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Unabhängige Patientenunterstützung vernetzen! I. Ausgangslage und Bedarf II. A. Individuelle Information und Unterstützung
II. B. Strukturelle Arbeit und verbraucherpolitische Interessenartikulation III. Zielformulierung, Standards IV. Ausgangsinfrastruktur und Umsetzung VI. Forderungen an die Politik Präambel l Arbeitsgemeinschaft der
Verbraucherverbände e.V. (AgV) I. Ausgangslage und Bedarf Patientenerfahrungen gerade im Umgang mit Begutachtungen und bei der Bewältigung von Behandlungsfehlern verdeutlichen Mängel in der "Kundenorientierung" oft in Konkurrenz zueinander stehender Akteure des Gesundheitswesens. Der einzelne Patient fühlt sich häufig allein gelassen und ohne eine eigene Lobby. Gleichfalls mangelt es an systematischen und institutionalisierten Prozessen der Rückkopplung von Patientenerfahrungen in die jeweiligen Institutionen des Gesundheitswesens. Vor diesem Hintergrund gewinnt die erfolgreiche Arbeit der bestehenden unabhängigen Patienten- und Verbraucherberatungseinrichtungen in Deutschland an Bedeutung. Seit über 10 Jahren führen die PatientInnenstellen, die Bundesinteressengemeinschaft Geburtshilfegeschädigter, der Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe und die Verbraucher-Zentralen Berlin und Hamburg, seit kürzerem auch andere Verbraucher-Zentralen, seit über 5 Jahren die Notgemeinschaften Medizingeschädigter, erfolgreiche Arbeit in der Patientenberatung durch. Aufgrund des immensen, aus Kapazitätsgründen unbefriedigten Beratungs-, Informations- und Unterstützungsbedarfs streben wir den koordinierten Ausbau bzw. einen Aufbau unserer Aktivitäten auf nachfolgenden Tätigkeitsfeldern an und fordern die Politik auf, die benötigten rechtlichen und finanziellen Mittel bedarfsorientiert bereitzustellen. Es ist eine Stärke der Zusammenarbeit der oben genannten Verbände, die spezifischen Kompetenzen der Notgemeinschaften und deren Betroffenen- und Erfahrungsansatz mit den Arbeitszusammenhängen, Strukturen, Erfahrungen und Fähigkeiten der Verbraucherverbände und der Gesundheitsbewegung zu bündeln. Notgemeinschaften und Gesundheitsläden haben dabei die Möglichkeit, ihre Mitglieder rechtlich zu beraten, PatientInnenstellen/Gesundheitsläden leisten fundierte rechtliche Information und psychosoziale Unterstützung zu Patientenbelangen und zum Gesundheitswesen. Verbraucher-Zentralen haben die Rechtsberatungsbefugnis nach dem Rechtsberatungsgesetz und die Verbandsklagebefugnis nach AGB-Gesetz und UWG-Gesetz und reichliche Erfahrungen in diesem Sektor. Alle genannte Verbände sind anbieterunabhängig. Darüber hinaus haben
sie ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit und Akzeptanz bei den Ratsuchenden, bieten daher
ein bürgernahes und niederschwelliges Angebot und besitzen große Erfahrungswerte in der
bundesweiten Projektkoordination und generalisierenden, patienten- und
verbraucherpolitischen Arbeit. A. Individuelle Information und Unterstützung Rechte, die den gesundheitlichen Verbraucherschutz betreffen, sind in verschiedenen Rechtsgebieten wie u.a. dem Haftungsrecht, dem Dienstvertragsrecht oder dem Krankenversicherungsrecht festgelegt. Allerdings ist damit der Patientenschutz nicht ausreichend geregelt, weil sich große Teile durch Richterrecht entwickelt haben und weiter entwickeln. Die existierenden Beratungserfahrungen zeigen einen steigenden Bedarf an unabhängiger Information