden. Für
das Jahr 2003 wird eine weitere Aufstockung angestrebt.
"Darüber hinaus erproben wir in
Modellprojekten neue Wege der Integrationsarbeit. Diese Erfahrungen werden wir
auch bei der Integration anderer Zuwanderer nutzen können", sagte Welt.
Die wichtigsten Modellprojekte
sind:
Netzwerke für Integration
Hier werden bevorzugt Projekte gefördert, die aus
Netzwerken hervorgehen.
Integrationsverträge
Sie regeln Rechte und Pflichten der Aussiedler nach
dem Grundsatz "Fördern und Fordern". Neun Modellversuche laufen
bereits.
Drogen- und Suchtprävention
Wir fördern 12 Modellprojekte für Aussiedler, aber
auch anderer Zuwanderer, die Beratung benötigen. Erstmals wird in diesem Jahr
eine Fortbildungs- bzw. Werkstattreihe "Sucht-Migration-Hilfe für
Fachkräfte in der Arbeit mit Aussiedlern" mit 62.000 € gefördert.
Kriminalprävention
In einer bundesweiten Schulungsmaßnahme für
Justizvollzugsbeamte und Bewährungshelfer wird deren interkulturelle Kompetenz
unterstützt.
Übernahme eines Ehrenamts
Seit 2002 fördert das BMI bevorzugt Projekte, an
denen ehrenamtliche Kräfte mitwirken. So konnten bereits 15 derartige Projekte
mit 535.000 € unterstützt werden.
Im Hinblick auf das neue Zuwanderungsgesetz
machte Welt deutlich, dass mit Recht auch für den Kreis einreisender
nichtdeutscher Familienangehöriger (Ehegatten/Abkömmlinge) ausreichende
deutsche Sprachkenntnisse gefordert werden: "Es geht darum,
Integrationsprobleme, insbesondere bei den nichtdeutschen Familienangehörigen
zu vermeiden. Hier hat es Fehlentwicklungen gegeben, die dringend korrigiert
werden müssen."
Durch die veränderte Rechtslage werden
Spätaussiedler und ihre Ehegatten bzw. Angehörigen gegenüber Ausländern auch
nicht benachteiligt. Welt: "Die Ehegatten und Angehörigen von
Spätaussiedlern sind gegenüber Ausländern privilegiert, denn sie können in
jedem Fall zusammen mit der im Aufnahmebescheid benannten Bezugspersonen in die
Bundesrepublik Deutschland einreisen. Ein Nachzug von Angehörigen, verbunden
mit einer familiären Trennung bleibt ihnen somit erspart. Darüber hinaus
erwerben die einbezogenen nichtdeutschen Verwandten nach ihrer Aufnahme in
Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit."
"Wer jetzt gegen das Zuwanderungsgesetz ist,
will die integrationsfeindliche Politik früherer Jahre fortsetzen und die
vollständige gesellschaftliche Teilhabe der Aussiedler verhindern. Er sorgt
dafür, dass mehr und mehr Aussiedler wegen des Fehlens deutscher
Sprachkenntnisse ins soziale Abseits geraten und gefährdet dadurch den sozialen
Frieden in unserem Land. Zuwanderung und Integration sind untrennbar verbunden.
Wer eine bessere Integration der Aussiedler in Deutschland fordert, der muss
"ja" zur Zuwanderungssteuerung und Integrationsförderung sagen. So
wie es das neue Zuwanderungsgesetz vorsieht", sagte Welt.
Quelle: Pressemitteilung des
Bundesinnenministeriums vom 30.7.2002
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