www.wernerschell.de
Pflege - Patientenrecht
& Gesundheitswesen

www.wernerschell.de

Aktuelles

Forum (Beiträge ab 2021)
Archiviertes Forum

Rechtsalmanach

Pflege

Patientenrecht
Sozialmedizin - Telemedizin
Publikationen
Links
Datenschutz
Impressum

Pro Pflege-Selbsthilfenetzwerk

>> Aktivitäten im Überblick! <<

Besuchen Sie uns auf Facebook

Integrationspolitik im Mittelpunkt der Aussiedlerpolitik der Bundesregierung

Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen, Jochen Welt, MdB, hat heute, 30.7.2002, die Inhalte und Zielsetzungen der Integrationspolitik der Bundesregierung für Aussiedler in Deutschland erläutert.

"Ab Mitte der 90er Jahre wurden massive Probleme bei der Integration insbesondere jugendlicher Aussiedler erkennbar, die bei der Vorgängerregierung entschieden zu wenig Beachtung fanden", sagte Welt.

Ursachen dieser Integrationsprobleme sind vor allem:

  • unzureichende oder keine Deutschkenntnisse der mitreisenden Familienangehörigen (bei mehr als ¾ der "Neuankömmlinge")

  • kultureller Abstand zur einheimischen Bevölkerung

  • schwierige Arbeitsmarktlage

"Die 90er Jahre waren das Jahrzehnt mit der stärksten Zuwanderung nach Deutschland. Die Versäumnisse in der Integrationspolitik in dieser Zeit haben sich durch zunehmende Eingliederungsprobleme bitter gerächt. Mit dem Regierungswechsel 1998 musste daher rasch eine Kehrtwende vollzogen werden. Dies konnte mit einer Senkung der Zuzugszahlen und durch Verbesserung der Integrationsarbeit im Rahmen des Gesamtkonzeptes "Aussiedlerpolitik 2000" geschehen", erläuterte Welt.

Der Aussiedlerbeauftragte erläuterte das "4-Säulen-Modell" der neuen Integrationspolitik:

Sprachförderung
Die Bundesregierung unterstützte im Jahr 2001 die Sprachförderung mit über 859 Mio. DM. Im Jahr 2002 sind es bei erkennbarem Rückgang der Zuzugszahlen 430,7 Mio. € (842,38 Mio. DM).

Soziale Beratung und Betreuung
In 2001 wurden diese Maßnahmen mit über 77 Mio. DM unterstützt. In diesem Jahr sind es insgesamt 39,6 Mio. € (77,45 Mio. DM).

Berufliche Integration
Das mit pro Jahr rd. 1 Mrd. € ausgestattete Sofortprogramm der Bundesregierung zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit (JUMP) kommt zu einem großen Teil jungen Aussiedlern zugute.

Gesellschaftliche Integration
Trotz der Sparzwänge wurden die finanziellen Mittel stufenweise erhöht. Von 32 Mio. DM 1998 auf 26,907 Mio. € (52,63 Mio. DM) im Jahre 2002. Damit konnten bundesweit rd. 1.300 Projekte gefördert werden. Für das Jahr 2003 wird eine weitere Aufstockung angestrebt.

"Darüber hinaus erproben wir in Modellprojekten neue Wege der Integrationsarbeit. Diese Erfahrungen werden wir auch bei der Integration anderer Zuwanderer nutzen können", sagte Welt.

Die wichtigsten Modellprojekte sind:

Netzwerke für Integration
Hier werden bevorzugt Projekte gefördert, die aus Netzwerken hervorgehen.

Integrationsverträge
Sie regeln Rechte und Pflichten der Aussiedler nach dem Grundsatz "Fördern und Fordern". Neun Modellversuche laufen bereits.

Drogen- und Suchtprävention
Wir fördern 12 Modellprojekte für Aussiedler, aber auch anderer Zuwanderer, die Beratung benötigen. Erstmals wird in diesem Jahr eine Fortbildungs- bzw. Werkstattreihe "Sucht-Migration-Hilfe für Fachkräfte in der Arbeit mit Aussiedlern" mit 62.000 € gefördert.

Kriminalprävention
In einer bundesweiten Schulungsmaßnahme für Justizvollzugsbeamte und Bewährungshelfer wird deren interkulturelle Kompetenz unterstützt.

Übernahme eines Ehrenamts
Seit 2002 fördert das BMI bevorzugt Projekte, an denen ehrenamtliche Kräfte mitwirken. So konnten bereits 15 derartige Projekte mit 535.000 € unterstützt werden.

Im Hinblick auf das neue Zuwanderungsgesetz machte Welt deutlich, dass mit Recht auch für den Kreis einreisender nichtdeutscher Familienangehöriger (Ehegatten/Abkömmlinge) ausreichende deutsche Sprachkenntnisse gefordert werden: "Es geht darum, Integrationsprobleme, insbesondere bei den nichtdeutschen Familienangehörigen zu vermeiden. Hier hat es Fehlentwicklungen gegeben, die dringend korrigiert werden müssen."

Durch die veränderte Rechtslage werden Spätaussiedler und ihre Ehegatten bzw. Angehörigen gegenüber Ausländern auch nicht benachteiligt. Welt: "Die Ehegatten und Angehörigen von Spätaussiedlern sind gegenüber Ausländern privilegiert, denn sie können in jedem Fall zusammen mit der im Aufnahmebescheid benannten Bezugspersonen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Ein Nachzug von Angehörigen, verbunden mit einer familiären Trennung bleibt ihnen somit erspart. Darüber hinaus erwerben die einbezogenen nichtdeutschen Verwandten nach ihrer Aufnahme in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit."

"Wer jetzt gegen das Zuwanderungsgesetz ist, will die integrationsfeindliche Politik früherer Jahre fortsetzen und die vollständige gesellschaftliche Teilhabe der Aussiedler verhindern. Er sorgt dafür, dass mehr und mehr Aussiedler wegen des Fehlens deutscher Sprachkenntnisse ins soziale Abseits geraten und gefährdet dadurch den sozialen Frieden in unserem Land. Zuwanderung und Integration sind untrennbar verbunden. Wer eine bessere Integration der Aussiedler in Deutschland fordert, der muss "ja" zur Zuwanderungssteuerung und Integrationsförderung sagen. So wie es das neue Zuwanderungsgesetz vorsieht", sagte Welt.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 30.7.2002