bezüglich sozialversicherungsrechtlicher Fragestellungen. Bei der Konzeption vernetzter Kompetenzzentren unabhängiger Patienten-/Verbraucherberatungseinrichtungen können Synergien genutzt werden. Patienten-/Verbraucherberatungs- und -unter-stützungsstellen geben Ratsuchenden Informationen und führen Rechtsberatung im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten durch, verweisen auf andere Akteure (Anschriften der Krankenkassen, Landesversicherungsanstalten, Öffentlichen Gesundheitsdienste, Selbsthilfegruppen und -kontaktstellen, Seniorenbüros, Sozialämter, kommunale Pflegebüros etc.) und bieten erfolgreich individuelle Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen u.a. mittels Musterbriefen bzw. konkreten Einzelfallformulierungen. Auf Basis der bestehenden Publikationen der BAG der Patientenstellen "Patientenrechte/Ärztepflichten" und entsprechender Ratgeber der Verbraucherverbände sollten Materialien zur allgemeinen Information erstellt werden. Besondere Maßnahmen, Kooperationen und Informationskampagnen können adäquat auf die Beratungsbedürfnisse spezieller Personengruppen eingehen und ggf. vermittelnd zwischen den jeweiligen Institutionen agieren. Die psycho-soziale Dimension von Krankheit und Gesundheit soll gerade in der individuellen Beratungssituation eine große Beachtung finden. II. A. 2. Markt- und Angebotstransparenz Die bestehenden Gesundheitsdienste wie auch neue Einrichtungen (von der Prävention bis zur Rehabilitation und Pflege) sind stärker an den Interessen, Bedürfnissen und Wünschen der Bürgerinnen und Bürger zu orientieren. Dazu soll die Informations- und Wahlmöglichkeit der Kunden bzw. Patienten hinsichtlich der Gesundheitsdienste wie auch der angewandten Therapiekonzepte (z.B. Inanspruchnahme alternativer und naturheilkundlicher Verfahren sowie "Evidenz-Basierte Medizin") verbessert werden. Wahlmöglichkeiten setzen einen übersichtlichen und durchschaubaren Anbieter-markt voraus. Dies bezieht sich auch auf das Leistungsangebot sowie die besonderen Versorgungsmodelle der einzelnen Krankenkassen. Für an einem Kassenwechsel Interessierte soll eine individuelle Beratung voraussichtlich ab Herbst 1999 auf Anfrage sowohl über Beitragssatzhöhe als auch über Unterschiede im Leistungsspektrum der geöffneten Krankenkassen informieren. Eine Datenbankabfrage wäre in den Räumen der Patienten-/Verbraucherberatungstellen der hier beteiligten Organisationen möglich. Bewertete Informationen über Qualität, Wirtschaftlichkeit und
Schwerpunkte des Leistungsangebotes von (Zahn-)Ärzten, Krankenhäusern, ambulanten und
stationären Pflegediensten, anderen Gesundheitsanbietern (Zahnlabore, Psychologen,
Optiker, Heilpraktiker etc.) und Anbietern von Rehabilitationsmaßnahmen sind derzeit
nicht zugänglich. Eine unabhängige Information ist im Rahmen der Patien- Im Bereich der unabhängigen Arzneimittelinformation ist die Nutzung bestehender Arbeitsergebnisse (Broschüren etc.) möglich. Die Information über den verantwortungsvollen Umgang mit Arzneimitteln, insbesondere mit der sog. Selbstmedikation bzw. alternativen Maßnahmen zur Selbstbehandlung, und Prävention sind ein sinnvoller Schwerpunkt. Daneben könnten sich die Patienten-/Verbraucher-beratungsstellen am Aufbau eines geeigneten bundesweiten Fach-Netzwerkes beteiligen, zu dessen Aufgaben u.a. die unabhängige Information über Arzneimittelrisiken zählen kann. Im Bereich der besonderen Therapien