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Deutsche Verbraucherorganisationen gründeten neuen
Bundesverband
Die deutschen Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände haben am 1.
November 2000 in Berlin einen neuen Bundesverband gegründet. Sein Name lautet:
"Verbraucherzentrale - Bundesverband e.V." Der vollständige Name des neuen
Bundesverbandes ist laut Satzung: Bundesverband der Verbraucherzentralen und
Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Damit "beginnt ein neuer Abschnitt in der Geschichte der organisierten
Verbraucherarbeit in Deutschland", heißt es in einer Erklärung der
Gründungsversammlung. Die Gründungsmitglieder der neuen Spitzenorganisation, die
zunächst eine Aufbauphase durchlaufen soll, sind weitgehend identisch mit den Mitgliedern
der heutigen Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) in Bonn.
Der neue Bundesverband ist das Ergebnis einer Strukturreform der deutschen
Verbraucherorganisationen. Ziel ist, die Verbraucherarbeit in Deutschland zu optimieren.
In dem neuen Bundesverband sollen bis Mitte 2001 drei bisherige Bundesorganisationen
aufgehen:
- Die bislang in Bonn ansässige AgV, die die Interessen deutscher Verbraucher gegenüber
der Politik auf Bundesebene sowie international vertritt und die Arbeit von 37
Mitgliedsorganisationen, darunter die 16 Verbraucher-Zentralen der Bundesländer,
koordiniert,
- der Verbraucherschutzverein, Berlin, der die bundesweite Verbandsklagebefugnis der
Verbraucherorganisationen wahrnimmt und
- die Stiftung Verbraucherinstitut, Berlin, die sich hauptsächlich um die Fortbildung der
Verbraucherberater sowie um die Bildungsarbeit im Verbraucherbereich kümmert.
In den kommenden Monaten soll zunächst der Aufbau des neuen Verbandes
abseits des operativen Geschäfts erfolgen. Nach dem Zusammenschluss soll dann ein
schlagkräftiger Verbraucherverband entstehen, der die Interessen der Konsumenten im
Zeitalter wirtschaftlicher Globalisierung und Liberalisierung wirkungsvoll vertreten kann.
Zu den Aufgaben des neuen Bundesverbandes zählen alle Aktivitäten auf den Gebieten der
Verbraucherpolitik und Interessenvertretung auf Bundes- und EU-Ebene, der bundesweite
kollektive rechtliche Verbraucherschutz und die fachliche Qualifizierung aller Mitarbeiter
im Bundesverband und den Verbraucher-Zentralen. Verbraucherberatung, Information und
landesspezifische Interessenvertretung werden von den Verbraucher-Zentralen wahrgenommen.
Ein wichtiger Teil der Strukturreform ist die Zentralisierung von Serviceleistungen für
die Mitgliedsorganisationen des Verbandes, insbesondere im Hinblick auf
Verbraucherinformationen. Dazu gehören zum Beispiel die zentrale Produktion und der
Vertrieb von Ratgebern für Konsumenten, ein zentraler Faxabruf mit aktuellen
Verbraucherinformationen und ein gemeinsamer Internetauftritt aller Mitglieder des neuen
Verbandes.
Die Arbeit auf Bundes- und Landesebene soll innerhalb des neuen Verbandes enger als
bislang durch Netzwerk basierte Kommunikation verzahnt werden. Ein detailliertes Konzept
für die Zielsetzungen, Aufgaben und Arbeitsweise des Verbandes haben die beteiligten
Bundesorganisationen gemeinsam mit den 16 regionalen Verbraucher-Zentralen und den
übrigen 21 AgV-Mitgliedsverbänden erarbeitet. Das rund 130 Seiten umfassende Konzept mit
dem Titel "Strukturreform der Verbraucherarbeit in Deutschland" liegt dem
Bundeswirtschafts-Ministerium vor, das als Zuwendungsgeber für die Finanzierung der
Verbraucherarbeit auf Bundesebene verantwortlich ist. "Jetzt kommt es darauf an, dass
der neue Verband die notwendige finanzielle Unterstützung für seine ehrgeizigen Ziele
erhält", betonte der Präsident der AgV, Professor Dr. Heiko Steffens in seinem
Grußwort an die Gründungsversammlung.
Das Konzept sieht für den neuen Verband einen Finanzbedarf von 15 Millionen DM pro Jahr
vor. Bislang erhalten die drei Bundesorganisationen zusammen rund 12 Millionen DM pro Jahr
an institutioneller Förderung aus dem Bundeswirtschafts-Ministerium. "Das höhere
Finanzvolumen ist notwendig, damit die deutsche Verbraucherarbeit nach den radikalen
Einschnitten der Vergangenheit wieder auf ein solides Fundament gestellt wird und der neue
Bundesverband das gesamte Spektrum an wichtigen Verbraucherthemen abdecken kann",
bekräftigte Steffens.
"Für die rund 70 bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
AgV, VI und VSV haben wir den Bestandsschutz gesichert. Es wird keine Kündigungen
aufgrund der Strukturreform geben", versicherte Steffens. Für die Mitarbeiter der
AgV, die nicht mit nach Berlin kommen können oder wollen, versprach der AgV-Präsident
sozialverträgliche Lösungen.
Quelle: Pressemitteilung AgV vom 7.11.2000
Nähere Informationen unter http://www.agv.de
Werner Schell (10.11.2000)
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