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Pflegeberatung:
Rahmenkonzept der Ersatzkassen und ihrer Verbände zur Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen (Pflegeberatung)

Die Ersatzkassen wollen die Auskunft und die Beratung Pflegebedürftiger und deren Angehörigen intensivieren und verbessern.

Die Ersatzkassenverbände VdAK/AEV haben deshalb ein grundlegendes Konzept zur Pflegeberatung erarbeitet, das den Mitarbeitern in den Geschäftsstellen als Hilfestellung für ihre alltägliche Beratungstätigkeit dienen soll.

Das Konzept informiert nicht nur über das Leistungsspektrum der Pflegeversicherung, sondern über alle im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit relevanten Leistungsmöglichkeiten und Hilfeangebote, z. B. aus den Bereichen der Rehabilitation, Prävention, Krankenbehandlung.

Das Konzept orientiert sich praxisnah an den Fragen der Versicherten. Wie läuft das Antrags- und Begutachtungsverfahren? Welche Träger sind zuständig? Welche Leistungen stehen dem Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zu, welche Pflegeeinrichtung soll gewählt werden, welche Rechte haben Pflegebedürftige? Auch die sensiblen Beratungsfelder "Gewalt in der Pflege", "Behandlungsfehler" und "Patientenverfügung" werden angesprochen.

Quelle: Pressemitteilung Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. vom 11.01.2001.