und Naturheilkunde ließen sich ggf. Kooperationen mit geeigneten Dokumentationszentren aufbauen. II. A. 3. Prävention und Gesundheitsinformation Die unabhängigen Patienten-/Verbraucherinformations- und -unterstützungsstellen wären geeignete Orte der Information von Patienten und Verbrauchern über sinnvolle Angebote anderer Akteure. Gleichzeitig ließen sich Synergien zu weiteren Feldern wie beispielsweise der Ernährungsberatung und Rechtsberatung nutzen. Insbesondere könnten Informationen über Kampagnen anderer Akteure (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung etc.) über die zu schaffenden Beratungsstellen verbreitet werden. Darüber hinaus sollten - basierend auf den Vorerfahrungen der bereits vorhandenen unabhängigen Patienten-/Verbraucher-informationsstellen - Seminare, Workshops und Diskussionen, ggf. in Zusammenarbeit mit (kommunalen) Bildungsträgern, angeboten werden. Das relevante Themenspektrum ist sehr vielfältig und umfaßt neben präventiven Angeboten: Patientenverfügungen und Patientenrecht, Behandlungsfehler, Haftungsrecht, Arzt-/Zahnarzt-Rechnungen, Medikamente und Nebenwirkungen, Sozialrecht, Humangenetik, Altenpflege, Sterbehilfe etc. In einer weiteren Stufe wäre die Erstellung von sinnvollen und patientenorientierten Behandlungsleitlinien und allgemeinen Krankheits- bzw. Gesundheitsinformationen zwecks Stärkung der Patienten-/Verbrauchersouveränität sinnvoll. Kooperationen mit sozialmedizinisch orientierten Institutionen (Öffentlicher Gesundheitsdienst, Institute, Public-Health) wären mittelfristig aus- bzw. aufbaufähig. Auch die Information über datenschutzrechtliche Aspekte der sog. "Telematik in der Medizin" sowie deren Anwendungen (z. B. Chipkarte) könnte von den unabhängigen Patienten-/Verbraucherinformations- und -unterstützungsstellen geleistet werden. II. A. 4. Unterstützung beim "Behandlungsfehler-Management" Die Möglichkeiten einer unabhängigen Beratung und Unterstützung von Patienten im Falle des Verdachtes auf Behandlungsfehler sind in Deutschland unzureichend. Bestehende Aktivitäten der Notgemeinschaften der Medizingeschädigten, der Bundesinteressengemeinschaft Geburtshilfegeschädigter, des Arbeitskreises Kunstfehler in der Geburtshilfe, der PatientInnenstellen und Verbraucherorganisationen können den Bedarf an empathischer, professioneller und unabhängiger Unterstützung aufgrund unzureichender Finanzausstattung nicht befriedigen. Dabei benötigen Ratsuchende neben Information und Beratung oftmals auch Begleitung und Ermutigung. Finanzielle Belastungen, psychosoziale Aspekte, Handlungsalternativen etc. sind zu berücksichtigen. Gegebenenfalls ist bei Konflikten zu unterstützen und über eine längere Zeit zu begleiten. Im Rahmen der angestrebten Vernetzung und Bildung von Kompetenzzentren unabhängiger Patienten-/Verbraucherberatungs- und -unterstützungsstellen liegt hier ein vorrangiges Arbeitsfeld. Diesbezüglich wollen wir individuelle Unterstützung im Sinne eines "Fall-Management" bei Beschwerden, Begutachtungen und möglichen Schadensersatzansprüchen bieten. Dabei soll die Fähigkeit der Patienten zur Selbsthilfe bei der Bearbeitung entsprechender Eingaben gestärkt werden. Eine unterstützende Koordination seitens der Beratungsstelle soll individuell helfen. Darüber hinaus streben wir an, die Möglichkeiten einer unabhängigen, außergerichtlichen Streitschlichtung und Schadensregulierung im Gesundheitsbereich zu verbessern. Insbesondere in diesem Tätigkeitsbereich sollen aus fachlichen und grundsätzlichen Überlegungen heraus weitere Kooperationspartner einbezogen werden. Diesbezüglich streben wir eine aktive Kooperation mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK/MDS) an. Ziel einer möglichen Kooperation mit dem MDK/MDS muß auch sein, dessen Patientenorientierung zu erhöhen und zu einer entsprechenden Organisationsentwicklung und Schulung beizutragen. Geeignete Verfahren und Qualitätsanforderungen sind gemeinsam zu entwickeln. Ebenfalls ist eine gesetzliche Regelung notwendig, die die Vergabe des Begutachtungsauftrages an den Kooperationspartner (bspw. MDK) direkt durch die unabhängige Verbraucher-/Patientenberatungseinrichtung statt über einen anderen Akteur (bspw. Krankenkasse) ermöglicht. Auch muß sichergestellt werden, daß ein Begutachtungsauftrag (Finanzierung vgl. u.a. IV, V) grundsätzlich ergänzend bzw. alternativ an andere Ärzte vergeben werden kann. Das zur Umsetzung dieses Tätigkeitsfeldes zu entwickelnde konkrete Leistungs-Modul muß auf jeden Fall gewährleisten, daß eine persönliche Erklärung und Beratung des Einzelfalles durchgeführt wird. Während das erste Kontaktgespräch allgemeinerer Natur sein kann und u. U. eine (Vor-)Begutachtung aufgrund der Aktenlage sinnvoll ist, sollte die konkrete Einzelfallerläuterung des Gutachtens bzw. des Zwischenergebnisses spezifisch - bspw. durch o.g. Kooperationspartner - in den Räumen der unabhängigen Patienten-/Verbraucherberatungseinrichtung erfolgen. II. B. Strukturelle Arbeit und verbraucherpolitische Interessenartikulation II. B. 1. Beteiligung an Projekten der Qualitätssicherung Das aufzubauende Netzwerk von Kompetenzzentren unabhängiger Patien- II. B. 2. Generalisierende patienten-/verbraucherpolitische Arbeit Aus der zusammenfassenden Auswertung der individuellen Beratungsanlässe sowie aufgrund der besonderen inhaltlichen Anforderungen des Gesundheitlichen Verbraucherschutzes ergeben sich spezielle fachliche Inhalte einer generalisierenden patienten- bzw. verbraucherpolitischen Arbeit. Vernetzung der Beratungsstellen und Koordination/Auswertung der Beratung Ziel der angestrebten Netzwerkbildung ist die gemeinsame und partnerschaftliche Bearbeitung von fachlichen Fragestellungen sowie eine diesbezügliche gesellschaftliche Vernetzung der Kooperationspartner mit weiteren Akteuren. Demgegenüber ist die Bildung eines neuen - in direkter Konfrontation zu anderen gesellschaftlichen Akteuren stehenden - Verbandes nicht geplant. Statt dessen ist es unser Bestreben, vielfältige Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten bei der konkreten Ausgestaltung von Planungsvorhaben sowie bei der Erstellung von Gesetzesformulierungen zu erlangen. Dazu gehört auch, Patienten in der Beratung zu ermutigen und zu unterstützen, ihre Interessen in der individuellen Situation wie auch durch direkte Beteiligung an gesundheitspolitischen Entscheidungen einzubringen. Dies erfordert keineswegs die verbraucher- bzw. patientenpolitische Meinungs- und Interessenartikulation "mit einer Stimme" als vielmehr den bundesweiten Aufbau geeigneter inhaltlicher Foren und Arbeitskreise. So besteht die Chance, gerade aufgrund der unterschiedlichen gesellschaftlichen Verankerung inhaltlich zusammenarbeitender Akteure innerhalb einer pluralistischen Gesellschaftsordnung verschiedene Zielgruppen zu erreichen und ggf. zur Initiative zu veranlassen. Stärkung der Patienten- und Verbraucherrechte Inhaltlich erscheint uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt insbesondere die patientenorientierte Fortentwicklung des Sozialversicherungsrechtes inkl. des Pflegeversicherungsrechts besonders wichtig. Dies beinhaltet ebenfalls Aspekte der psycho-sozialen Versorgung, Qualitätssicherung medizinischer, rehabilitativer und pflegerischer ambulanter und stationärer Dienste, Chancen und Risiken der Telematik in der Medizin sowie ethische Fragestellungen. In Anbetracht der großen Zahl von unerwünschten Wirkungen von Arzneimitteln sowie daraus resultierender Krankenhauseinweisungen und Todesfälle kommt der Bearbeitung arzneimittelpolitischer Fragestellungen eine besondere Bedeutung zu. Die verstärkte Anwendung der spezifischen Instrumente des Rechtlichen Verbraucherschutzes im Gesundheits- und Sozialwesen lassen eine Stärkung der Patientenrechte erhoffen. Diesbezüglich gilt es ebenfalls, geeignete Maßnahmen zur Beachtung der Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes, des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (UWG) sowie des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), insbesondere unter Betrachtung von Aspekten der Pflege- und Gesundheitsdienstleistungen, zu entwickeln und durchzuführen. Sofern bestehende Rechte nicht ausreichen und / oder individuelle und kollektive Haftungsysteme unzureichend im Sinne eines umfassenden Gesundheitlichen Verbraucherschutzes bzw. unzureichend zur Stärkung der Stellung der Patienten ausgestaltet sind, muß eine Verbesserung (bspw. in Form eines "Patientenschutzgesetzes") erfolgen. Verbesserung der Prävention Krankheit bzw. Gesundheit ist nicht nur Folge von physischen Faktoren, sondern auch Ausdruck von psycho-sozialen Aspekten (z.B. Armut, Flucht, Migration, Geschlecht, Alter). Diese inhaltlichen Erkenntnisse bspw. der Public-Health-Forschung und der Weltgesundheitsorganisation gilt es gesellschaftlich zu thematisieren und bürgernah zu kommunizieren sowie patienten- und verbraucherorientiert in die konkrete Gesundheitssystemgestaltung einzubringen. III. Zielformulierung, Standards III. A. Zielformulierung Vor dem Hintergrund des bestehenden Beratungs- und Unterstützungsbedarfs, der vielfältigen aus Berufs- bzw. Betroffenenheitskompetenz heraus existierenden professionellen Beratungserfahrungen sowie in Anbetracht aktueller politischer Initiativen (Gesundheitsministerkonferenz der Länder, Koalitionsvertrag, Referentenentwurf zur Gesundheitsreform 2000 des Bundesministeriums für Gesundheit) streben wir den bundesweiten Aufbau vernetzter Kompetenzzentren zur unabhängigen Beratung und Unterstützung von Patienten und Verbrauchern gemäß o.g. Tätigkeitsfeldern an. Langfristig erscheint die Errichtung einer Beratungsstelle, die von den Interessen der Kostenträger und Leistungsanbieter unabhängig ist, in jeder größeren Stadt notwendig und sinnvoll. Dabei sind - analog zur Wohnberatung in NRW - unterschiedliche Trägermodelle, insbesondere unter Einbeziehung bestehender Strukturen (Notgemeinschaften der Medizingeschädigten, Bundesinteressengemeinschaft der Geburtshilfegeschädigten, Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe, PatientInnenstellen in Gesundheitsläden/Gesundheitszentren und Verbraucher-Zentralen) im konkreten Einzelfall realisierbar. Ausgehend vom bundesweiten Rahmenkonzept und zu entwickelnder Rahmenvereinbarungen mit relevanten Akteuren soll die konkrete Ausgestaltung auf Landesebene in Form von zu bildenden bzw. auszubauenden Kompetenzzentren erfolgen. Die bundesweite Koordination der jeweiligen Bundesverbände soll insbesondere übergreifende Qualitätssicherungsmaßnahmen, bspw. im Bereich der Beratung, gewährleisten, gesellschaftliche Vernetzungsarbeit effektivieren und einen Dialog der unterschiedlichen Akteure zu patienten-/verbraucherpolitischen Fragestellungen ermöglichen. III.B. Standards der Arbeit unabhängiger Patienten-/ Verbraucherberatungsstellen Die Arbeit der unabhängigen Patienten- und Verbraucherberatungs-, Diesbezüglich wollen wir Kriterien (Standards) einer guten und unabhängigen Beratungs- und -unterstützungsarbeit im Gesundheitswesen erarbeiten und in gemeinsamen Arbeitssitzungen fortentwickeln. Schulungsmaßnahmen, bspw. durch die Stiftung Verbraucherinstitut oder die GesundheitsAkademie, können zur Qualitätssicherung beitragen. Als Kriterien einer guten Beratungsarbeit gelten u.a.:
IV. Ausgangsinfrastruktur und Umsetzung IV.A. Ausgangsinfrastruktur Um ein bundesweites und effektives patienten- und verbraucherorientiertes Angebot vernetzter Kompetenzzentren einer unabhängigen Beratungs-, -unterstützungs- und -informationsarbeit im Bereich Gesundheitsdienstleistungen aufzubauen, können die Verbraucherverbände, Gesundheitsläden/-zentren, Notgemeinschaften der Medizingeschädigten, der Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe e.V. und die Bundesinteressengemeinschaft Geburtshilfegeschädigter e.V. substantielle Erfahrungswerte, ihre jeweils bestehende Infrastruktur sowie professionelle Projekterfahrung und Arbeitszusammenhänge einbringen. Diesbezüglich sind beispielsweise die entsprechenden Aktivitäten der Verbraucherverbände u.a. in der flächendeckenden Bürgerberatung auf verwandten Themenfeldern des Verbraucherschutzes (Rechtsberatung etc.) zu erwähnen. Patientenstellen in Gesundheitsläden/-zentren besitzen mit ihrer Anbindung an die Gesundheitsbewegung ebenfalls hilfreiche Kontakte, Fähigkeiten und Akzeptanz. Entsprechende Kooperationsnetzwerke lassen auf Landes- und Bundesebene große Synergieeffekte erwarten. Gemeinsames Ziel der beteiligten Verbände (Arbeitsgemeinschaft der Ver-braucherverbände e.V. (AgV) und Verbraucher-Zentralen, Bundesarbeitsgemeinschaft (in Gründung) der Notgemeinschaften der Medizingeschädigten, Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen / Gesundheitsläden, Bundesinteressengemeinschaft Geburtshilfegeschädiger e.V., Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe e.V.) ist ebenfalls eine optimale Auswertung der Beratungserfahrung sowie die Schaffung bundesweit koordinierter Qualitätssicherungsinstrumente. Bezüglich der Standardisierung bzw. Qualitätssicherung der jeweiligen Beratungsarbeit erarbeiten die Verbraucherverbände derzeit ein koordiniertes Verfahren der Auswertung ihrer anfallenden Fragestellungen. Eine "Loseblatt-Sammlung" systematisierter Beratungsaussagen wird Ende des Kalenderjahres zur Verfügung stehen. Ferner sollen die Beratungsdokumentationen der Notgemeinschaften der Medizingeschädigten sowie die Falldokumentation der BIG ausgewertet werden. Zielführend ist eine Zusammenarbeit der Kooperationspartner auf diesem Feld. Seitens der AgV ist geplant, die jeweiligen Beratungsaussagen zusammenzuführen und einen entsprechenden Verfahrensvorschlag auszuarbeiten. Seitens der Gesundheitsläden wird derzeit der Aufbau eines elektronischen Gesundheitsinformationssystems, über das wichtige und nützliche Informationen abgefragt werden können, projektiert. Dieses Modul könnte in ein gemeinsames Qualitätssicherungsverfahren der Beratungstätigkeit eingebracht werden. Weitere Kooperationspartner wollen wir in unsere Gesamtkonzeption einbeziehen. Insbesondere im Bereich der Unterstützung beim Behandlungsfehler-Management streben wir eine aktive Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (vgl. II. A. 4.) an. Bestehende informelle und formelle Arbeitskontakte (Verbände und Institutionen des Gesundheitswesens, Selbsthilfekontaktstellen, Hochschulen, Gewerkschaften, Sozialverbände, Verbände der Heilberufe und Kammern, Behörden und Ministerien, Politik, Krankenkassen) sowie Einrichtungen des Verbraucherschutzes (Verbraucherschutzverein, Stiftung Verbraucherinstitut, Stiftung Warentest, Consumers International u.a.) würden einen zielorientierten Dialog einer nachhaltigen Infrastrukturentwicklung ermöglichen. Der zur Ausführung der jeweiligen oben beschriebenen Tätigkeits-Module notwendige Bedarf an konkreten Personal- und Sachmitteln muß in separaten Modul-Konzepten, inklusive detaillierter Leistungsbeschreibungen, erarbeitet werden. IV.B. Umsetzung Um die bestehende generalisierende, koordinierende sowie die beratende Arbeit von den beteiligten Verbänden (Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (AgV) und Verbraucher-Zentralen, Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe e.V., Bundesarbeitsgemeinschaft (in Gründung) der Notgemeinschaften der Medizingeschädigten, Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen, Bundesinteressengemeinschaft Geburtshilfegeschädiger e.V. dauerhaft sicherzustellen, sind diese ausreichend finanziell zu fördern. Grundsätzlich ist zu gewährleisten, daß an den Orten der Patienten-/Verbraucherberatung ausreichende Ressourcen auch für strukturelle Arbeit auf regionaler, Landes- und Bundesebene bereitgestellt werden. Dazu bedarf es je Einrichtung Koordinations-, Sachbearbeiter und Verwaltungskräfte (siehe nachfolgende Seiten). Des weiteren bedarf es einer Finanzierung anteiliger Gemein- und Sachkosten. V. Finanzierung V. A. 1 Langfristige Finanzierung V. A. 2 Projektaufbau-Finanzierung Um den Aufbau eines koordinierten bundesweiten Netzwerkes zu bewerkstelligen, entsprechende Koordinationstreffen durchzuführen, die detaillierte Ausarbeitung o.g. Tätigkeitsfelder in Form von konkretisierten, leistungsbeschriebenen Tätigkeitsmodulen zu gewährleisten, Maßnahmen der Beratungsqualitätssicherung zu initiieren bzw. auszubauen sowie sinnvolle Kooperationsvereinbarungen mit relevanten Bundesakteuren des Gesundheitswesens zu entwickeln, bedarf es einer adäquaten Projektaufbaufinanzierung. VI. Forderungen an die Politik Um die obigen Maßnahmen zu ermöglichen, müssen/muß A) die generalisierende, koordinierende sowie die beratende Arbeit der beteiligten Verbände umgehend finanziell gestärkt werden, B) die Bundesregierung eine adäquate Projektaufbau-Finanzierung spätestens ab dem 1.1.2000 bereitstellen, C) die Bundesregierung den Patienten/-Verbraucherberatungen die Möglichkeit einräumen, selber dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen einen Begutachtungsauftrag zu erteilen, D) die Bundesregierung das SGB V um die rechtlichen Regelungen ergänzen, die eine Finanzierung obiger Maßnahmen sicherstellen. Bonn, 8. Juni 1999 |